Mieterrechte: Handwerkerzugang in WGs, Deutschland
Was regelt der Zutritt?
Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten; zugleich darf er nicht unbegrenzt in die Privatsphäre von Mietern eingreifen. Konkrete Pflichten und Befugnisse finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Instandhaltungspflichten und Betretungsrechten.[1] Bei Streitfragen können Gerichte, zuletzt auch der Bundesgerichtshof, Leitlinien zur Abwägung zwischen Eigentümerinteresse und Mieterschutz herausgeben.[3]
Wann darf der Vermieter Zutritt verlangen?
Typische Fälle sind: dringende Reparaturen (z. B. Wasserrohrbruch), gesetzliche Prüfungen (z. B. Gasprüfung) oder vereinbarte Einzeltermine im Mietvertrag. Ein kurzfristiger Zutritt ist nur bei Gefahr im Verzug zulässig. In allen anderen Fällen muss der Vermieter rechtzeitig ankündigen und den konkreten Zweck nennen.
So lehnen WG-Mieter den Zutritt ab
- Setzen Sie eine klare Frist und verlangen Sie eine schriftliche Ankündigung mit Datum und Zweck.
- Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Grund; fertigen Sie Fotos oder Notizen an und nennen Sie Zeugen, falls möglich.
- Antworten Sie schriftlich (E-Mail oder Einschreiben), wenn Sie den Zutritt ablehnen oder nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen.
- Suchen Sie rechtlichen Rat oder prüfen Sie Unterstützung wie Prozesskostenhilfe, bevor Sie formell widersprechen.
Wenn WG-Mitglieder unterschiedlich entscheiden (ein Zimmer erlaubt, anderes nicht), sollte der Vermieter nur die Räume betreten, für die Zustimmung vorliegt; pauschale Zugeständnisse sind nicht automatisch für alle Zimmer gültig.
FAQ
- Darf der Vermieter ohne Ankündigung in meine WG-Zimmer kommen?
- Nur in Notfällen (Gefahr im Verzug) ist ein sofortiger Zutritt zulässig. Für planbare Arbeiten muss der Vermieter ankündigen und den Zweck nennen.
- Kann ich als WG-Mitglied den Zutritt komplett verweigern?
- Sie können den Zutritt ablehnen, wenn kein dringender Grund vorliegt; dabei sollten Sie schriftlich widersprechen und Fristen setzen.
- Was mache ich, wenn der Vermieter trotzdem gewaltsam oder unerlaubt Zutritt sucht?
- Kontaktieren Sie die Polizei bei akuter Störung und dokumentieren Sie das Verhalten; rechtliche Schritte können über das Amtsgericht eingeleitet werden.[2]
Anleitung
- Fragen Sie telefonisch nach dem Zweck und fordern Sie sofort eine schriftliche Ankündigung an.
- Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 7 Tage) und nennen Sie Bedingungen für den Zutritt.
- Dokumentieren Sie jede Kommunikation, machen Sie Fotos bei Besichtigung und notieren Sie Namen der Anwesenden.
- Bei andauernder Störung oder unberechtigtem Betreten bereiten Sie ggfs. eine Klage vor; informieren Sie das Amtsgericht und prüfen Sie ZPO-Verfahren.[2]
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet (BGB, ZPO) – Offizielle Gesetzestexte
- Bundesgerichtshof (BGH) – Rechtsprechung
- Service.Bund – Formulare und Hinweise (z. B. Prozesskostenhilfe)