Mieterrechte: Aufzug nachrüsten im Altbau, Deutschland
Was Sie als Mieter wissen müssen
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten; zentrale Regeln finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), etwa zur Instandhaltung und zur Mängelbeseitigung.[1] Für bauliche Änderungen wie das Nachrüsten eines Aufzugs gilt: Zustimmungspflichten, Kostenverteilung und mögliche Modernisierungsumlagen müssen zwischen Mieter, Vermieter und gegebenenfalls der Eigentümergemeinschaft geklärt werden.
- Prüfen Sie den Mietvertrag und schriftliche Vereinbarungen zu baulichen Veränderungen.
- Klärung der Kostenübernahme: Wer trägt Anschaffung, Installation und laufende Wartung?
- Technische Machbarkeit prüfen: Platz, Statik, Brandschutz und barrierefreie Zugänge.
- Dokumentation: Angebote, Fotos, Schriftverkehr und Fristen sammeln.
In vielen Fällen sind Förderprogramme oder Zuschüsse möglich; klären Sie frühzeitig, welche regionalen Fördermittel zur Barrierefreiheit oder energetischen Sanierung zur Verfügung stehen. Bei Konflikten über Zustimmung oder Kosten kann eine rechtliche Klärung nötig werden, wobei Mietstreitigkeiten in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.[2]
Typische Schritte und worauf Mieter achten sollten
Die konkrete Umsetzung umfasst meist mehrere Beteiligte: Vermieter/Eigentümer, Hausverwaltung, Aufzugsfirma und gegebenenfalls die Denkmalschutzbehörde. Als Mieter können Sie Einfluss nehmen, indem Sie Ihre Bedürfnisse schriftlich darlegen und Vorschläge zur Finanzierung unterbreiten.
- Schriftliche Anfrage an Vermieter oder Eigentümergemeinschaft stellen und Gründe darlegen.
- Kostenvoranschläge einholen und prüfen, ob Modernisierungsumlage möglich ist.
- Fristen beachten: Reagieren Sie zeitnah auf Rückfragen und Entscheidungen.
- Bei Streit: Dokumentieren Sie alles für ein mögliches Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht.[3]
Häufige Fragen
- Wer darf über den Einbau eines Aufzugs entscheiden?
- Oft entscheidet die Eigentümergemeinschaft in einer Beschlussfassung; bei vermietetem Wohnraum trifft der Vermieter die Entscheidung, muss aber Mieterinteressen und Vorschriften beachten.
- Können Vermieter Kosten auf Mieter umlegen?
- Teile der Modernisierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Modernisierungsumlage umgelegt werden, die genaue Rechtslage hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.
- Gibt es Zuschüsse für barrierefreie Maßnahmen?
- Ja, Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene unterstützen Barrierefreiheit; Fördervoraussetzungen und Antragstellung unterscheiden sich je nach Programm.
Anleitung
- Informieren: Formulieren Sie schriftlich Ihr Anliegen und legen Sie dar, warum ein Aufzug notwendig ist.
- Angebote einholen: Bitten Sie um mehrere Kostenvoranschläge von Fachfirmen.
- Fördermittel prüfen: Recherchieren Sie passende Zuschüsse und reichen Sie Anträge fristgerecht ein.
- Rechtsweg prüfen: Wenn keine Einigung möglich ist, bereiten Sie Belege vor und erwägen rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet - BGB § 535
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)