Mieterrechte: Geruchsbelastigung durch Gewerbe in Deutschland
Was können Mieter tun?
Vermieter sind nach dem BGB zur Erhaltung der Mietwohnung verpflichtet; beeinträchtigende Geruchsbelästigung kann einen Sachmangel darstellen und unter Umständen Mietminderung rechtfertigen.[1] Zunächst sollten Mieter den Mangel schriftlich melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.
Erste Schritte
Praktisch empfiehlt sich eine klare Mängelanzeige mit Beschreibung, Datum/Uhrzeit, konkreter Auswirkung (z. B. gesundheitliche Beschwerden oder Nutzungseinschränkung) und einer angemessenen Beseitigungsfrist. Sammeln Sie Beweise (Fotos, Protokolle, Zeug*innen, ärztliche Atteste) und behalten Sie Kopien aller Schreiben.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Frist setzen.
- Fotos, Protokolle und Zeugen benennen als Beweismittel.
- Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ärztliche Atteste sichern.
Reagiert der Vermieter nicht oder besteht akute Gesundheitsgefahr, kann in dringenden Fällen ein einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden; hierbei gelten die Verfahrensregeln der ZPO für Eilanträge.[2] Zuständig ist in der Regel das örtliche Amtsgericht, bei Rechtsfragen können Berufungen zum Landgericht und schließlich der BGH relevant werden.[3]
FAQ
- Kann ich die Miete mindern bei Geruchsbelästigung?
- Ja, wenn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist; die Minderungsquote hängt vom Einzelfall ab und muss dokumentiert werden.
- Wie formuliere ich eine Mängelanzeige?
- Beschreiben Sie das Problem konkret, ergänzen Sie Datum/Uhrzeit, fordern Sie Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist und kündigen Sie ggf. rechtliche Schritte an.
- Wann ist ein Eilverfahren sinnvoll und welches Gericht ist zuständig?
- Ein Eilverfahren kann bei akutem Gesundheitsrisiko oder drohender Räumung sinnvoll sein; zuständig ist in vielen Fällen das Amtsgericht.
Anleitung
- Schaden und Beeinträchtigung dokumentieren.
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter mit Frist senden.
- Bei Keine Reaktion: Beratung durch Mieterverein oder Anwalt einholen.
- Im Notfall: Eilantrag beim zuständigen Gericht stellen (Amtsgericht).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535 ff.
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
