Mieterrechte: Drohnen über Balkon & Hof in Deutschland
Was sind Ihre Rechte als Mieter?
Vermieter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Sichtbare oder wiederkehrende Drohnenflüge, die Privatsphäre, Sicherheit oder Nutzbarkeit von Balkon und Hof beeinträchtigen, können einen Mangel darstellen und damit Ansprüche nach den §§ 535–580a BGB auslösen.[1] In schweren Fällen kann das Verhalten Dritter auch Eingriffe in Persönlichkeitsrechte oder das Hausrecht berühren.
So reklamieren Sie Drohnenflüge
Gehen Sie strukturiert vor: dokumentieren, Vermieter informieren, Fristen setzen und bei Bedarf weitere Schritte einleiten. Achten Sie darauf, sachlich zu bleiben und konkrete Forderungen zu formulieren.
- Fotos (photo) und genaue Zeiten dokumentieren, inkl. Datum, Uhrzeit und Richtung der Drohne.
- Vermieter schriftlich informieren (notice): beschreiben Sie Störung, fordern Sie Abhilfe und nennen Sie eine Frist (z. B. within 14 days).
- Fristen setzen und gegebenenfalls eine angemessene Nachfrist angeben (within 14 days), damit Ansprüche klar werden.
- Bei unmittelbarer Gefahr oder wiederholter Störung lokale Behörden informieren und bei Bedarf Polizei oder Ordnungsamt anrufen (call) für Gefahrenabwehr.
Formulare, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen, können Beratungshilfe (Beratungshilfeschein) und Prozesskostenhilfe (PKH) helfen, Kosten zu senken. Beantragen Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht, wenn eine außergerichtliche Beratung nötig ist; die PKH beantragen Sie für gerichtliche Verfahren. Beispiel: Eine Seniorin beantragt Beratungshilfe, um ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen zu lassen; bei fehlender Einigung stellt sie später einen PKH-Antrag für eine Klage beim Amtsgericht.
Welche Gerichte sind zuständig?
Mietrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt; höhere Instanzen sind Landgerichte und gegebenenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) für Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.[2] Für Räumungsklagen und Eilverfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2]
FAQ
- Kann ich als Mieter wegen Drohnenflügen die Miete mindern?
- Ja, wenn durch die Drohnenflüge die Gebrauchstauglichkeit Ihrer Wohnung beeinträchtigt ist, kann eine Mietminderung möglich sein. Dokumentieren Sie Umfang und Häufigkeit der Störung und setzen Sie Ihren Vermieter schriftlich in Kenntnis.
- Wer ist bei wiederholten Flügen zuständig, Vermieter oder Polizei?
- Zunächst sollten Sie den Vermieter informieren. Bei Gefährdung oder strafbaren Handlungen ist die Polizei zuständig; bei Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt.
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Mängel sind unverzüglich zu melden und eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen (z. B. within 14 days). Bei gerichtlichen Verfahren gelten die Fristen der ZPO.
Anleitung
- Fotos (photo) und Videos sichern, Datum und Uhrzeit notieren.
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden (per E-Mail und Einschreiben) und Frist setzen (notice).
- Warten Sie die gesetzte Frist ab (within 14 days); dokumentieren Sie erneut, falls nichts passiert.
- Bei Gefahr oder fehlender Reaktion Behörden kontaktieren und rechtliche Hilfe einholen (call).
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Gerichtsverfahren
- Bundesgerichtshof (BGH) – Rechtsprechung