Mieterrechte & Hausordnung in Deutschland

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was tun bei Störungen durch Partys und Besuch?

Viele Mieter in Deutschland erleben Konflikte wegen lautem Besuch oder Partys im Mehrparteienhaus. Diese Situation belastet Nachbarschaften, ist aber oft ohne Anwalt zu klären. Als Mieter sollten Sie Ihre Rechte kennen: Pflichten des Vermieters zur Instandhaltung, Regeln aus der Hausordnung und mögliche Schritte wie Dokumentation, Abmahnung oder Mietminderung. Dieses Praxis‑Leitfaden zeigt konkrete Handlungsschritte, wie Sie ruhig mit Nachbarn sprechen, Vorlagen für Abmahnungen nutzen und – wenn nötig – rechtssichere Schritte vorbereiten. Alle Hinweise orientieren sich an deutschem Recht, insbesondere an den relevanten Vorschriften des BGB[1] und den Regeln des Zivilprozesses[2].

Beginnen Sie immer mit dem direkten Gespräch und dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Art der Störung. Wenn direkte Ansprache nichts ändert, folgen schriftliche Schritte und, als letzter Ausweg, gerichtliche Maßnahmen vor dem zuständigen Amtsgericht[3].

Reagieren Sie fristgerecht auf Abmahnungen und Gerichtspost, sonst können Rechte verloren gehen.

Sofortmaßnahmen

  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Dauer von Lärm und Störungen.
  • Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Verursacher und den Hausnachbarn.
  • Schreiben Sie bei wiederholten Störungen eine schriftliche Abmahnung mit konkreten Fakten.
  • Sammeln Sie Fotos, Videos oder ein Lärmprotokoll als Beweismittel.
  • Informieren Sie den Vermieter und bereiten Sie, falls nötig, eine Anzeige oder Klage vor.

Offizielle Formulare und Vorlagen

Abmahnung (keine gesetzliche Form): Eine Abmahnung ist meist ein formloses Schreiben des Mieters an den Störer oder an den Vermieter, in dem die konkrete Störung, Datum/Uhrzeit und die Aufforderung zur Unterlassung genannt werden. Beispiel: Sie dokumentieren drei Lärmvorfälle und fordern eine Unterlassung innerhalb von 14 Tagen.

Mietminderung (kein amtliches Formular): Es gibt kein standardisiertes Staatsformular für die Mietminderung; Mieter formulieren eine schriftliche Erklärung an den Vermieter mit Prozentangabe und Beginn der Minderung. Beispiel: Bei dauerhaft fehlender Heizung im Winter können Sie anteilig mindern und die Gründe nennen.

Klage/Antrag beim Amtsgericht: Für gerichtliche Schritte nutzen Sie die beim Gericht geforderten Klage- oder Antragspapiere; die Inhalte richten sich nach ZPO und lokalen Formularvorgaben. Beispiel: Wenn der Vermieter trotz Abmahnung nicht handelt, stellen Sie eine Klage auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadensersatz.

Wichtig zu wissen

  • Die Hausordnung kann Verhalten regeln, ersetzt aber nicht das Gesetz.
  • Fristen einhalten: Reaktionsfristen bei Abmahnungen und Klagen sind entscheidend.
  • Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen im Streitfall.

Häufige Fragen

Kann ich wegen einer Party die Miete mindern?
Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Dokumentieren Sie die Störung und informieren Sie den Vermieter schriftlich, bevor Sie mindern.
Darf der Vermieter wegen Besuchs ohne Ankündigung in die Wohnung?
Nein. Der Vermieter benötigt in der Regel Ihre Zustimmung oder eine gesetzliche Grundlage für den Betretenstermin. Für Notfälle gelten Ausnahmen.
Wann ist das Amtsgericht zuständig?
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten rund ums Mietverhältnis wie Räumungsklagen, Mietminderungssachen oder Schadensersatz ist in erster Instanz häufig das Amtsgericht zuständig.

Anleitung

  1. Suchen Sie das Gespräch und versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung.
  2. Führen Sie ein Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit.
  3. Versenden Sie eine schriftliche Abmahnung an Verursacher und Vermieter.
  4. Sammeln Sie Beweise (Fotos, Videos, Zeugenaussagen).
  5. Prüfen Sie als letzten Schritt gerichtliche Maßnahmen vor dem Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof: Informationen und Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.