Mieterbeweis: Foto- und Videoaufnahmen in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Studierende wohnen zur Untermiete oder in WG-Zimmern und stehen vor der Frage, wie sie Schäden, unberechtigte Zutritte oder Pflichtverletzungen nachweisen, wenn sie nicht zuhause sind. Als Mieter in Deutschland ist es möglich, Foto- und Videoaufnahmen als Beweismittel zu nutzen, doch nur wenn Datenschutz, Zutrittsrechte und Beweiskette beachtet werden. Diese Anleitung erklärt in klarer Sprache, welche Aufnahmen rechtlich zulässig sind, wie Sie Bilder und Videos datensicher speichern, wann Sie Vermieter informieren sollten und welche Fristen bei Mietmängeln oder Räumungsklagen gelten. Praktische Beispiele und konkrete Handlungsschritte helfen Studierenden, Beweise so vorzubereiten, dass sie vor Gericht oder bei der Schlichtung Bestand haben.

Was gilt rechtlich?

Relevante Regeln zum Mietverhältnis stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch und betreffen Vermieterpflichten und Mieterrechte (BGB §§ 535–580a).[1] Für gerichtliche Verfahren gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Beweiserhebung und Fristen.[2] Wichtig ist, dass Aufnahmen nicht die Rechte Dritter verletzen; der Umgang mit personenbezogenen Daten bleibt zusätzlich geschützt.

In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnraumsicherheit.

Wie dokumentiere ich korrekt?

Beim Fotografieren und Filmen als Mieter geht es um drei Dinge: Erlaubnis und Privatsphäre beachten, eine unverfälschte Beweiskette sichern und Fristen einhalten. Nutzen Sie klare Dateinamen, speichern Sie Originale unverändert und protokollieren Sie Datum, Uhrzeit und Umstände der Aufnahme.

  • Nehmen Sie hochauflösende Fotos und kurze Videos aus mehreren Blickwinkeln auf, sodass Schäden oder Zutritt deutlich erkennbar sind.
  • Dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit jeder Aufnahme sowie den Kontext (z. B. Raum, betroffene Einrichtung, Zeugen).
  • Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und fügen Sie Kopien der Aufnahmen bei oder verweisen auf gesicherte Ablagen.
  • Bewahren Sie Originaldateien unverändert auf einem separaten Speichermedium und erstellen Sie Sicherheitskopien.
  • Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen oder Nachbarn, die Angaben bestätigen können.
  • Bei sicherheitsrelevanten Mängeln (Heizung, Wasser, Strom) handeln Sie zeitnah und informieren Sie den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung.
Bewahren Sie Screenshots oder Metadaten getrennt von bearbeiteten Kopien auf, um die Ursprungsdatei zu sichern.

Anleitung

  1. Machen Sie sofort nach Feststellung klare Fotos oder kurze Videos, achten Sie auf Perspektive und Maßstab.
  2. Speichern Sie die Dateien mit Datum und einer kurzen Notiz zum Kontext, z. B. "Bad_Schrade_2024-08-15_12-30".
  3. Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter per E-Mail oder Einschreiben und verweisen Sie auf die gespeicherten Dateien.
  4. Erstellen Sie mindestens eine unveränderte Kopie auf externem Medium (z. B. verschlüsselter USB-Stick) und eine Cloud-Sicherung.
  5. Wenn der Vermieter nicht reagiert, bereiten Sie die Unterlagen für eine Klage vor und reichen Sie sie beim zuständigen Amtsgericht ein.[3]
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

FAQ

Wird das Aufnehmen in meiner Wohnung erlaubt, wenn ich nicht anwesend bin?
Ja, als Mieter dürfen Sie in Ihrer eigenen Wohnung Foto- und Videoaufnahmen erstellen, um Schäden oder unberechtigte Zutritte zu dokumentieren; achten Sie aber darauf, keine Bereiche mit fremden Personen ohne Einwilligung aufzunehmen und informieren Sie den Vermieter über relevante Mängel.[1]
Sind Videoaufnahmen mit Ton zulässig?
Audioaufnahmen berühren zusätzlichen Datenschutz; vermeiden Sie Ton, wenn Personen erkennbar sind. Konzentrieren Sie sich auf bildliche Dokumentation und Kontextnotizen statt auf Tonaufnahmen.
Wie reiche ich digitale Beweise beim Gericht ein?
Bereiten Sie Originaldateien und eine Kopie vor, legen Sie eine kurze Beschreibung der Aufnahmen bei und reichen Sie die Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein oder lassen Sie sich vorab rechtlich beraten, welche Formate akzeptiert werden.[2]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - gesetze-im-internet.de
  3. [3] Amtsgericht - justiz.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.