Mieterrechte: Aufzug nachrüsten im Altbau, Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob im Altbau ein Aufzug nachgerüstet werden kann und wer die Kosten trägt. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben, wie Fördermittel und Zuschüsse wirken, welche Schritte für die Zustimmung der Eigentümer oder des Vermieters nötig sind und wie technische, bau- und mietrechtliche Aspekte zusammenspielen. Sie erhalten praktische Hinweise zur Kostenaufteilung, zur Ankündigung und Dokumentation von Mängeln sowie zu Gerichtsschritten, falls eine Einigung ausbleibt. Ziel ist es, Ihnen als Mieter klare Handlungsschritte und Formulierungshilfen zu geben, damit Sie Ihre Barrierefreiheits-Ansprüche in Deutschland prüfen und durchsetzen können. Lesen Sie weiter für konkrete Musterformulare und Behördenkontakte.

Was Sie als Mieter wissen müssen

Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten; zentrale Regeln finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), etwa zur Instandhaltung und zur Mängelbeseitigung.[1] Für bauliche Änderungen wie das Nachrüsten eines Aufzugs gilt: Zustimmungspflichten, Kostenverteilung und mögliche Modernisierungsumlagen müssen zwischen Mieter, Vermieter und gegebenenfalls der Eigentümergemeinschaft geklärt werden.

In den meisten Fällen benötigt ein Aufzugsprojekt Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters.
  • Prüfen Sie den Mietvertrag und schriftliche Vereinbarungen zu baulichen Veränderungen.
  • Klärung der Kostenübernahme: Wer trägt Anschaffung, Installation und laufende Wartung?
  • Technische Machbarkeit prüfen: Platz, Statik, Brandschutz und barrierefreie Zugänge.
  • Dokumentation: Angebote, Fotos, Schriftverkehr und Fristen sammeln.

In vielen Fällen sind Förderprogramme oder Zuschüsse möglich; klären Sie frühzeitig, welche regionalen Fördermittel zur Barrierefreiheit oder energetischen Sanierung zur Verfügung stehen. Bei Konflikten über Zustimmung oder Kosten kann eine rechtliche Klärung nötig werden, wobei Mietstreitigkeiten in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.[2]

Fragen Sie frühzeitig bei der kommunalen Bauordnung nach, ob Genehmigungen für einen Aufzug erforderlich sind.

Typische Schritte und worauf Mieter achten sollten

Die konkrete Umsetzung umfasst meist mehrere Beteiligte: Vermieter/Eigentümer, Hausverwaltung, Aufzugsfirma und gegebenenfalls die Denkmalschutzbehörde. Als Mieter können Sie Einfluss nehmen, indem Sie Ihre Bedürfnisse schriftlich darlegen und Vorschläge zur Finanzierung unterbreiten.

  • Schriftliche Anfrage an Vermieter oder Eigentümergemeinschaft stellen und Gründe darlegen.
  • Kostenvoranschläge einholen und prüfen, ob Modernisierungsumlage möglich ist.
  • Fristen beachten: Reagieren Sie zeitnah auf Rückfragen und Entscheidungen.
  • Bei Streit: Dokumentieren Sie alles für ein mögliches Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht.[3]
Reagieren Sie schriftlich innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Häufige Fragen

Wer darf über den Einbau eines Aufzugs entscheiden?
Oft entscheidet die Eigentümergemeinschaft in einer Beschlussfassung; bei vermietetem Wohnraum trifft der Vermieter die Entscheidung, muss aber Mieterinteressen und Vorschriften beachten.
Können Vermieter Kosten auf Mieter umlegen?
Teile der Modernisierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Modernisierungsumlage umgelegt werden, die genaue Rechtslage hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.
Gibt es Zuschüsse für barrierefreie Maßnahmen?
Ja, Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene unterstützen Barrierefreiheit; Fördervoraussetzungen und Antragstellung unterscheiden sich je nach Programm.

Anleitung

  1. Informieren: Formulieren Sie schriftlich Ihr Anliegen und legen Sie dar, warum ein Aufzug notwendig ist.
  2. Angebote einholen: Bitten Sie um mehrere Kostenvoranschläge von Fachfirmen.
  3. Fördermittel prüfen: Recherchieren Sie passende Zuschüsse und reichen Sie Anträge fristgerecht ein.
  4. Rechtsweg prüfen: Wenn keine Einigung möglich ist, bereiten Sie Belege vor und erwägen rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet - BGB § 535
  2. [2] Gesetze im Internet - ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof - Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.