Mietkaution Zinsen in Deutschland: Rechte für Mieter
Viele Mieter in Deutschland bemerken bei Auszug oder jährlicher Abrechnung, dass die Zinsen auf die Mietkaution nicht korrekt ausgewiesen oder nicht gutgeschrieben wurden. Dieses Praxisheft erklärt verständlich, welche Ansprüche Sie als Mieter haben, welche Belege Sie sammeln sollten und wie Sie schriftlich eine Korrektur oder Auszahlung verlangen. Wir zeigen Fristen, typische Formulierungen und wie ein Gang zum Amtsgericht abläuft, falls der Vermieter nicht reagiert. Ziel ist, dass Sie selbstsicher prüfen können, ob Zinsen fehlen, wie Sie nachweisen, was Ihnen zusteht, und welche offiziellen Paragrafen in Deutschland die Grundlage sind.
Was Mieter in Deutschland wissen müssen
Die gesetzliche Grundlage für die Mietkaution findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Kaution gehört formal dem Mieter; Zinsen, die auf einem separaten Kautionskonto anfallen, sind grundsätzlich dem Mieter zuzurechnen. Wenn der Vermieter Zinsen einbehält oder Zinsgutschriften nicht ausweist, können Sie Nachweise verlangen und die Auszahlung fordern.[1]
Welche Belege helfen
- Kontoauszüge des Kautionskontos, aus denen Zinserträge und Buchungszeiträume ersichtlich sind.
- Schriftliche Kautionsvereinbarung im Mietvertrag, besonders Klauseln zur Verzinsung.
- Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug und Belege über Schadensbeseitigung oder Abzüge.
- Schriftverkehr mit dem Vermieter: Aufforderungen, Mahnungen und Antworten.
So fordern Sie Zinsen zurück
- Schritt 1: Schreiben Sie eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage). Nennen Sie Rechnungszeitraum, Betrag und fügen Sie Kopien der Kontoauszüge bei.
- Schritt 2: Setzen Sie eine klare Frist und kündigen Sie an, dass Sie rechtliche Schritte beim Amtsgericht prüfen, falls keine Reaktion erfolgt.
- Schritt 3: Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt ab, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen; das Verfahren richtet sich nach der ZPO.[2]
- Schritt 4: Legen Sie alle Belege geordnet vor: Kontoauszüge, Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Schriftwechsel.
FAQ
- 1. Habe ich Anspruch auf Zinsen für meine Mietkaution?
- Ja, grundsätzlich gehören Zinsen, die auf einem separaten Kautionskonto anfallen, dem Mieter; die Details regelt das BGB.[1]
- 2. Welche Frist sollte ich in der schriftlichen Forderung nennen?
- Üblich sind 10–14 Tage zur Auszahlung oder zur Stellungnahme; dokumentieren Sie Datum und Versandart der Aufforderung.
- 3. An welches Gericht wende ich mich bei Streit?
- Für Mietstreitigkeiten in der ersten Instanz ist in der Regel das zuständige Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und ggf. der BGH bei Revisionen.[3]
- 4. Welche Formulare oder Muster sind nützlich?
- Ein formloses, aber schriftliches Aufforderungsschreiben mit konkreten Beträgen und beigefügten Kontoauszügen ist oft ausreichend; für Klagen nutzen Sie die Klageschrift nach ZPO-Regeln.[2]
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Belege: Kontoauszüge, Mietvertrag, Übergabeprotokoll und bisherigen Schriftverkehr.
- Formulieren Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Frist (z. B. 14 Tage) und senden Sie Kopien der Belege per Einschreiben.
- Warten Sie die Frist ab; dokumentieren Sie jede Kommunikation und behalten Sie Empfangsbestätigungen.
- Wenn der Vermieter nicht zahlt, bereiten Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht vor und legen Sie alle Nachweise bei.[2]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 ff. – gesetze-im-internet.de
- Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen und Hinweise