Mietkautionsbuergschaft pruefen fuer Mieter in Deutschland
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Vereinbarung, bei der ein Bürge gegenüber dem Vermieter für die Kaution haftet statt der Mieter eine Barkaution zu hinterlegen. Rechtlich verbleiben die Pflichten aus dem Mietvertrag beim Mieter, die Bürgschaft dient dem Vermieter als Sicherheit. Die Grundlagen des Mietverhältnisses und die Rückzahlungspflichten finden sich in den Vorschriften des BGB, insbesondere zu Mietvertragspflichten und Kautionen[1].
Vorteile und Risiken
- Geringere sofortige Zahlungen für Mieter statt hoher Barkautionen.
- Schnellerer Einzug, weil kein Sperrkonto oder Barkasse nötig ist.
- Bonität des Bürgen prüfen: Arbeitnehmerbescheinigung, Gehaltsnachweise oder Selbstauskunft einholen.
- Zusätzliche Kosten: Abschluss- oder Jahresgebühren für Bürgschaften können anfallen.
- Risiko: Forderungen gegen den Mieter können trotz Bürgschaft weiter bestehen, und der Bürge kann in Zahlungspflicht geraten.
Prüf-Checkliste für Mieter
- Bonität des Bürgen: Identität, Einkommensnachweise und Vertragsbedingungen dokumentieren.
- Fristen und Laufzeit: Prüfen Sie Kündigungsfristen und wann die Bürgschaft ausläuft.
- Vertragstext: Achten Sie auf klare Formulierungen zur Höhe, Auslösebedingungen und Rückgabe.
- Belege sammeln: Mietzahlungen, Abrechnungen und Schriftverkehr für eventuelle Streitfälle archivieren.
Formulare und Behörden
Für eine Rückforderung der Kaution gibt es kein einheitliches bundesweites Formular; bei gerichtlichen Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung[2] und die Klage wird in der Regel beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Wichtige Dokumente, die Sie bereithalten sollten, sind: Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Zahlungsbelege und die Bürgschaftsvereinbarung. Muster-Kündigungsschreiben oder Vorlagen für Forderungsschreiben sind nützlich als Orientierung; offizielle Gesetzestexte und Gerichtsstellen finden Sie in den offiziellen Ressourcen unten.
Wenn es zum Streit kommt
Versuchen Sie zuerst eine Klärung schriftlich mit dem Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückzahlung. Sammeln Sie Beweise (Fotos, Abrechnungen, Zahlungsnachweise). Reagiert der Vermieter nicht, ist der nächste Schritt oft eine schriftliche Zahlungsaufforderung oder Mahnung; bleibt die Forderung unbeachtet, kann eine Klage beim Amtsgericht notwendig werden. Bei Verfahrensfragen gelten die Vorschriften der ZPO und in höheren Instanzen werden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) berücksichtigt[2][3].
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Barkaution und Mietkautionsbürgschaft?
- Eine Barkaution ist Geld, das der Mieter einbezahlt; bei einer Bürgschaft haftet ein Dritter gegenüber dem Vermieter, die tatsächliche Zahlung bleibt abhängig von vertraglich festgelegten Bedingungen.
- Kann der Vermieter eine Bürgschaft ablehnen?
- Ja, Vermieter können Sicherheitsformen vereinbaren; sie sind aber verpflichtet, die Vereinbarung im Mietvertrag klar zu benennen und dürfen nicht willkürlich diskriminieren.
- Wie fordere ich die Rückzahlung der Kaution?
- Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung und Belegkopien senden; bei Weigerung Klage beim Amtsgericht einreichen und alle Belege vorlegen.
Anleitung
- Dokumentieren: Sammeln Sie Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Zahlungsnachweise und die Bürgschaftsvereinbarung.
- Fristen setzen: Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich und setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage).
- Schriftliche Forderung: Senden Sie ein Einschreiben oder ein nachweisbares Schreiben mit einer konkreten Forderungssumme.
- Gerichtliche Schritte: Reichen Sie bei Weigerung eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und legen Sie Ihre Belege vor.
Wichtigste Erkenntnisse
- Bewahren Sie alle Verträge und Zahlungsbelege sicher auf, um Ansprüche zu belegen.
- Vergleichen Sie Gebühren und Bedingungen von Bürgschaften mit der klassischen Barkaution.
- Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, um Rechte nicht zu verlieren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet – § 535 BGB und Folgeparagrafen
- Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht