Nachmietervorschlag einreichen für Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als studentische Mieterin oder Mieter in Deutschland kann das Einreichen eines Nachmietervorschlags helfen, Verpflichtungen bei einer selbst ausgesprochenen Kündigung zu reduzieren. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wann ein Nachmietervorschlag sinnvoll ist, welche Formalien und Fristen zu beachten sind und welche Nachweise Vermieter typischerweise erwarten. Sie erfahren praxisnahe Beispiele speziell für Studierende, wie Sie ein rechtssicheres Schreiben aufsetzen, Fotos und Unterlagen sammeln und welche Rolle das Amtsgericht oder die einschlägigen Paragraphen des BGB spielen[1]. Für komplizierte Fälle zeigen wir, wann Beratung oder eine gerichtliche Klärung nach der ZPO sinnvoll ist[2]. Ziel ist, dass Sie sicherer handeln und Ihre Rechte während einer Kündigung durch den Mieter in Deutschland besser wahrnehmen können.

Was ist ein Nachmietervorschlag?

Ein Nachmietervorschlag ist das Angebot des kündigenden Mieters, einen geeigneten Ersatzmieter vorzuschlagen, damit der ursprüngliche Mieter früher aus dem Vertrag entlassen wird. Er kann insbesondere für Studierende sinnvoll sein, die kurzfristig umziehen müssen, aber keinen langen Nachmieterpool haben.

Ein Nachmietervorschlag ersetzt nicht automatisch eine gesetzliche Kündigungsfrist.

Wann ist ein Nachmietervorschlag sinnvoll?

  • Wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchten oder müssen.
  • Wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder der Vermieter grundsätzlich offen für Nachmieter ist.
  • Wenn Sie einen geeigneten und prüfbaren Kandidaten vorstellen können (Bonität, Studium/Arbeit, Referenzen).

Formale Schritte und Fristen

Folgen Sie klaren Schritten: schriftlich vorschlagen, Kontaktdaten und Selbstauskunft beifügen, Nachweise zur Bonität und Studienbescheinigung sammeln und eine Frist für Rückmeldung setzen. Nennen Sie im Schreiben eine realistische Frist von etwa 14 Tagen für eine Rückmeldung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Formulieren Sie den Nachmietervorschlag immer schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Welche Unterlagen sind sinnvoll?

  • Bonitätsnachweis oder SCHUFA-Auskunft des vorgeschlagenen Nachmieters.
  • Schriftliche Selbstauskunft mit Kontaktdaten und Studien-/Arbeitsnachweis.
  • Fotos der Wohnung (für Zustand) und Übergabeprotokolle, falls vorhanden.

Praxisfälle für Studierende

Fall 1: Sie kündigen wegen Studienortwechsel und finden innerhalb weniger Wochen einen Ersatzmieter. Schicken Sie dem Vermieter ein kurzes Anschreiben mit Name, Kontakt, Begründung, beiliegender Selbstauskunft und Bonitätsnachweis. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen.

Reagieren Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, prüfen Sie Nachweis und Dokumentation für mögliche weitere Schritte.

Fall 2: Der vorgeschlagene Nachmieter ist studentisch, aber ohne SCHUFA. Legen Sie Zusatznachweise bei (Bürgschaft der Eltern, Studienbescheinigung). Manchmal reicht eine solvente Bürgschaft, um die Zustimmung des Vermieters zu erhalten.

Wenn der Vermieter ablehnt

Der Vermieter darf einen Nachmietervorschlag nur aus sachlichen Gründen ablehnen, etwa wenn der Nachmieter unzureichende Bonität hat oder die Wohnungsbelegung dadurch unzulässig wäre. Dokumentieren Sie die Ablehnung schriftlich.

Bewahren Sie jede Kommunikation schriftlich auf, um Beweismittel für spätere Streitigkeiten zu sichern.

Gerichtliche Schritte und Zuständigkeit

Kann keine Einigung erzielt werden, ist das Amtsgericht zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten wie Räumungsklagen; in weiteren Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof zuständig[3]. Verfahrensrechtliche Regelungen finden sich in der ZPO[2].

FAQ

Kann ich als Mieter einfach einen Nachmieter vorschlagen?
Ja, grundsätzlich können Sie einen Nachmieter vorschlagen; die Zustimmung des Vermieters ist aber erforderlich und darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden.
Welche Frist sollte ich dem Vermieter für die Prüfung setzen?
Eine angemessene Frist sind in der Praxis etwa 14 Tage, sofern im Mietvertrag nichts anderes steht.
Welche Gerichte sind zuständig bei Streit um Nachmietervorschläge?
Bei Mietstreitigkeiten sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig; Berufung führt zum Landgericht, Revision ggf. zum Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Schreiben Sie einen klar strukturierten Nachmietervorschlag mit Namen, Kontaktdaten, gewünschtem Übergabetermin und Frist zur Rückmeldung.
  2. Setzen Sie eine feste Frist (z. B. 14 Tage) für die Prüfung durch den Vermieter.
  3. Fügen Sie alle relevanten Nachweise bei: Selbstauskunft, Bonität, Studentenbescheinigung oder Bürgschaft.
  4. Organisieren Sie ggf. eine Wohnungsbesichtigung mit dem vorgeschlagenen Nachmieter.
  5. Wenn der Vermieter unbegründet ablehnt: Dokumentieren und prüfen Sie rechtliche Schritte beim Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.