Mietpreisbremse für Mieter in Deutschland durchsetzen

Miete & Mietpreisbremse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland stehen vor hoher Miete oder nachträglichen Erhöhungen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Mietpreisbremse prüfen, rechtliche Grundlagen verstehen und Forderungen gegenüber dem Vermieter durchsetzen können. Sie erhalten klare Hinweise zu Fristen, Belegen und Mustertexten für Schreiben an Vermieter sowie praktische Beispiele, wie Sie eine zu hohe Miete prüfen und eine Rückzahlung verlangen. Ziel ist, dass Sie als Mieter wissen, wann eine Beschränkung greift, welche Beweise nötig sind und an welche Stelle Sie sich verhältnismäßig wenden können, etwa das Amtsgericht oder Beratungsstellen. Lesen Sie weiter, um konkrete Schritte und offizielle Formulare kennenzulernen. Wir erklären Formulare und Fristen praxisnah.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt in vielen Regionen die Miete bei Neuvermietungen und soll überhöhte Mieten verhindern. Die rechtlichen Grundlagen zum Mietrecht finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).[1]

In vielen Regionen gelten Obergrenzen für Neuvermietungen.

Wie Sie vorgehen: Schritt für Schritt

Folgende Schritte helfen Ihnen, als Mieter die Mietpreisbremse zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

  • Mietvertrag genau lesen und Beginn- sowie Staffel- oder Indexmieten notieren.
  • Vergleichsmiete ermitteln (z. B. gleiche Wohnlage, Größe und Ausstattung).
  • Belege und Schriftwechsel sammeln, etwa Übergabeprotokolle, Anzeigen oder Fotos von Mängeln.
  • Vermieter schriftlich auffordern, über die Berechnung der Miete Auskunft zu geben (Musterbrief verwenden).
Belege und Schriftwechsel ordentlich ablegen, das erleichtert spätere Schritte.

Formulare und Muster

Für formelle Schritte sind zwei offizielle Wege relevant:

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (bei ausstehenden Zahlungen) — Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen; Beispiel: Wenn der Vermieter Rückzahlungen verweigert, nutzen Sie den Mahnbescheid, um eine Zahlungsforderung offiziell anzumelden.
  • Klageerhebung beim Amtsgericht (Klageformular) — wenn der Vermieter nicht kooperiert, reichen Sie eine Klage mit Belegen ein; Beispiel: Sie fordern Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete und legen Vergleichswerte und Zahlungsbelege bei.

Zuständige Gerichte sind in der Regel das Amtsgericht; prozessuale Regeln finden sich in der ZPO.[2] Berufungen und Grundsatzentscheidungen können bis zum Bundesgerichtshof reichen.[3] Offizielle Formulare und Informationen erhalten Sie bei den Gerichten und dem Justizportal des Bundes oder Ihres Bundeslandes: Justizportal.

Reagieren Sie innerhalb gesetzlicher Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

FAQ

Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Ja, unter Umständen können Sie überzahlte Beträge zurückfordern, wenn die Mietpreisbremse greift und Sie Belege vorlegen können.
Wen kontaktiere ich zuerst bei Streit?
Versuchen Sie zunächst, schriftlich mit dem Vermieter eine Lösung zu finden; bei Weiterbestand des Konflikts können Mietgerichte oder Beratungsstellen helfen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag und notieren Sie Miete und Vertragsbeginn.
  2. Ermitteln Sie eine vergleichbare ortsübliche Miete.
  3. Schreiben Sie einen formellen Brief an den Vermieter (Musterbrief) und fordern Sie Auskunft oder Rückzahlung.
  4. Wenn nötig, reichen Sie Mahnverfahren oder Klage ein und zeigen Sie alle Belege vor.

Wichtiges Fazit

  • Dokumentation und Fristen entscheiden oft über Erfolg.
  • Amtsgerichte sind die zuständige erste Instanz bei Mietstreitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.