Mieterrechte: Barrierefreier Evakuierungsplan in Deutschland
Was Mieter tun sollten
Beginnen Sie früh und dokumentieren Sie Bedarf und Vorschläge schriftlich. Ein barrierefreier Evakuierungsplan in einem WEG-Haus entsteht meist durch Beschluss der Eigentümer; als Mieter sollten Sie deshalb die Hausverwaltung und die WEG informieren, Ihren Bedarf begründen und konkrete Vorschläge zur Zugänglichkeit vorlegen.
Wichtige Dokumente
- Kopie des Mietvertrags und Protokolle früherer Eigentümerversammlungen.
- Ärztliche Bescheinigung oder Schwerbehindertenausweis als Nachweis des Unterstützungsbedarfs.
- Fotodokumentation der Treppen, Flure und Zugänge, die Hindernisse zeigt.
- Schriftlicher Antrag an die Hausverwaltung oder einen formellen Antrag zur Aufnahme des Themas in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung (form).
Fristen und Termine
Beantragen Sie die Aufnahme des Themas rechtzeitig vor der nächsten Eigentümerversammlung und reichen Sie alle Unterlagen mindestens zwei Wochen vorher ein, sofern die Geschäftsordnung der WEG keine anderen Fristen vorsieht. Reagieren Sie auf Eingangsbestätigungen und fordern Sie, wenn nötig, schriftliche Termine an.
Wie Sie formell vorgehen
Formulieren Sie einen klaren Antrag, in dem Sie den barrierefreien Bedarf, konkrete Vorschläge (z. B. Fluchtwegbreite, taktile Leitsysteme, Evakuierungshilfen) und einen Kostenvoranschlag oder die Bitte um Kostenvoranschläge benennen. Bitten Sie die Hausverwaltung um Weiterleitung an die WEG und um Protokollierung in der Versammlung.
Wenn die WEG nicht zustimmt
Kommt kein Beschluss zustande, prüfen Sie Ihre Rechte: In vielen Fällen ist eine gerichtliche Durchsetzung möglich, insbesondere wenn eine erhebliche Gefährdung vorliegt oder Modernisierungen zur Sicherheit erforderlich sind. Zuständig sind in erster Instanz die Amtsgerichte (Mietrechtssachen können dort verhandelt werden).[2]
FAQ
- Wer trägt die Kosten für Anpassungen am Evakuierungsplan?
- Oft entscheidet die WEG über Kostenverteilung; in vielen Fällen sind bauliche Änderungen gemeinschaftliche Maßnahmen, die nach WEG-Recht abgestimmt werden müssen.
- Kann ich als Mieter einen Beschluss der WEG erzwingen?
- Als Mieter können Sie Anträge stellen und auf Durchführung drängen; eine gerichtliche Klärung ist möglich, wenn die WEG ihre Pflichten verletzt oder Gefährdungen bestehen.
- Welche Fristen sind wichtig bei Beschwerden oder Klagen?
- Achten Sie auf Einreichungsfristen für Anträge und auf Verjährungsfristen; bei gerichtlichen Schritten gelten die Fristen der Zivilprozessordnung (ZPO).[3]
Anleitung
- Dokumente sammeln: Mietvertrag, Atteste, Fotos und vorherige Protokolle.
- Antrag formulieren: Bedarf, Vorschläge und Kostenhinweis schriftlich darlegen.
- Einreichen: Antrag an Hausverwaltung senden und um Aufnahme in die WEG-Tagesordnung bitten.
- Nachfassen: Protokoll der Versammlung prüfen; bei Ablehnung Fristen beachten und rechtliche Beratung erwägen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Informationen zu Gerichten und Amtsgerichten
- Bundesregierung – Hinweise zu Sicherheit und Gebäudeschutz
