Musik & Hobbys in Mietwohnungen: Mieterschutz Deutschland
Grundregeln für Musik und Hobbys
Als Mieter haben Sie das Recht auf Ausübung Ihrer persönlichen Hobbys, gleichzeitig gilt die Pflicht, die Hausordnung und das Rücksichtnahmegebot zu beachten. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Hauptpflichten von Vermieter und Mieter, insbesondere §535 BGB zur Erhaltung der Mietsache und zur Gebrauchserlaubnis für die Wohnung[1]. Laut Zivilprozessordnung können Streitigkeiten vor dem Amtsgericht verhandelt werden; in manchen Fällen entscheidet der BGH über wichtige Grundsatzfragen[2][3].
Checkliste: So handeln Sie rechtssicher
- Kontakt (contact) zum Vermieter schriftlich: Beschreiben Sie Ihr Hobby, übliche Zeiten und mögliche Maßnahmen zur Lärmreduktion.
- Beweise sammeln (evidence): Führen Sie ein Lärmprotokoll, erstellen Sie Datumsangaben und speichern Sie Fotos oder Aufnahmen.
- Fristen einhalten (within): Reagieren Sie innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist und bewahren Sie Eingangsbestätigungen auf.
- Formale Abmahnung senden (notice): Fordern Sie gegebenenfalls die Unterlassung und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Bei Eskalation: Klage vor dem Amtsgericht prüfen (court) oder rechtlichen Rat einholen.
Spezielle Formulare wie ein Abmahnschreiben oder eine schriftliche Mietminderung benötigen kein einheitliches bundesweites Muster, aber Mustertexte und Hinweise finden Sie bei offiziellen Stellen und Gerichten. Verwenden Sie klare Datumsangaben und Zustellungsnachweise, wenn Sie Fristen setzen oder auf Abmahnungen reagieren.
FAQ
- Darf ich in meiner Wohnung Musikinstrumente üben?
- Grundsätzlich ja, jedoch muss die Nutzung so erfolgen, dass keine unzumutbare Lärmbelästigung entsteht; bei wiederholten Störungen kann der Vermieter reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung und dokumentieren Sie Übungszeiten und -laute.[1]
- Wann ist Mietminderung wegen Lärm möglich?
- Eine Mietminderung kann in Betracht kommen, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Die Höhe und Dauer richten sich nach den konkreten Umständen und Präzedenzfällen des BGH.[3]
- Was tun bei einer Abmahnung wegen Lärms?
- Prüfen Sie den Vorwurf, sammeln Sie Gegenbeweise, antworten Sie schriftlich und fristgerecht und erwägen Sie, gegebenenfalls selbst eine Unterlassungserklärung oder eine Mediation vorzuschlagen.
Anleitung
- Beweise sichern (evidence): Führen Sie ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Zeugen.
- Gespräch suchen (contact): Sprechen Sie zuerst mit dem betroffenen Nachbarn, und informieren Sie ggf. den Vermieter schriftlich.
- Abmahnung senden (notice): Bei andauernder Störung schicken Sie eine formale Abmahnung mit Fristsetzung.
- Rechtliche Schritte prüfen (court): Wenn nötig, reichen Sie beim Amtsgericht Klage ein; beachten Sie die ZPO und Fristen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §535 - Pflichten des Vermieters
- Zivilprozessordnung (ZPO) - Verfahrensregeln
- Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen