Mietkaution: Zinsgutschriften korrekt in Deutschland
Mieter in Deutschland fragen sich oft, wie Zinsen auf die Mietkaution entstehen und wie sie beim Auszug korrekt angerechnet werden. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wie Zinsen auf dem Kautionskonto berechnet werden, welche Abzüge der Vermieter geltend machen darf und welche Rechte Sie als Mieter haben, wenn Nachweise fehlen oder die Auszahlung verzögert wird. Er beschreibt typische Fristen, notwendige Nachweise und praktische Schritte, die Sie direkt anwenden können, um Ihre Kaution inklusive Zinsen zurückzufordern. Verweise auf relevante gesetzliche Grundlagen und zuständige Gerichte helfen Ihnen, Entscheidungen fundiert zu treffen und im Streitfall korrekt vorzugehen.[1]
Zinsberechnung und Kautionskonto
Die Mietkaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem Kautionskonto (Spar- oder Treuhandkonto) angelegt werden. Die hierauf anfallenden Zinsen gehören grundsätzlich dem Mieter und sind Teil der Kaution. Zur rechtlichen Einordnung siehe die Regelungen im BGB zu Mietverhältnissen und Pflichten der Vertragsparteien.[1] Behalten Sie Kontoauszüge und Zinsabrechnungen als Nachweise.
Was Vermieter beachten dürfen
Ein Vermieter darf Zinsen nur insoweit einbehalten, wie er berechtigte Forderungen gegen den Mieter hat (z. B. ausstehende Nebenkosten, Schadenersatz wegen Beschädigungen). Pauschale oder nicht belegte Abzüge sind nicht zulässig; im Zweifel kann der Mieter Auskunft und Belege verlangen.
Was gilt beim Auszug?
Beim Auszug sollte der Mieter eine abschließende Zinsabrechnung verlangen und eine Frist zur Auszahlung setzen. Häufig gilt eine angemessene Frist von 14 bis 30 Tagen; bei komplexen Abrechnungen kann eine längere Frist sinnvoll sein. Kommt der Vermieter der Auszahlung nicht nach, kann der Mieter seine Ansprüche geltend machen, z. B. durch Mahnantrag oder Klage beim zuständigen Amtsgericht.[2]
Dokumente, die Sie bereithalten sollten
- Alle Kontoauszüge des Kautionskontos sammeln und chronologisch ordnen.
- Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung erstellen und per Einschreiben senden.
- Eine einfache Zinsberechnung vorbereiten (Kapitaleinlage × Zinssatz × Jahre/365) als Beleg.
- Fristen dokumentieren: Datum des Auszugs, Datum der Aufforderung und Fristablauf.
- Falls nötig: Klage oder Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht einleiten.
FAQ
- Wer erhält die Zinsen auf der Mietkaution?
- Die Zinsen, die auf dem separaten Kautionskonto anfallen, stehen dem Mieter zu, nicht dem Vermieter. Belege oder Kontoauszüge sind dafür der Nachweis.[1]
- Kann der Vermieter Zinsen einbehalten?
- Ja, aber nur zur Deckung konkreter, nachgewiesener Forderungen gegen den Mieter, etwa offene Nebenkosten oder Reparaturkosten wegen Schäden. Pauschale Einbehalte ohne Nachweis sind unzulässig.
- Wie lange muss der Vermieter mit der Auszahlung warten?
- Es gibt keine starre bundesweite Frist; oft wird eine Übergangsfrist für die Endabrechnung genutzt. Ist die Auszahlung unberechtigt verzögert, kann der Mieter rechtliche Schritte erwägen, zum Beispiel Mahnverfahren oder Klage beim Amtsgericht.[2]
- Wohin wende ich mich bei Streitigkeiten?
- Für zivilrechtliche Mietstreitigkeiten ist in erster Instanz das zuständige Amtsgericht verantwortlich; höhere Instanzen sind das Landgericht und ggf. der Bundesgerichtshof für Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.[3]
Anleitung
- Prüfen Sie unmittelbar nach dem Auszug das Kautionskonto und sichern Sie alle Kontoauszüge als Beweis.
- Fordern Sie schriftlich eine Zinsabrechnung und Auszahlung der Kaution mit einer klaren Frist (z. B. 14 Tage).
- Setzen Sie eine Nachfrist und dokumentieren Sie alle Fristen und Antworten des Vermieters.
- Reagiert der Vermieter nicht oder unvollständig, beantragen Sie gegebenenfalls einen Mahnbescheid oder reichen Sie Klage beim Amtsgericht ein.[2]
- Suchen Sie bei Unsicherheit rechtliche Beratung oder die Auskunft bei Behörden, und bewahren Sie alle Belege sicher auf.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] BGB §§535–580a — gesetze-im-internet.de
- [2] ZPO (Mahnverfahren, Klage) — gesetze-im-internet.de
- [3] Bundesgerichtshof — bundesgerichtshof.de
- [4] Bundesministerium der Justiz (Informationen zu Gerichten und Verfahren) — bmj.de