Mieterrechte bei Heizungsausfall in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Ein Heizungsausfall im Winter kann für Mieter, besonders für Familien mit Kindern, schnell zur Notlage werden. In Deutschland haben Mieter bestimmte Rechte: der Vermieter muss die Wohnung in heizbarem Zustand halten, und bei Ausfall können Mietminderung, Schadensersatzansprüche und sogar einstweilige Eilverfahren möglich sein. Dieser Ratgeber erklärt, welche Schritte Mieter sofort unternehmen sollten — wie Mängelanzeige, Fristen setzen, Dokumentation und Kontakt zu Behörden — und wann ein Gang vors Amtsgericht sinnvoll ist. Die Sprache ist verständlich, die Hinweise praxisnah; Formulare, zuständige Stellen und relevante Paragrafen des BGB und der ZPO werden genannt, damit Familien ihre Ansprüche geordnet durchsetzen können. Lesen Sie weiter für konkrete Vorlagen und ein Schritt-für-Schritt-Vorgehen.

Was tun bei Heizungsausfall?

Der Vermieter ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Instandhaltung verpflichtet; relevante Regelungen finden sich in den §§ 535 ff. BGB.[1] Melden Sie den Mangel umgehend schriftlich und setzen Sie eine klare Frist zur Behebung.

  • Schreiben Sie eine formale Mängelanzeige mit Datum, genauer Fehlerbeschreibung und geforderter Frist.
  • Machen Sie Fotos, notieren Sie Temperaturen und sammeln Sie Zeugenaussagen als Nachweis.
  • Setzen Sie eine angemessene Nachfrist (z. B. 48 Stunden bei akuter Kälte) und dokumentieren Sie den Versand.
  • Fordern Sie schnelle Reparaturmaßnahmen und schlagen Sie kurzfristige Lösungen (z. B. temporäre Heizgeräte) vor.
Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Raumtemperatur bei jedem Inspektionsversuch.

Rechte: Mietminderung, Schadenersatz, Eilverfahren

Bei erheblichen Beeinträchtigungen haben Mieter Anspruch auf Mietminderung und unter Umständen Schadenersatz. Wenn die Reparatur nicht binnen gesetzter Frist erfolgt, kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach der Zivilprozessordnung erwogen werden.[2] In Eilfällen kann das Amtsgericht zuständig sein; dort lässt sich oft schnell eine vorläufige Regelung erreichen.[3]

Reagieren Sie zügig auf Fristen, sonst droht der Verlust von Ansprüchen.

Praktisches Vorgehen – Checkliste

  • Mängelanzeige schriftlich per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung schicken.
  • Fotos und Temperaturprotokolle anfertigen und sichern.
  • Angemessene Frist setzen und Fristende dokumentieren.
  • Vermieter schriftlich und telefonisch kontaktieren; Gesprächsnotizen anfertigen.

FAQ

Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung ausfällt?
Ja, bei wesentlicher Gebrauchseinschränkung kann die Miete gemindert werden; der Umfang richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und Rechtsprechung.
Wie melde ich den Mangel richtig?
Schriftliche Mängelanzeige mit Datum, Fehlerbeschreibung und Frist; Belege wie Fotos und Temperaturprotokolle beifügen.
Wann ist ein Eilverfahren sinnvoll?
Wenn akute Gesundheitsgefahren bestehen oder der Vermieter trotz Frist nicht reagiert, kann ein Eilverfahren beim zuständigen Amtsgericht die schnelle Lösung bringen.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Temperaturprotokolle, Zeugen.
  2. Schicken Sie eine formale Mängelanzeige mit konkreter Nachfrist.
  3. Warten Sie die Frist ab; dokumentieren Sie jede Eskalation und Kommunikation.
  4. Reicht der Vermieter nicht nach, stellen Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz oder reichen Sie eine Klage ein.
Frühzeitige, lückenlose Dokumentation erhöht die Erfolgschancen vor Gericht.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet — BGB §§535 ff.
  2. [2] Gesetze im Internet — Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz — Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.