Mieterrechte: Partys und Besuch regeln in Deutschland

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland begegnen Ihnen oft Fragen rund um Partys, Besuch und die Hausordnung. Dieses Praxisblatt erklärt verständlich Ihre Rechte und Pflichten nach dem Mietrecht, wie Sie Lärm und Schäden vermeiden, Konflikte mit Mitbewohnern oder dem Vermieter ansprechen und wann eine formelle Abmahnung oder Kündigung droht. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte: wie Sie eine Mängelanzeige oder Lärmprotokoll schriftlich erstellen, welche Fristen gelten und welche Gerichte zuständig sind. Beispiele zeigen, wie Sie Gespräche moderieren und rechtssicher aushängen nutzen. Die Sprache ist einfach gehalten, damit Sie Entscheidungen sicher treffen und Ihre Interessen in Deutschland wirksam vertreten können. Praktische Vorlagen und Hinweise zu Amtsgerichten, Gesetzesgrundlagen und relevanten Formularen erleichtern die Umsetzung.

Grundlagen: Was sagt das Gesetz?

Ihr rechtlicher Rahmen steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), besonders zu den Pflichten des Vermieters und Rechten der Mieter (§§ 535–580a).[1] Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Bei wichtigen Grundsatzfragen kann Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entscheiden, wie Umstände auszulegen sind.[3]

In den §§ 535–580a BGB stehen die zentralen Regeln zum Mietverhältnis.

Was ist in der Hausordnung erlaubt?

Die Hausordnung regelt im Rahmen des Mietvertrags das Zusammenleben. Sie darf gewohnheitsrechtliche Grenzen nicht überschreiten und keine einseitigen Rechte gegen Mieter schaffen, die dem Mietvertrag widersprechen. Kleinere Feiern sind oft zulässig, wenn sie nicht regelmäßig zu übermäßigem Lärm oder Schäden führen.

Konkrete Regeln für Partys und Besuch

  • Informieren Sie Nachbarn rechtzeitig über eine größere Feier und nennen Sie Dauer sowie erwartete Lautstärke.
  • Begrenzen Sie die Gästezahl, um Fluchtwege und Hausordnung zu respektieren.
  • Vermeiden Sie laute Musik nach den Nachtruhezeiten (üblich 22:00–06:00 Uhr).
  • Verantworten Sie Müllbeseitigung und mögliche Schäden, um Nachforderungen zu vermeiden.
Klären Sie im Voraus maximale Lautstärke und Rücksichtszeiten mit Ihren unmittelbaren Nachbarn.

Wenn Nachbarn oder Vermieter sich beschweren

Sammeln Sie zunächst Fakten: Datum, Zeit, Dauer und Art des Lärms. Führen Sie ein kurzes Lärmprotokoll und speichern Sie Nachrichten oder Fotos als Belege. Eine sachliche Kommunikation reduziert Eskalationen: Bitten Sie um ein Gespräch, bevor formelle Schritte erfolgen.

Dokumentation und friedliche Ansprache verringern das Risiko einer Abmahnung oder Kündigung.

Schriftliche Schritte

  • Formulieren Sie bei wiederholten Störungen eine schriftliche Erinnerung oder Abmahnung und dokumentieren Sie den Versand.
  • Bei Schäden fordern Sie eine Rechnung oder Kostenvoranschlag an und schicken eine schriftliche Schadensanzeige an den Verursacher und Vermieter.
  • Wichtige Fristen, z. B. zur Reaktion auf Abmahnungen, sind einzuhalten, da sonst rechtliche Nachteile entstehen können.

Formulare und Vorlagen (wann welches Dokument?)

Wichtige Dokumente für Mieter in Störungsfällen:

  • Schriftliche Mängelanzeige / Störungsmeldung: Nutzen Sie eine kurze, datierte Nachricht, wenn durch Besuch oder Party die Wohnqualität leidet.
  • Abmahnungsschreiben: Wird genutzt, wenn eine wiederholte Störung auftritt und eine formelle Warnung nötig ist.
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung (z. B. Räumungsklage oder Klage auf Unterlassung): Zuständig ist das Amtsgericht; in Prozessen gelten die Regelungen der ZPO.[2]
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht auf Abmahnungen, sonst drohen weitere rechtliche Schritte.

Konfliktlösung ohne Gericht

Versuchen Sie Mediation, ein moderiertes Gespräch oder die Einbindung der Hausverwaltung. Viele Konflikte lassen sich durch klare Absprachen und einen Aushang im Hausflur lösen, der Regeln und Zeiten nennt.

Ein kurzer Aushang mit Kontaktinformationen und Feierzeiten kann Missverständnisse verringern.

Praktische Checkliste vor einer Party

  1. Informieren Sie Nachbarn mindestens 3 Tage vorher und nennen Sie Endzeit.
  2. Sorgen Sie für Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Fenster geschlossen, Zimmerlautstärke nach 22 Uhr).
  3. Führen Sie ein Foto- und Nachrichtentagebuch, falls es später zu Streit kommt.
  4. Bereiten Sie eine kurze schriftliche Entschuldigung oder Erklärung vor, falls es Beschwerden gibt.

FAQ

Wie laut dürfen Partys in der Mietwohnung sein?
Übliche Nachtruhezeiten (oft 22:00–06:00 Uhr) sind einzuhalten; übermäßiger Lärm außerhalb dieser Zeiten kann zulässig sein, sollte aber Nachbarn nicht unverhältnismäßig stören.
Können Mieter wegen einmaliger Feiern gekündigt werden?
Eine einmalige, angemessene Feier führt in der Regel nicht zu einer fristlosen Kündigung; wiederholte starke Störungen trotz Abmahnung können jedoch Folgen haben.
Was mache ich, wenn der Nachbar ständig Gäste hat und Lärm verursacht?
Dokumentieren Sie Störungen, sprechen Sie den Nachbarn an und informieren Sie gegebenenfalls die Hausverwaltung oder senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige.

Anleitung

  1. Schritt 1: Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Art der Störung und sammeln Sie Beweise.
  2. Schritt 2: Suchen Sie das Gespräch mit dem Verursacher; bieten Sie Kompromisse an (Endzeit, Lautstärke).
  3. Schritt 3: Wenn Gespräche nicht helfen, senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige oder Abmahnung an den Verursacher und informieren Sie den Vermieter.
  4. Schritt 4: Bei weiterem Konflikt prüfen Sie gerichtliche Schritte am zuständigen Amtsgericht oder holen Sie rechtliche Beratung ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §§535–580a (gesetze-im-internet.de)
  2. [2] ZPO (gesetze-im-internet.de)
  3. [3] Bundesgerichtshof (bundesgerichtshof.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.