Nachmietervorschlag richtig einreichen in Deutschland

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Studierender in Deutschland kann das Einreichen eines Nachmietervorschlags eine gute Möglichkeit sein, früher aus dem Mietvertrag zu kommen oder eine offensichtliche Lücke bei der Neuvermietung zu schließen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Angaben ein Nachmietervorschlag enthalten sollte, welche Fristen und Formulare zu beachten sind und wie Sie Ihre Chancen bei Vermieterinnen und Vermietern verbessern. Ich beschreibe konkrete Formulierungsbeispiele, wie Sie Belege und Besichtigungstermine organisieren und wie die relevanten BGB-Vorschriften praktisch wirken. Ziel ist es, Studierenden verständliche, praktische Handlungsschritte zu geben, damit die Kommunikation mit dem Vermieter fair verläuft und mögliche rechtliche Stolpersteine vermieden werden.

Was ist ein Nachmietervorschlag?

Ein Nachmietervorschlag ist eine schriftliche Empfehlung eines konkreten Ersatzmieters gegenüber dem Vermieter. Er enthält normalerweise Name, Kontaktdaten, berufliche oder studentische Situation und eine kurze Bestätigung zur Zahlungsfähigkeit. Rechtlich zwingend vorgeschrieben ist ein solcher Vorschlag nicht im BGB, kann aber in vielen Fällen helfen, wenn der Mietvertrag vorzeitig beendet werden soll oder der Vermieter auf eine nahtlose Neuvermietung achtet.[1]

Ein klarer, vollständiger Nachmietervorschlag erhöht die Chancen auf Zustimmung des Vermieters.

Wann lohnt sich ein Nachmietervorschlag?

Ein Nachmietervorschlag ist oft sinnvoll, wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen müssen oder eine Nachmieterklausel im Vertrag steht. Empfehlenswert ist er auch, wenn Sie aus Studiengründen kurzfristig umziehen und dem Vermieter dadurch Leerstand erspart bleibt.

  • Fristen prüfen: Prüfen Sie Kündigungsfrist und gewünschtes Auszugsdatum.
  • Beschreibung des Nachmieters: Geben Sie vollständige Kontaktdaten und Wohnsituation an.
  • Finanzielle Angaben: Bescheinigungen zur Zahlungsfähigkeit beilegen (z. B. Bafög-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung).
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten.

Wie formulieren Sie den Vorschlag?

Ein Nachmietervorschlag sollte kurz, sachlich und vollständig sein. Nennen Sie einen Ansprechpartner, die Kontaktdaten, gewünschtes Einzugsdatum und fügen Sie relevante Anlagen bei (Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweis, ggf. Bürgschaft der Eltern).

  1. Einleitung: Kurz erklären, warum Sie frühzeitig ausscheiden möchten.
  2. Vorstellung: Name, Alter, Studium/Ausbildung, aktueller Wohnort.
  3. Angebot: Gewünschtes Übergabedatum und Hinweis auf Besichtigungstermin.
  4. Anlagen: Immatrikulationsbescheinigung, Zahlungsnachweis oder Bürgschaft.
Senden Sie den Vorschlag per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung.

Formulare und Vorlagen

Es gibt kein bundeseinheitliches Pflichtformular für Nachmietervorschläge. Für die eigentliche Kündigung können Vorlagen hilfreich sein; als Anhaltspunkt verwenden viele Mieter selbst erstellte Kündigungsschreiben oder Muster, die die wesentlichen Angaben enthalten. Bei gerichtlichen Verfahren sind hingegen die Regelungen der ZPO und die jeweiligen Formulare der Gerichte relevant.[2]

Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Nachweise sorgfältig auf.

Was passiert bei Ablehnung?

Lehnt der Vermieter den Nachmietervorschlag ab, muss er dies nicht ausführlich begründen, es sei denn, im Mietvertrag sind konkrete Regelungen zur Nachmietersuche enthalten. Bei offensichtlicher Willkür oder diskriminierenden Gründen können Sie Widerspruch einlegen oder im Streitfall rechtliche Schritte prüfen. Zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten ist in erster Instanz in der Regel das Amtsgericht; für Rechtsfragen und Verfahren gelten die Regelungen der ZPO.[3]

Häufige Fehler vermeiden

  • Nicht vollständige Angaben: Fehlende Kontaktdaten oder Nachweise führen zu Ablehnung.
  • Keine Fristen beachten: Verspätete Vorschläge erreichen den Vermieter zu spät.
  • Keine Besichtigung ermöglichen: Ermöglichen Sie kurze, flexible Besichtigungstermine.

FAQ

Kann der Vermieter jeden Nachmietervorschlag ablehnen?
Ja, grundsätzlich kann der Vermieter Vorschläge ablehnen, solange keine vertraglich geregelte Nachmieterklausel besteht.
Welche Unterlagen sollte der Nachmieter beilegen?
Immatrikulationsbescheinigung, aktuelle Kontaktdaten sowie Nachweise zur Zahlungsfähigkeit oder eine Bürgschaft sind üblich.
Gibt es ein offizielles Formular für den Nachmietervorschlag?
Nein, für den Vorschlag existiert kein bundeseinheitliches Pflichtformular; nutzen Sie eine klare schriftliche Vorlage.

Anleitung

  1. Schritt 1: Kündigungsfrist prüfen und das gewünschte Auszugsdatum festlegen.
  2. Schritt 2: Nachmieter informieren und Unterlagen (Immatrikulation, Zahlungsnachweis) sammeln.
  3. Schritt 3: Vorschlag schriftlich formulieren und Anlagen beifügen.
  4. Schritt 4: Vorschlag an Vermieter senden (Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung).
  5. Schritt 5: Besichtigungstermin koordinieren und Rückmeldung dokumentieren.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Offizielle Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.