Mieterrechte: Zutritt ablehnen — Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich vielleicht, ob Sie dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung verweigern dürfen — zum Beispiel bei unangekündigten Besichtigungen oder wenn Sie nicht zuhause sind. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Fristen und Formen Sie beachten müssen und wie ein praktisches Musterschreiben aussehen kann. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anweisungen zum Dokumentieren von Vorfällen, zur Kommunikation mit dem Vermieter und zur Vorlage bei Amtsgericht oder anderen Behörden. Ziel ist es, Ihnen sichere, praxistaugliche Vorlagen und Hinweise an die Hand zu geben, damit Sie Ihre Privatsphäre schützen und gleichzeitig rechtssichere Entscheidungen treffen können. Die Hinweise stützen sich auf BGB-Regeln, Gerichtsentscheidungen und offizielle Formulare.

Wann Sie Zutritt verweigern können

Grundsätzlich muss der Vermieter die Privatsphäre des Mieters respektieren; dauerhafte Eingriffe oder unangekündigter Zutritt sind nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig. Entscheidend sind die Pflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie frühere Gerichtsurteile, die Umfang und Fristen regeln[1].

In den meisten Fällen ist eine vorherige Ankündigung Voraussetzung für Zutritt.
  • Fristen prüfen: Klären Sie, ob die angekündigte Maßnahme kurzfristig oder termingebunden ist und ob der Mietvertrag besondere Regelungen enthält.
  • Schriftlich auffordern: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Ankündigung auf und nutzen Sie ein Musterschreiben.
  • Dokumentation anlegen: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Grund; machen Sie Fotos oder Aufnahmen als Beleg.
  • Behörden und Gericht: Bei Streitfällen ist oft das Amtsgericht zuständig; erwägen Sie Beratung oder Klage, wenn Ihr Recht verletzt wird.
Reagieren Sie immer zeitnah und dokumentieren Sie jeden Zutrittstermin.

Musterschreiben: Vorlage zum Ablehnen des Zutritts

Verwenden Sie ein kurzes, sachliches Musterschreiben, das Datum, Grund und Ihre Ablehnung nennt. Beispiel: "Hiermit widerspreche ich dem angekündigten Zutritt am [Datum]. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, aus welchem Grund der Zutritt notwendig ist. Bis zur Klärung kann ich dem Zutritt nicht zustimmen." Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung und bewahren Sie den Nachweis auf.

Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Wenn der Vermieter trotz Ablehnung kommt

Kommt der Vermieter ungefragt oder zu unangemessener Zeit, bleibt Ihre dokumentierte Ablehnung wichtig. Bei Belästigung oder unerlaubtem Eindringen können zivilrechtliche Schritte oder strafrechtliche Anzeigen folgen; prüfen Sie Beweise und überlegen Sie rechtliche Schritte.

  • Gefahrensituationen: Bei unmittelbarer Gefahr oder Gewalt rufen Sie die Polizei.
  • Beweissicherung: Halten Sie konkrete Vorfälle schriftlich fest und sichern Sie digitale Belege.
  • Rechtliche Schritte: Bei fortgesetzten Verstößen kann eine Klage oder einstweilige Verfügung sinnvoll sein; Fragen zu Fristen und Formularen regelt die ZPO und das zuständige Amtsgericht[2].
Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie sofort die Polizei.

Anleitung

  1. Musterschreiben erstellen: Nennen Sie Datum, Uhrzeit des angekündigten Zutritts, begründen Sie Ihre Ablehnung knapp und fordern Sie eine schriftliche Begründung.
  2. Zustellung nachweisen: Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  3. Dokumentation sammeln: Speichern Sie Nachrichten, Fotos und Zeugenangaben geordnet.
  4. Behörde oder Gericht informieren: Wägen Sie eine Anzeige oder Klage ab und bereiten Sie eine Akte für das Amtsgericht vor; bei Rechtsfragen kann das Landgericht oder der BGH Präzedenzfälle liefern[3].

FAQ

Darf mein Vermieter unangekündigt die Wohnung betreten?
Nein, in der Regel nicht; Zutritt ohne Ankündigung ist nur in Notfällen erlaubt. Prüfen Sie Mietvertrag und gesetzliche Regeln.
Wie formuliere ich ein Musterschreiben korrekt?
Formulieren Sie kurz Datum, Ablehnung und die Bitte um schriftliche Begründung; senden Sie den Text nachweisbar per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Wohin wende ich mich bei wiederholten Verstößen?
Dokumentieren Sie die Vorfälle und wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht oder eine Rechtsberatung; bei Gefahr verständigen Sie die Polizei.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet — BGB §535 ff.
  2. [2] Gesetze im Internet — ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof — Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.