Mieterrechte: Partys & Besuch regeln in Deutschland

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Rechte und Pflichten bei Partys und Besuch

Als Mieter gilt: Sie dürfen Gäste empfangen, aber laute Partys dürfen nicht die Hausgemeinschaft unzumutbar stören. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt Pflichten von Vermieter und Mieter bei Nutzung der Mietsache, insbesondere zu Ruhezeiten und Instandhaltung[1]. Praktisch heißt das: informieren, Grenzen setzen und Konflikte schriftlich dokumentieren, bevor Sie formell reagieren.

In den §§ 535–580a BGB stehen die grundlegenden Regelungen zum Mietverhältnis.

Was erlaubt die Hausordnung?

Die Hausordnung darf normale Nutzung einschränken (z. B. Ruhezeiten, Müllentsorgung, Haustiere), sie darf aber nicht gegen zwingendes Recht aus dem BGB verstoßen. Individuelle Absprachen zwischen Mieter und Vermieter können ergänzen, was in der Hausordnung steht. Wenn die Hausordnung zu weit greift, ist rechtliche Prüfung sinnvoll.

Bewahren Sie Kopien der Hausordnung und Ihres Mietvertrags zusammen auf.

Konkrete Schritte bei wiederholten Störungen

So reagieren Sie, wenn Partys oder Besuch regelmäßig stören:

  • Dokumentieren Sie Lärm: Datum, Uhrzeit, Dauer; Fotos oder Aufnahmen nur soweit erlaubt.
  • Schreiben Sie eine höfliche, aber klare Nachricht an den Verursacher und informieren Sie den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung.
  • Kontaktieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung sofort, wenn Gespräche nichts ändern.
  • Setzen Sie angemessene Fristen zur Besserung; vermerken Sie die gesetzten Termine.
  • Wenn keine Einigung gelingt, prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem zuständigen Amtsgericht; für Prozessfragen gilt die Zivilprozessordnung[2].
Frühzeitige, schriftliche Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Formulare und Mustertexte

Wichtige amtliche Formulare und Mustertexte, die Mieter kennen sollten:

  • Mahnbescheid (Vordruck) – wenn Zahlungen oder Ersatzansprüche durchgesetzt werden müssen; Sie beantragen diesen beim zuständigen Mahngericht (Beispiel: Ersatz für zerstörtes Eigentum nach Party).[3]
  • Schriftliche Abmahnung an den Störer – Kurz, sachlich, Datum, konkrete Vorfälle, angemessene Frist zur Abhilfe; senden Sie eine Kopie an den Vermieter.
Ein klarer Mustertext mit Datum und Frist wirkt oft schneller als langwierige Gespräche.

FAQ

Darf mein Nachbar unbegrenzt Gäste empfangen?
Nein. Gäste sind grundsätzlich erlaubt, doch Dauer und Häufigkeit dürfen die Hausgemeinschaft nicht unzumutbar stören. Bei wiederholten Störungen nutzen Sie die Dokumentation und informieren den Vermieter.
Wann kann der Vermieter kündigen wegen wiederholter Partys?
Eine fristlose Kündigung setzt eine erhebliche Vertragsverletzung voraus, z. B. andauernde, erheblich störende Lärmbelästigung trotz Abmahnung. Meist sind vorher Abmahnungen und Fristen erforderlich.
Wie dokumentiere ich Störungen richtig?
Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung; sammeln Sie Zeugenangaben und, falls zulässig, Fotos oder Tonaufnahmen. Senden Sie eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Lärmprotokoll, Fotos, Zeugen und Datum/Uhrzeit.
  2. Suchen Sie das Gespräch mit dem Verursacher und informieren Sie parallel Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich.
  3. Schicken Sie eine schriftliche Abmahnung mit klarer Frist und gewünschter Verhaltenserwartung; behalten Sie eine Kopie.
  4. Wenn keine Besserung eintritt, prüfen Sie Klage oder Räumung vor dem Amtsgericht; beachten Sie Verfahrensregeln der ZPO.
Reagieren Sie auf Fristen und offizielle Schreiben zügig, um Rechte nicht zu verlieren.

Wichtigste Punkte

  • Dokumentieren Sie Störungen sorgfältig und zeitnah.
  • Setzen Sie schriftliche Fristen und behalten Sie Nachweise.
  • Bei Eskalation ist das Amtsgericht die Zuständigkeit für Mietstreitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.