Mieterrecht Deutschland: Fotos & Videos bei Abwesenheit
Als Mieter in Deutschland möchten Sie wissen, ob Ihr Vermieter während Ihrer Abwesenheit Fotos oder Videos in Ihrer Wohnung machen darf. Dieser Text erklärt klar und praxisnah die wichtigsten Rechte und Pflichten: wann Betreten erlaubt ist, welche Rolle Einverständnis und Datenschutz spielen und welche Beweissicherung oder Fristen Sie beachten sollten. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, Formhinweise und Quellen zu zuständigen Behörden und Gerichten. Die Sprache ist verständlich, ohne Fachjargon, damit Sie selbst entscheiden können, ob Sie der Aufnahme widersprechen, schriftlich reagieren oder juristische Schritte erwägen wollen.
Was Mieter wissen müssen
Grundsätzlich gilt: Die Wohnung ist der private Bereich des Mieters. Ein Vermieter darf nicht ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung willkürlich fotografieren oder filmen. Für notwendige Maßnahmen wie Reparaturen oder Wohnungsbesichtigungen besteht ein Zutrittsrecht nur unter engen Bedingungen (z. B. vorherige Ankündigung oder Zustimmung).[1]
Wann Vermieter Fotos oder Videos machen dürfen
Typische erlaubte Fälle sind:
- Reparaturdokumentation nach vorheriger Ankündigung und nur des betroffenen Schadensbereichs.
- Beweissicherung bei drohender Gefahr für das Gebäude (z. B. Wasserschaden), sofern die Maßnahme verhältnismäßig ist.
- Mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Mieters (z. B. für Wohnungsanzeige).
Welche Rolle spielen Einwilligung und Datenschutz
Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen Bilder, die den privaten Bereich oder personenbezogene Daten zeigen, nicht für andere Zwecke verwendet werden. Neben mietrechtlichen Regeln greift hier die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und allgemeines Persönlichkeitsrecht. Werden Aufnahmen gegen Ihren Willen gemacht, können Sie die Löschung verlangen und gegebenenfalls Schadenersatz prüfen.
Praktische Schritte für Mieter
Wenn Sie vermuten, dass während Ihrer Abwesenheit unerlaubt Fotos oder Videos gemacht wurden, gehen Sie so vor:
- Dokumentieren Sie den Sachverhalt schriftlich und sammeln Sie Belege (z. B. Zeugen, Zeiten).
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Auskunft über Zweck, Umfang und Verbleib der Aufnahmen.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Auskunft oder Löschung (z. B. 14 Tage) und kündigen Sie ggf. rechtliche Schritte an.
- Bei Verweigerung können Sie eine Klärung beim Amtsgericht oder eine einstweilige Verfügung prüfen lassen.[2]
Beispiele und Formhinweise
Konkretes Beispiel: Nach Rohrbruch betritt der Vermieter mit einem Handwerker die Wohnung und fotografiert den Schaden zur Dokumentation. Hier ist das Verhalten meist gerechtfertigt, wenn vorher informiert wurde und nur Schadensbilder gefertigt wurden. Anders liegt der Fall, wenn der Vermieter Räume oder persönliche Gegenstände ohne Anlass aufsucht und fotografiert.
Formulierungsvorschlag für eine schriftliche Forderung
Nutzen Sie eine kurze, klare Nachricht: Benennen Sie Datum/Uhrzeit, fordern Sie Auskunft über Zweck und Löschung und setzen Sie eine Frist. Wenn möglich, senden Sie die Nachricht per Einschreiben.
Gerichte und Verfahren
Streitfälle im Mietrecht werden in der Regel beim Amtsgericht verhandelt; für Berufungen sind Landgerichte zuständig und der Bundesgerichtshof entscheidet als Rechtsinstanz über grundsätzliche Fragen.[3]
FAQ
- Darf der Vermieter Werbung mit Fotos meiner Wohnung machen?
- Nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung darf der Vermieter Innenaufnahmen für Werbung oder Immobilienanzeigen nutzen.
- Können Aufnahmen ohne meine Zustimmung als Beweismittel verwendet werden?
- Unrechtmäßig erstellte Bilder können gerichtlich unzulässig sein; das Gericht bewertet Beweismittel im Einzelfall.
- Was kann ich tun, wenn Fotos online gestellt wurden?
- Fordern Sie Löschung und Auskunft schriftlich und ziehen Sie ggf. anwaltliche Hilfe oder ein Gericht hinzu.
Anleitung
- Schreiben Sie eine kurze schriftliche Aufforderung mit Datum und Frist.
- Sichern Sie Belege und Zeugenangaben.
- Kontaktieren Sie zur Beratung eine offizielle Stelle oder das Amtsgericht.
- Erwägen Sie eine einstweilige Verfügung, wenn schnelle Löschung nötig ist.
Wichtigste Erkenntnisse
- Fotos ohne Einwilligung sind in privaten Wohnräumen grundsätzlich problematisch.
- Dokumentation und schriftliche Kommunikation sind entscheidend.
- Bei Streit sind Amtsgericht und Zivilverfahren die üblichen Wege.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
- Justizportal des Bundes und der Länder
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)