Mietkaution: Zinsen prüfen in Deutschland
Als Mieter in Deutschland sollten Sie vor der Unterschrift prüfen, ob Zinsgutschriften auf die Mietkaution korrekt berechnet und gutgeschrieben werden. Viel zu oft bleiben Zinsen in einem Kautionskonto unberücksichtigt oder werden nicht transparent ausgewiesen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Zinsnachweise anfordern, Zahlungsbelege sammeln und dokumentieren, welche gesetzlichen Grundlagen im BGB gelten und wohin Sie sich bei Unklarheiten wenden können. Die Anleitungen zeigen, wie Sie Beweise sichern, formale Schreiben vorbereiten und bei Bedarf eine Klage vor dem Amtsgericht einreichen. Sie erhalten praktische Musterschreiben und Hinweise zu offiziellen Formularen, damit Sie Ihre Ansprüche klar darlegen können.
Warum Zinsgutschriften prüfen?
Die Mietkaution muss getrennt verwaltet und verzinst werden; die relevanten Regeln stehen in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere §§ 535–580a.[1] Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, dass Zinsen korrekt zugeordnet und bei Rückgabe berücksichtigt werden. Fehler bei Zinsgutschriften entstehen oft durch unklare Kontoführung, fehlende Kontoauszüge oder falsche Zinsrechnung.
Worauf achten vor der Unterschrift
- Kautionskonto (deposit): Bank, Kontonummer und Zinssatz prüfen.
- Zinsberechnung (time): Zeitraum, Anfangsdatum und Berechnungsformel anfragen.
- Belege (evidence): Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Überweisungsnachweise sammeln.
- Schreiben (notice): Formlose Forderung an Vermieter senden und Frist setzen.
Beweise sichern
Sammeln Sie alle Zahlungsbelege und bitten Sie die Bank um Kontoauszüge, die explizit die Kautionsbuchungen und Zinsgutschriften zeigen. Fotografieren oder scannen Sie Belege sofort, notieren Sie Datum und Uhrzeit jeder Anfrage und speichern Sie E-Mails separat. Wenn der Vermieter ein Kautionskonto benennt, verlangen Sie die genaue Kontobezeichnung und eine Bestätigung über das Verwahrmodell.
Was tun bei fehlenden oder falschen Zinsgutschriften
- Schriftlich anfragen (notice): Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Zinsberechnung und eine Korrekturfrist.
- Kontakt aufnehmen (call): Sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter, dann mit der Bank, falls das Kautionskonto bei einer Drittbank geführt wird.
- Dokumentation einreichen (evidence): Legen Sie Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Ihren Schriftverkehr vor.
- Gerichtliche Schritte (court): Wenn keine Lösung, können Sie Ihre Ansprüche vor dem Amtsgericht geltend machen.[2]
Anleitung
- Fordern Sie Kontoauszüge bei der Bank an (evidence): Bitten Sie um Auszüge, die alle Kautionsbewegungen und Zinsgutschriften zeigen.
- Senden Sie ein formloses Schreiben an den Vermieter (notice): Benennen Sie die fehlenden Zinsen, fügen Sie Belege bei und setzen Sie eine angemessene Frist von z. B. 14 Tagen.
- Dokumentieren Sie alle Antworten (call): Speichern Sie E-Mails, machen Sie Telefonnotizen mit Datum und Uhrzeit.
- Bei Bedarf Klage einreichen (court): Legen Sie beim zuständigen Amtsgericht Klage ein; hierfür gelten die Regeln der Zivilprozessordnung.[2]
- Nach Urteil: Forderung durchsetzen (success): Falls das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet, folgen Vollstreckungsmaßnahmen ggf. über den Gerichtsvollzieher.
Formulare und rechtliche Hinweise
Es gibt keine einheitlichen bundesweiten „Mietkautionsformulare“, aber für gerichtliche Schritte nutzen Sie die Klageformulare und Hinweise nach der Zivilprozessordnung. Informieren Sie sich über die relevanten gesetzlichen Vorschriften im BGB und die verfahrensrechtlichen Vorgaben im ZPO.[1][2]
FAQ
- Wer muss die Zinsen der Mietkaution auszahlen?
- Der Verwahrer der Kaution muss die anfallenden Zinsen bei Rückgabe berücksichtigen; ist die Kaution auf einem Mietkautionskonto bei der Bank, sind die Zinsen dem Mieter zuzurechnen.
- Wie lange sollte ich Belege aufbewahren?
- Bewahren Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege mindestens drei Jahre auf, besser fünf Jahre, um Ansprüche zu sichern.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht zahlt?
- Versuchen Sie zunächst eine Einigung, dann können Sie beim Amtsgericht Klage einreichen; in komplexen Fällen kann ein Rechtsanwalt beraten werden.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §§ 535–580a — Gesetze im Internet
- Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof — Informationen und Entscheidungen