Mietrecht: Fotos & Videos rechtssicher in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland kann es wichtig sein, Schäden, Mängel oder Vertragsverstöße mit Fotos und Videos zu dokumentieren. Dieser Text erklärt leicht verständlich, welche Aufnahmen zulässig sind, welche Daten Sie protokollieren sollten und wie Sie Beweismaterial sicher speichern, damit es vor Gericht oder bei Verhandlungen mit dem Vermieter Bestand hat. Wir behandeln Datenschutz, Zutrittsfragen des Vermieters, Formulierungen für schriftliche Mängelanzeigen und praktische Schritte zur sicheren Ablage. Ziel ist, dass Sie als Mieter ohne Anwalt erste rechtssichere Schritte zur Beweissicherung unternehmen können und wissen, wann Sie welche offiziellen Formulare oder Gerichte anrufen müssen.

Warum Fotos und Videos wichtig sind

Fotos und Videos sind oft der schnellste Weg, um Zustand, Datum und Umfang eines Mangels zu dokumentieren. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort jeder Aufnahme sowie Umstände (z. B. ob Heizung ausfiel). Solche Angaben helfen, Ansprüche auf Mietminderung oder Kostenübernahme zu belegen und sind relevant bei Auskunftspflichten nach dem Mietrecht [1].

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Was ist erlaubt — Datenschutz & Zutritt

Privatsphäre anderer Bewohner und die Intimsphäre sind geschützt. Filmen Sie keine Nachbarn in ihrer Wohnung oder im privaten Bereich. Vermieter dürfen die Wohnung nicht ohne Ankündigung und berechtigten Grund betreten; für Besichtigungen gelten Fristen und Ankündigungspflichten. Bei Streit um Zutritt oder Kontrolle ist das Amtsgericht zuständig, oft als erste Instanz in mietrechtlichen Verfahren [2].

In den meisten Fällen ist eine schriftliche Ankündigung vor Vermieterbesuchen erforderlich.

Wie Sie rechtssicher dokumentieren

Vorbereitung

  • Lesen Sie Ihren Mietvertrag und notieren Sie Klauseln zu Besichtigungen und Hausordnung.
  • Führen Sie ein Mängelprotokoll mit Datum, Uhrzeit und kurzer Beschreibung.
  • Planen Sie Aufnahmen zeitnah nach Entdeckung, damit Datum und Zustand übereinstimmen.
Speichern Sie Fotos in Originalauflösung und halten Sie Kopien auf zwei Speichermedien bereit.

Beim Fotografieren / Filmen

  • Machen Sie Gesamtaufnahmen und Detailaufnahmen (Messwert, Schadenkante, Ablagerungen).
  • Erfassen Sie Datum/Uhrzeit in Bilddateien oder im Protokoll, notfalls mit einem Screenshot der Kamerauhr.
  • Vermeiden Sie Aufnahmen von Personen in privaten Räumen; sichern Sie die Rechte Dritter durch Unkenntlichmachung, falls nötig.
  • Ergänzen Sie Fotos mit einer kurzen schriftlichen Mängelanzeige an den Vermieter und dokumentieren Sie den Versand.

Beweissicherung und Formulare

Schreiben Sie bei Mängeln eine formale Mängelanzeige mit Datum, Beschreibung und Frist zur Beseitigung. Nennen Sie, falls relevant, gewünschte Frist und kündigen Sie ggf. Mietminderung an. Offizielle Muster wie ein Kündigungsschreiben oder gerichtliche Formulare finden Sie bei den zuständigen Bundesbehörden; nutzen Sie ausschließlich amtliche Vorlagen, wenn verfügbar [3].

Reagieren Sie auf formelle Schreiben rechtzeitig, um Fristen nicht zu versäumen.

FAQ

Kann ich in meiner Wohnung Fotos von Schäden machen?
Ja, Sie dürfen in Ihrer eigenen Wohnung Schäden dokumentieren. Achten Sie darauf, keine Mitbewohner oder Nachbarn ohne Einwilligung zu zeigen.
Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten?
Der Vermieter darf nur aus wichtigen Gründen und nach Ankündigung die Wohnung betreten. Bei Wiederholungsfällen kann das Amtsgericht eingeschaltet werden.
Wie reiche ich Beweise ein, wenn es zum Streit kommt?
Bewahren Sie Originaldateien, Protokolle und Versandnachweise auf. Reichen Sie Kopien bei Gerichten oder bei Verhandlungen ein und bringen Sie eine strukturierte Chronologie mit.

Anleitung

  1. Schritt 1: Fotografieren Sie den Schaden systematisch: Gesamtansicht, Detailaufnahmen, Messwerte.
  2. Schritt 2: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Umstände im Mängelprotokoll.
  3. Schritt 3: Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  4. Schritt 4: Falls keine Reaktion, prüfen Sie rechtliche Schritte und wenden Sie sich bei Bedarf an das Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz (BMJ) — Formulare und Hinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.