Mieterrechte: Legionellenprüfung im Altbau, Deutschland
Was Mieter wissen müssen
Legionellen im Trinkwasser fallen unter die Trinkwasserverordnung; Vermieter und Betreiber von Trinkwasseranlagen haben Pflichten zur Überwachung und Sanierung[1]. Für Mieter bedeutet das: melden Sie Auffälligkeiten (Geruchs-, Geschmacksveränderungen, gesundheitliche Symptome) an den Vermieter und gegebenenfalls an das zuständige Gesundheitsamt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Pflichten des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache und erlaubten Mietminderungen bei Beeinträchtigungen[2].
Wer meldet und wer zahlt?
Grundsätzlich informiert in erster Linie der Vermieter den Fachbetrieb und die Behörden; Mieter sollten jedoch sofort schriftlich melden, Fotos und Messungen dokumentieren und Fristen setzen. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, kann der Mieter Rechte geltend machen, etwa Mängelbeseitigung, Kostenvorschuss oder Mietminderung nach den Regelungen des BGB[2].
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Datum und Beschreibung.
- Sofortige Information an das Gesundheitsamt, wenn akute Gesundheitsgefahr besteht.
- Fotos, Uhrzeiten und Namen von Zeugen notieren und aufbewahren.
Praktische Schritte bei Legionellenverdacht
Wenn Sie Legionellen vermuten, handeln Sie zeitnah: informieren Sie Vermieter schriftlich, fordern Sie eine Untersuchung der Anlage und, falls nötig, die Desinfektion oder Sanierung der betroffenen Leitungen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie das Gesundheitsamt einschalten oder rechtliche Schritte erwägen; Klagen und Anträge sind zivilprozessual zu führen, wobei die Zivilprozessordnung Fristen und Formvorschriften bestimmt[3].
Dokumentation und Beweissicherung
Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Verhandlungen oder in einem Gericht. Sammeln Sie:
- Schriftwechsel mit Vermieter und Handwerkern.
- Fotos, Datum-Uhrzeit-Stempel und Zeugenangaben.
- Rechnungen und Laborergebnisse nach eventueller Probenentnahme.
FAQ
- 1. Muss ich als Mieter Legionellen melden?
- Als Mieter sollten Sie Verdachtsfälle umgehend dem Vermieter melden; bei akuter Gesundheitsgefährdung informieren Sie zusätzlich das örtliche Gesundheitsamt.
- 2. Wer zahlt die Untersuchung und Sanierung?
- Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich; Kostenübernahmen richten sich nach Ursache und Haftung, ggf. nach Regelungen im BGB[2].
- 3. Kann ich die Miete mindern?
- Ja, bei erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann eine Mietminderung in Betracht kommen; dokumentieren Sie Umfang und Dauer des Mangels.
Anleitung
- Schritt 1: Sofort schriftlich den Vermieter informieren und Frist zur Untersuchung setzen.
- Schritt 2: Wenn keine Reaktion, Gesundheitsamt benachrichtigen und schriftlich bestätigen lassen.
- Schritt 3: Beweise sammeln (Fotos, Zeugen, Laborbefunde) und alle Belege sichern.
- Schritt 4: Bei Bedarf rechtliche Schritte prüfen; örtliches Amtsgericht ist zuständig für mietrechtliche Klagen.
Wichtiges kurz
- Meldung an Vermieter und Gesundheitsamt ist vorrangig.
- Dokumentation sichert Ihre Rechte.
- Der Vermieter trägt in der Regel die Kosten für Sanierung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) — gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a — gesetze-im-internet.de
- Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de