Mieterrechte bei Fenstertausch in Deutschland 2025

Modernisierung & Kostenumlage 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wenn Ihr Vermieter in Deutschland die Fenster austauschen will, hat das Folgen für Mieter: Zeitplan, Zugang zur Wohnung, mögliche Mängel und ob Kosten umgelegt werden dürfen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Rechte Mieter haben, wie Sie Fristen einhalten, eine Mängelanzeige richtig formulieren und welche §§ des BGB gelten. Praxisnahe Beispiele zeigen, wie Sie schriftlich reagieren, wann eine Mietminderung möglich ist und welche Schritte vor Gericht üblich sind. Die Informationen richten sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und helfen dabei, Entscheidungen sicherer zu treffen und Ärger mit Modernisierungsmaßnahmen zu vermeiden.

Was Vermieter planen dürfen und wann Mieter zustimmen müssen

Der Fenstertausch zählt zu Modernisierungsmaßnahmen, die der Vermieter grundsätzlich durchführen darf. Entscheidend sind die gesetzlichen Pflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten sowie zur Anzeige von Änderungen an der Mietsache [1].

In den meisten Regionen müssen Vermieter Modernisierungen ankündigen.

Zugang zur Wohnung und Fristen

Vermieter dürfen nicht unangekündigt eintreten. Sie müssen Termine nennen und angemessene Fristen einhalten; Sie haben als Mieter das Recht auf Privatsphäre und Information.

  • Der Vermieter muss die Ankündigung mit Datum und Dauer der Arbeiten rechtzeitig zusenden.
  • Sie dürfen den Zugang verweigern, wenn keine ordnungsgemäße Ankündigung vorliegt.
  • Dokumentieren Sie Mängel nach dem Einbau, zum Beispiel undichte oder falsch eingebaute Fenster.
Dokumentieren Sie Termine und Gespräche schriftlich.

Mängelanzeige und Mietminderung

Ist die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, können Mieter eine Mängelanzeige schicken und unter Umständen die Miete mindern. Formulieren Sie die Mängelanzeige klar, nennen Sie Fristen zur Beseitigung und behalten Sie Kopien. Kommt es zum Streit, sind Klagen vor dem Amtsgericht möglich; das Prozessrecht ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt [2] und Zuständigkeiten liegen meist beim Amtsgericht, Berufung beim Landgericht, Revision beim Bundesgerichtshof [3].

Antworten Sie schriftlich und bewahren Sie Kopien aller Nachrichten auf.

FAQ

Muss ich dem Fenstertausch zustimmen?
Eine formale Zustimmung ist nicht immer erforderlich, aber Vermieter müssen umfassend informieren und Termine abstimmen; für Kostenumlage gelten besondere Regeln.
Kann ich die Miete mindern wegen Lärm oder Staub?
Ja, wenn die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist. Die Höhe und Dauer der Mietminderung hängen vom Einzelfall ab; dokumentieren Sie Umfang und Dauer des Mangels.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Mietrechtsstreitigkeiten werden in der Regel beim Amtsgericht verhandelt; in höheren Instanzen entscheidet das Landgericht und der BGH über Rechtsfragen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die schriftliche Ankündigung des Vermieters und notieren Sie Fristen.
  2. Fotografieren und protokollieren Sie Schäden oder Staubbelastung während und nach dem Austausch.
  3. Schicken Sie eine formelle Mängelanzeige per Einschreiben oder E‑Mail mit Empfangsbestätigung.
  4. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung und kündigen Sie gegebenenfalls Mietminderung an.
  5. Sammeln Sie Beweise; ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht in Betracht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–536 — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Amtsgericht, Landgericht, BGH — Zuständigkeit der Gerichte — Justizportal
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.