Mieterrechte bei Aufzugsausfall in Deutschland
Was tun bei Aufzugsausfall?
Wenn der Aufzug ausfällt, beginnen Sie mit klarer Dokumentation und einer formellen Mängelanzeige an den Vermieter. Der Vermieter hat nach den Regeln des Mietrechts Pflichten zur Instandhaltung; Mietminderung regelt § 536 BGB.[1] Beachten Sie Fristen und wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständigen Stellen, falls der Vermieter nicht reagiert.[2] Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können Einfluss auf die Beurteilung haben.[3]
- Fotos vom Zustand des Aufzugs sowie Datum und Uhrzeit sofort speichern.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden (Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung).
- Fristen setzen: Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur.
- Prüfen, ob eine Mietminderung nach § 536 BGB in Betracht kommt.
Notieren Sie zusätzlich Telefongespräche, Namen und Uhrzeiten der Ansprechpartner und bewahren Sie Quittungen auf, falls Sie durch den Ausfall zusätzliche Kosten haben. Formulierungsbeispiele für eine Mängelanzeige helfen, Missverständnisse zu vermeiden: nennen Sie den Mangel, Datum, bisherige Kommunikation und eine Frist zur Behebung.
FAQ
- Wann kann ich die Miete mindern?
- Eine Mietminderung ist möglich, wenn der Aufzug die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wesentlich beeinträchtigt und dadurch die Nutzung deutlich eingeschränkt ist.
- Wen wende ich mich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung; bleibt der Vermieter untätig, können Sie sich an das Amtsgericht wenden oder rechtlichen Rat einholen.
- Welche Beweise sind im Streitfall nützlich?
- Fotos mit Zeitstempel, Protokolle, Zeugenangaben, Nachrichten und Quittungen für zusätzliche Ausgaben sind besonders hilfreich.
Anleitung
- Dokumentieren: Fotos, Datum, Uhrzeit und ein kurzes Protokoll erstellen.
- Schriftlich informieren: Mängelanzeige mit Beschreibung und Frist an den Vermieter schicken.
- Frist setzen: Angemessene Frist zur Reparatur nennen und Frist dokumentieren.
- Mietminderung prüfen: Bei erheblicher Beeinträchtigung die Mietminderung erwägen und begründen (siehe § 536 BGB).[1]
- Gerichtliche Schritte: Wenn notwendig, Rechtsweg beim Amtsgericht prüfen und Unterlagen vorbereiten.[2]
Wichtigste Punkte
- Bewahren Sie Fotos und Protokolle geordnet auf.
- Versenden Sie die Mängelanzeige schriftlich und mit klarer Frist.
- Prüfen Sie Mietminderung und suchen Sie bei Bedarf das Amtsgericht auf.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 536 - Mietminderung
- Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen
- Justizportal - Informationen zu Amtsgerichten