Mieterrechte: Handwerkerzugang in Deutschland 2025
Zutrittsrecht und Privatsphäre
Vermieter dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung in die Wohnung eintreten. Pflichten zur Instandhaltung ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu den Instandhaltungspflichten des Vermieters und zur Minderung bei Mängeln.[1] In der Praxis heißt das: Besuche durch Handwerker müssen angekündigt, der Zweck klar angegeben und ein angemessener Termin angeboten werden. Bei dringenden Notfällen (z. B. Rohrbruch) ist ein sofortiger Zutritt möglich, aber auch hier sollten Vermieter den Eingriff dokumentieren und erklären, warum Eile nötig war.
Praktische Schritte: Protokollieren und Beweissicherung
- Termin schriftlich bestätigen und Uhrzeit festhalten.
- Fotos vor und nach Arbeiten machen und Datum/Uhrzeit notieren.
- Zeugen oder Nachbarn informieren und Kontaktdaten dokumentieren.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Empfang verlangen.
Was tun bei verweigertem Zutritt?
Wenn ein Vermieter unangemessen Zutritt verlangt oder wiederholt ohne Ankündigung erscheint, setzen Sie zunächst eine schriftliche Frist zur Klärung und fordern Sie eine verbindliche Terminvereinbarung. Sollte der Vermieter trotz Aufforderung nicht reagieren, ist der nächste Schritt, rechtliche Beratung einzuholen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte vorzubereiten. Verfahren vor den Amtsgerichten und Regeln zum Zivilprozess sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt; für Maßnahmen wie einstweilige Verfügungen oder Klagen sind die Vorschriften der ZPO maßgeblich.[2]
Konkrete Verhaltensregeln
- Setzen Sie sinnvolle Fristen (z. B. 7–14 Tage) für Terminbestätigungen.
- Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Nachweise auf.
- Erstellen Sie ein kurzes Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Anwesenden und Arbeitsumfang.
- Bei rechtlichen Fragen informieren Sie das zuständige Amtsgericht oder prüfen BGH-Rechtsprechung zur Auslegung von Zutrittsrechten.[3]
Häufige Fragen
- Darf der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?
- Nein. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist der Einlass grundsätzlich unzulässig, außer in akuten Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch).
- Wie lange muss ich einen Handwerkertermin akzeptieren?
- Termine müssen angemessen sein; kurzfristige Notfälle ausgenommen. Bei wiederholten, unangemessenen Forderungen können Sie Widerspruch einlegen und Fristen setzen.
- Welche Beweise helfen im Streit?
- Fotos, Protokolle mit Datum/Uhrzeit, schriftliche Benachrichtigungen und Zeugenangaben sind besonders aussagekräftig.
Anleitung
- Schriftlich informieren: Nennen Sie Grund, Datumsvorschlag und fordern Sie eine Bestätigung.
- Termin bestätigen: Bestätigen Sie den Termin schriftlich und halten Sie Uhrzeit fest.
- Beweissicherung: Vorher/Nachher-Fotos und kurzes Protokoll anfertigen.
- Kontakt dokumentieren: Namen und Funktion der Handwerker notieren.
- Wenn nötig: Rechtsberatung suchen und Unterlagen für das Amtsgericht bereithalten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §535 zur Vermieterpflicht — gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof — bundesgerichtshof.de
- Justizportal der Länder — justiz.de