Mietminderung bei Internetstörung in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland stehen vor dem Problem, dass Internetstörungen Alltag werden und die Nutzung für Arbeit, Schule oder Alltagsorganisation unmöglich machen. Bevor Sie eine Mietminderung geltend machen, sollten Sie den Ausfall systematisch dokumentieren: Dauer, Uhrzeiten, Fehlermeldungen, Kontaktversuche mit dem Vermieter und dem Anbieter. Dieser Text erklärt, welche Schritte fristgerecht nötig sind, welche offiziellen Formulare und Gerichte zuständig sind und wie Sie Beweismittel sinnvoll sichern. Die Sprache bleibt verständlich, damit auch Familien ohne juristische Vorkenntnisse ihre Rechte zum Thema Mietminderung bei Internetproblemen souverän durchsetzen können. Am Ende finden Sie praktische Musterformulare, Hinweise zu Amtsgerichten und die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen. Lesen Sie weiter für konkrete Beispiele und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

Was tun bei Internetstörung?

Handeln Sie systematisch: Notieren Sie Beginn, Ende und Häufigkeit von Ausfällen, speichern Sie Fehlermeldungen Ihres Routers und dokumentieren Sie Telefonate mit Anbieter und Vermieter. Pflichten des Vermieters sind in den Vorschriften zu Mietsachen geregelt, vor allem in den §§ 535–580a BGB.[1]

Dokumentieren Sie Zeiten und Dauer des Ausfalls sofort, damit Ihre Angaben glaubwürdig bleiben.

Unverzügliche Schritte

  • Protokollieren Sie Datum, Uhrzeit und Dauer jedes Ausfalls.
  • Kontaktieren Sie den Internetanbieter und notieren Sie Störungsmeldungen und Ticketnummern.
  • Machen Sie Fotos von Fehlermeldungen und fangen Sie Log-Dateien oder Screenshots ein.
  • Informieren Sie schriftlich (E-Mail oder Brief) den Vermieter und fordern Sie Abhilfe.
Je detaillierter Ihre Aufzeichnungen, desto höher die Chance, eine Mietminderung durchzusetzen.

Fristen und Formalitäten

Senden Sie eine klare Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie anteilige Mietminderung geltend machen oder die Beseitigung selbst veranlassen und Kosten zurückfordern. Mietrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt.[2]

  • Setzen Sie eine angemessene Frist für Abhilfe (z. B. 14 Tage).
  • Bewahren Sie alle Quittungen auf, falls Kosten entstehen.
  • Lassen Sie notwendige Reparaturen nur nach Absprache durchführen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, um Ihre Rechte nicht zu gefährden.

FAQ

Kann ich als Mieter sofort die Miete mindern?
Sie können die Miete mindern, wenn ein erheblicher Gebrauchsausschluss vorliegt. Zuerst muss der Vermieter informiert werden; dokumentierte Beweise stärken Ihre Position.
Welche Rolle spielt der Internetanbieter?
Der Anbieter ist für die Funktion verantwortlich, der Vermieter muss jedoch eine bewohnbare Wohnung sicherstellen; beide können in die Pflicht genommen werden.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Bei Mietstreitigkeiten sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig; größere Rechtsfragen können bis zum BGH gehen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Ausfall sofort mit Datum, Uhrzeit und Dauer.
  2. Kontaktieren Sie den Anbieter und notieren Sie alle Vorgangsnummern.
  3. Schreiben Sie dem Vermieter eine Mängelanzeige mit Fristsetzung.
  4. Sichern Sie Beweise (Screenshots, E-Mails, Rechnungen) und behalten Sie Kopien.
  5. Bei Eskalation bereiten Sie eine Klageunterlage vor und nutzen Sie die für Zivilverfahren vorgesehenen Schritte nach der ZPO.[3]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 ff. - Gesetze im Internet
  2. [2] Zuständigkeit der Amtsgerichte - Justizportal
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.