Mietminderung bei Aufzugsausfall: 5 Schritte in Deutschland
Viele Studierende in Deutschland wohnen in Mehrparteienhäusern und sind auf funktionierende Aufzüge angewiesen. Wenn der Aufzug länger ausfällt, können Mieter eine Mietminderung geltend machen, vorausgesetzt, die Beeinträchtigung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Dieser Artikel erklärt in verständlichen Schritten, wie Sie Beweise sammeln, Schäden dokumentieren, Fristen beachten und die richtige Höhe der Minderung berechnen. Er beschreibt auch, wie Sie schriftlich den Vermieter informieren, welche Gerichte zuständig sind und welche Schritte folgen, wenn Verhandlungen scheitern. Ziel ist, Ihnen als Mieter praktische Arbeitsschritte an die Hand zu geben, damit Sie in Deutschland Ihre Rechte sicher und formgerecht durchsetzen können.
Wann dürfen Studierende mindern?
Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch den Aufzugsausfall erheblich beeinträchtigt ist, etwa wenn Treppensteigen aufgrund Lage oder Gesundheit unzumutbar wird. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Mietverhältnisse und in der Rechtsprechung, die abwägt, ob ein Mangel vorliegt und wie stark die Minderung ausfällt.[1]
Wie den Aufzugsausfall nachweisen
Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend: Datum, Uhrzeit, Dauer und Auswirkungen notieren sowie Foto- und Videobeweise sammeln. Halten Sie tägliche Beeinträchtigungen im Log fest und sammeln Sie Zeugenangaben, falls Nachbarn betroffen sind.
- Fotos und Videos mit Datum und Uhrzeit erstellen und sichern
- Ein Mangelprotokoll führen: Datum, Dauer, betroffene Bereiche
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter per Einschreiben oder E‑Mail senden
- Zeugen benennen und kurze schriftliche Aussagen einholen
- Belege für zusätzliche Kosten (z. B. Taxi bei Mobilitätseinschränkung) sammeln
Praktische Schritte vor einem Rechtsverfahren
Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel, setzen Sie eine Frist zur Behebung und kündigen Sie an, dass Sie eine Mietminderung prüfen. Wenn innerhalb angemessener Frist keine Reparatur erfolgt, dokumentieren Sie weiter und berechnen Sie die angemessene Minderungsquote anhand der Nutzungseinschränkung.
Anleitung
- Sammeln Sie sofort Beweise: Fotos, Videos, Datum/Uhrzeit und ein Mängelprotokoll
- Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung
- Berechnen Sie die Mietminderung nüchtern nach Umfang der Nutzungseinschränkung
- Wenn nötig: Zuständige Gerichte sind das Amtsgericht für Mietstreitigkeiten; bereiten Sie Unterlagen für eine Klage vor
- Suchen Sie Rat bei Beratungsstellen oder Rechtsbeistand, insbesondere bei komplexen Fällen
Häufige Fragen
- Wie viel darf ich mindern?
- Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchseinschränkung; es gibt keine pauschalen Sätze, die Rechtsprechung entscheidet häufig in Prozenten der Miete.
- Muss ich die Miete zurückhalten?
- Zurückhalten ohne rechtliche Prüfung birgt Risiken; besser ist, die Miete vollständig zu zahlen und die Mietminderung separat zu dokumentieren oder treuhänderisch zu stellen, bis die Rechtslage geklärt ist.
- Wen kontaktiere ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht oder an eine staatlich anerkannte Beratungsstelle; in Streitfällen sind Amtsgericht und ggf. Landgericht zuständig.[2]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und weitere Gesetze
- Bundesgerichtshof (BGH) – Urteile und Hinweise
- Deutsches Justizportal – Amtsgerichte und Verfahren