Nachmietervorschlag fristgerecht einreichen in Deutschland
Als Mieter in Deutschland stehen Sie bei einer Indexmiete vor der Situation, dass Sie bei einer vorzeitigen Kündigung häufig einen Nachmietervorschlag anbieten können. Ein korrekt eingereichter Nachmietervorschlag kann verhindern, dass Sie für die gesamte Kündigungsfrist weiter Miete zahlen müssen. In diesem Artikel erklären wir, welche Fristen gelten, welche Unterlagen Sie sammeln sollten, wie ein Mustertext aussehen kann und welche Rolle Gerichte wie das Amtsgericht spielen, falls es Streit gibt. Wir beschreiben praktische Schritte, nützliche Hinweise für das Schreiben des Vorschlags und zu welchen offiziellen Rechtsgrundlagen Sie Hinweise finden, damit Sie Ihre Rechte als Mieter in Deutschland sicher und fristgerecht wahrnehmen können.
Was ist ein Nachmietervorschlag?
Ein Nachmietervorschlag ist ein Angebot des kündigenden Mieters, einen Ersatzmieter vorzuschlagen, damit der Vermieter auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem neuen Mieter eingehen kann. Ein Nachmietervorschlag ist kein formeller, bundesweit einheitlicher Behördenvorgang; es handelt sich in der Regel um ein formloses Schreiben des Mieters an den Vermieter mit Angaben zur Person und Bonität des vorgeschlagenen Nachmieters.
Wichtige Fristen und rechtliche Grundlagen
Prüfen Sie zuerst die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen sowie mögliche Sonderregeln bei Indexmiete. In der Regel ist ein Nachmietervorschlag so früh wie möglich sinnvoll, damit der Vermieter ausreichend Zeit zur Prüfung hat. Bei Streitigkeiten über Kündigung oder Nachmietervorschläge kann das Amtsgericht zuständig sein.[1][2]
- Frist beachten: Reichen Sie den Vorschlag unverzüglich nach Ihrer Kündigung ein, damit der Vermieter genug Zeit zur Prüfung hat.
- Formular/Schreiben: Es gibt kein amtliches Formular für den Nachmietervorschlag; senden Sie ein unterschriebenes Schreiben mit Name, Adresse und Bonitätsangaben des Nachmieters.
- Belege beifügen: Legen Sie eine Kopie des Personalausweises des Nachmieters, Gehaltsnachweise oder eine SCHUFA-Auskunft bei, sofern der Nachmieter zustimmt.
- Gerichtliche Schritte: Kommt es zum Streit über die Wirksamkeit eines Vorschlags, entscheidet das Amtsgericht; verfahrensrechtliche Regeln können dabei nach der ZPO relevant werden.[3]
Formulare, Muster und praktische Beispiele
Für den Nachmietervorschlag existiert kein zentrales amtliches Formular. Nützliche Dokumente sind stattdessen:
- Kündigungsschreiben (eigenes Schreiben): Nutzung, wenn Sie das Mietverhältnis beenden; fügen Sie den Nachmietervorschlag als Anlage hinzu.
- Vollmacht (falls vertreten): Wenn jemand für Sie handelt, legen Sie eine Vollmacht bei.
Beispiel für einen kurzen Mustertext (als Orientierung):
Vorschlag: Hiermit schlage ich Frau/Herrn [Name] (Anschrift, Telefonnummer) als Nachmieter für die Wohnung [Adresse] vor. Frau/Herr [Name] ist berufstätig, legt Gehaltsnachweise vor und erklärt sich bereit, den Mietvertrag zu übernehmen. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Vorschlags schriftlich.
Anleitung
- Frist prüfen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag und notieren Sie Kündigungsfristen sowie besondere Vereinbarungen zur Indexmiete.
- Schreiben vorbereiten: Erstellen Sie ein unterschriebenes Schreiben mit vollständigen Daten des Nachmieters und legen Sie Nachweise bei.
- Unterlagen sammeln: Holen Sie Einverständnis und Kopien von Ausweis, Gehaltsnachweisen oder Bonitätsauskunft ein.
- Zustellung dokumentieren: Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben oder lassen Sie sich den Empfang bestätigen, damit Sie Fristen nachweisen können.
- Nachverfolgung: Bleiben Sie erreichbar und klären Sie offene Fragen gemeinsam mit Vermieter und vorgeschlagenem Nachmieter.
FAQ
- Kann der Vermieter einen Nachmietervorschlag ohne Angabe von Gründen ablehnen?
- Ja, grundsätzlich kann der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen (z. B. fehlende Bonität oder ungeeignete Person), aber eine pauschale Ablehnung ohne sachlichen Grund kann anfechtbar sein.
- Muss der Nachmietervorschlag schriftlich erfolgen?
- Es ist empfehlenswert, den Vorschlag schriftlich und unterschrieben einzureichen, damit Datum und Inhalt nachweisbar sind; eine elektronische Zusendung kann möglich sein, wenn sie nachweisbar ist.
- Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Dokumentieren Sie die Zustellung und ziehen Sie gegebenenfalls rechtliche Beratung in Betracht; bei Streitigkeiten kann das Amtsgericht zuständig sein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
- Amtsgericht - Zuständigkeit bei Mietstreitigkeiten
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)