Mieterrechte bei Internetstörung in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor dem Problem, dass das Internet ausfällt und wichtige Fristen in Eilverfahren nicht eingehalten werden. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Mieter haben, wie Sie Mängel dokumentieren, welche Formulare und Gerichte zuständig sind und wie typische Fehler vermieden werden. Die Sprache ist bewusst einfach, damit Sie als Mieter schnell wissen, wann eine Mietminderung möglich ist, wann einstweiliger Rechtsschutz sinnvoll ist und wie Sie Beweise sicher sammeln. Beispiele zeigen praxisnah, wie eine Familie kurzfristig reagieren kann, ohne wichtige Fristen zu verlieren. Am Ende finden Sie Checklisten und Hinweise zu offiziellen Formularen.

Was tun bei einer Internetstörung?

Als Mieter haben Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ansprüche, wenn die Mietsache mangelhaft ist oder vertraglich vereinbarte Leistungen (wie Internetzugang) nicht erbracht werden. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Abhilfe, dokumentieren Sie die Störung gründlich und nennen Sie Fristen zur Behebung.[1]

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen im Streit.

Wichtig ist die Unterscheidung: Kurzfristige Ausfälle können eine Mietminderung rechtfertigen, dauerhafte oder wiederholte Ausfälle rechtfertigen stärkere Maßnahmen, bis hin zu einstweiliger Hilfe vor Gericht.

Typische Fehler in Eilverfahren und wie Sie sie vermeiden

  • Belege fehlen (evidence): Sammeln Sie sofort Screenshots, Logdateien, E-Mails mit Zeitstempel und Gesprächsnotizen.
  • Fristen versäumen (deadline): Setzen Sie klare Fristen zur Behebung und reagieren Sie innerhalb gesetzter Termine.
  • Formulare falsch oder gar nicht genutzt (form): Nutzen Sie schriftliche Mängelanzeigen und, falls nötig, Vorlagen für Anträge beim Gericht.
  • Direkter Kontakt fehlt (contact): Informieren Sie Vermieter und Anbieter schriftlich parallel und dokumentieren Reaktionen.
  • Eigenmächtiges Handeln (move-out): Räumen oder kündigen Sie nicht voreilig; prüfen Sie Rechtsmittel zuerst.
Bewahren Sie alle Nachrichten und Rechnungen in einem Ordner auf.

Wenn Sie Eilverfahren (z. B. einstweiliger Rechtsschutz) planen, prüfen Sie die Zuständigkeit des Amtsgerichts und die einschlägigen Regelungen in der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine klare, zeitlich geordnete Akte erhöht die Chancen im Verfahren.[2]

Formulare und offizielle Schritte

Wichtige Formulare bzw. formgebundene Schritte, die Mieter kennen sollten:

  • Einstweiliger Rechtsschutz / Antrag auf einstweilige Verfügung: Wird verwendet, wenn eine rasche gerichtliche Entscheidung nötig ist, z. B. um eine schnelle Wiederherstellung der Internetverbindung zu erreichen; Beispiel: Familie meldet Ausfall seit 5 Tagen, Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen.
  • Klage auf Beseitigung oder Zahlung / Klageschrift beim Amtsgericht: Wenn Vermieter nicht reagiert, reicht der Mieter Klage ein; die Klageschrift nennt Anspruchsgrundlage und Beweise.
  • Mängelanzeige an Vermieter (schriftlich): Kein offizielles Amtsformular nötig, aber die Anzeige sollte Datum, Fehlerbeschreibung, Frist zur Behebung und Bitte um schriftliche Bestätigung enthalten.

Formulare für gerichtliche Verfahrensschritte werden über das zuständige Gericht bereitgestellt; die ZPO regelt die Form und Fristen.[2]

Reagieren Sie zeitnah auf Gerichtsschreiben, sonst riskieren Sie Nachteile.

Beweisführung: Schritt für Schritt

  1. Sammeln Sie Screenshots, Logfiles und Zeitstempel (evidence).
  2. Schreiben Sie eine formale Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung (form).
  3. Wenn nötig, beantragen Sie einstweiligen Rechtsschutz beim Amtsgericht (court).
  4. Rechnen Sie mögliche Mietminderung oder Schadenersatz durch und dokumentieren Sie Beträge (rent).

Beispiele: Eine Familie notiert Ausfallzeiten, kontaktiert den Vermieter per E-Mail, fordert 7 Tage Frist und beantragt beim Gericht einstweiligen Rechtsschutz, wenn keine Reaktion erfolgt.

Häufige Fragen

Kann ich die Miete mindern, wenn das Internet ausfällt?
Ja, wenn der Internetausfall die Nutzung der Mietsache erheblich beeinträchtigt, kann eine Mietminderung in Betracht kommen; prüfen Sie § 536 BGB und dokumentieren Sie das Ausmaß des Mangels.[1]
Muss ich dem Vermieter zuerst eine Frist setzen?
Ja. In der Regel sollten Sie den Vermieter schriftlich zur Beseitigung auffordern und eine angemessene Frist setzen, bevor Sie weitergehende Schritte unternehmen.
Wann ist ein Eilverfahren sinnvoll?
Ein Eilverfahren lohnt sich, wenn ein sofortiger Rechtsschutz nötig ist, zum Beispiel bei existenziellen Einschränkungen für eine Familie oder drohenden Schäden; die ZPO regelt Zuständigkeit und Verfahren.[2]

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Screenshots, Logfiles, E-Mails mit Zeitstempeln (evidence).
  2. Schreiben Sie eine formale Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine Frist (form).
  3. Wenn keine Reaktion: Prüfen Sie einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Amtsgericht (court).
  4. Falls erfolgreich: Berechnen Sie Mietminderung oder Schadenersatz und fordern Sie die Beträge ein (rent).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet — BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet — Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof — Hauptseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.