Mietminderung bei Internetstörung in Deutschland
Was tun bei Internetstörung?
Handeln Sie systematisch: Notieren Sie Beginn, Ende und Häufigkeit von Ausfällen, speichern Sie Fehlermeldungen Ihres Routers und dokumentieren Sie Telefonate mit Anbieter und Vermieter. Pflichten des Vermieters sind in den Vorschriften zu Mietsachen geregelt, vor allem in den §§ 535–580a BGB.[1]
Unverzügliche Schritte
- Protokollieren Sie Datum, Uhrzeit und Dauer jedes Ausfalls.
- Kontaktieren Sie den Internetanbieter und notieren Sie Störungsmeldungen und Ticketnummern.
- Machen Sie Fotos von Fehlermeldungen und fangen Sie Log-Dateien oder Screenshots ein.
- Informieren Sie schriftlich (E-Mail oder Brief) den Vermieter und fordern Sie Abhilfe.
Fristen und Formalitäten
Senden Sie eine klare Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie anteilige Mietminderung geltend machen oder die Beseitigung selbst veranlassen und Kosten zurückfordern. Mietrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt.[2]
- Setzen Sie eine angemessene Frist für Abhilfe (z. B. 14 Tage).
- Bewahren Sie alle Quittungen auf, falls Kosten entstehen.
- Lassen Sie notwendige Reparaturen nur nach Absprache durchführen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
FAQ
- Kann ich als Mieter sofort die Miete mindern?
- Sie können die Miete mindern, wenn ein erheblicher Gebrauchsausschluss vorliegt. Zuerst muss der Vermieter informiert werden; dokumentierte Beweise stärken Ihre Position.
- Welche Rolle spielt der Internetanbieter?
- Der Anbieter ist für die Funktion verantwortlich, der Vermieter muss jedoch eine bewohnbare Wohnung sicherstellen; beide können in die Pflicht genommen werden.
- Wohin wende ich mich bei Streit?
- Bei Mietstreitigkeiten sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig; größere Rechtsfragen können bis zum BGH gehen.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Ausfall sofort mit Datum, Uhrzeit und Dauer.
- Kontaktieren Sie den Anbieter und notieren Sie alle Vorgangsnummern.
- Schreiben Sie dem Vermieter eine Mängelanzeige mit Fristsetzung.
- Sichern Sie Beweise (Screenshots, E-Mails, Rechnungen) und behalten Sie Kopien.
- Bei Eskalation bereiten Sie eine Klageunterlage vor und nutzen Sie die für Zivilverfahren vorgesehenen Schritte nach der ZPO.[3]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- § 535 BGB und weitere Regelungen zur Miete
- Bundesgerichtshof (BGH) - Mietrechtliche Entscheidungen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)