Mieterrechte bei Geruchsbelästigung in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Geruchsbelästigung durch ein Gewerbe im Haus kann Wohnqualität und Gesundheit beeinträchtigen. Als Mieter in Deutschland haben Sie konkrete Rechte: Sie können den Vermieter zur Beseitigung auffordern, Fristen setzen, Mietminderung geltend machen oder — falls nötig — vor Gericht ziehen. Entscheidend ist, die Störung systematisch und fristgerecht zu dokumentieren, damit Ihre Angaben vor Amtsgericht oder Landgericht Bestand haben. Notieren Sie Zeitpunkte und Intensität, sammeln Sie Fotos oder Videos, halten Sie Zeugen fest und senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter. Im folgenden Praxisleitfaden erklären wir, welche Belege relevant sind, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie sicher und nachvollziehbar vorgehen.[1]

Was tun bei Geruchsbelästigung?

Beginnen Sie mit einer klaren, schriftlichen Mängelanzeige an den Vermieter. Beschreiben Sie Ort, Art und Zeiten der Geruchsbelästigung und fordern Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. Bewahren Sie eine Kopie der Sendung (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) auf. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie gestaffelt weiter vorgehen: Fristverlängerung setzen, Gesundheitsamt informieren, Mietminderung prüfen oder gerichtliche Schritte erwägen.[2]

Bewahren Sie alle Belege, Fotos und Nachrichten geordnet und datiert auf.

Gerichtsfeste Dokumentation

  • Fotos und Videos mit Datum und Uhrzeit erstellen.
  • Ein Geruchsprotokoll führen: Datum, Uhrzeit, Dauer und Intensität notieren.
  • Zeugennamen und Kontaktangaben dokumentieren.
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Eingang nachweisen.
  • Fristen notieren: Zeitpunkt der Anzeige und gesetzte Frist zur Behebung festhalten.
Detaillierte, datierte Aufzeichnungen stärken Ihre Position vor Gericht.

Rechte und gesetzliche Grundlagen

Nach dem Mietrecht steht dem Mieter bei einer erheblichen Beeinträchtigung das Recht auf Beseitigung und gegebenenfalls Mietminderung zu. Zuständig für die Entscheidung sind in erster Instanz die Amtsgerichte; höhere Instanzen sind Landgerichte und der BGH für Grundsatzfragen. Für formale Klagen und Fristen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Nutzen Sie die Protokolle als Beweismittel, wenn Sie Mietminderung geltend machen oder eine Räumungsklage abwehren müssen.[1] [2] [3]

Anleitung

  1. Schreiben Sie sofort eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Datum, Beschreibung und Frist zur Beseitigung.
  2. Führen Sie ein Geruchsprotokoll mit Uhrzeiten, Dauer und Intensität der Störung.
  3. Informieren Sie bei gesundheitlichen Gefahren das zuständige Gesundheitsamt und dokumentieren Sie die Meldung.
  4. Falls keine Einigung erfolgt, prüfen Sie Mietminderung oder Einleitung eines Rechtsverfahrens vor dem Amtsgericht.
  5. Bewahren Sie alle Belege auf und prüfen Sie Prozesskostenhilfe (PKH), falls Sie finanziell unterstützt werden müssen.

Häufige Fragen

Kann ich als Mieter die Miete mindern, wenn Gewerbe Gerüche verursacht?
Ja, bei erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ist eine Mietminderung möglich; die Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der Störung.
Wie muss die Mängelanzeige aussehen?
Die Anzeige sollte schriftlich, datiert und möglichst mit einer Frist zur Behebung erfolgen. Beschreiben Sie Ort, Art und konkrete Zeiten der Geruchsbelästigung.
Welche Behörden sind zuständig?
In Streitfällen sind zunächst die Amtsgerichte zuständig; für Gesundheitsgefahren kann das örtliche Gesundheitsamt eingeschaltet werden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.