Zutritt ankündigen: Rechte von Mietern in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie reagieren sollen, wenn der Vermieter Zutritt ankündigt und die Wohnung während ihrer Abwesenheit betreten wird. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Sie als Mieter haben, wie Sie Ankündigungen und Beweise dokumentieren und welche Fristen und rechtlichen Grundlagen gelten. Wir besprechen praktikable Schritte zur Beweissicherung, mögliche Formen der schriftlichen Mitteilung und wann Gerichtsschritte sinnvoll sind. Ziel ist es, Sie zu befähigen, Ihre Privatsphäre zu schützen und zugleich sachlich mit dem Vermieter zu kommunizieren, damit sich Konflikte möglichst ohne Eskalation lösen lassen.

Wann gilt ein Zutritt als angekündigt?

Ein Zutritt gilt als angekündigt, wenn der Vermieter die Absicht, die Wohnung zu betreten, vorher in Textform oder per klarer Mitteilung erläutert hat und Anlass und Zeitraum nennt. Das gilt besonders bei geplanten Reparaturen, Besichtigungen oder Abnahmen. Die gesetzlichen Pflichten des Vermieters richten sich nach den Vorschriften des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere zu Pflichten und Gebrauch der Mietsache.[1]

Mieter müssen geplanten Zutritt normalerweise nicht dauerhaft dulden; Zweck und Frist sind relevant.

Beweise sammeln bei Abwesenheit

Wenn Sie nicht zuhause sind, aber der Vermieter Zutritt hatte, sollten Sie systematisch Beweise sammeln. Dokumentation hilft, spätere Streitfragen zu klären, etwa bei Schäden oder unberechtigtem Eindringen.

  • Fotos vom Schaden machen (photo) — mehrere Perspektiven und Detailaufnahmen festhalten.
  • Datum und Uhrzeit notieren (time) — genaue Zeitangaben zur Abwesenheit und zum Zutritt festhalten.
  • Nachricht der Zutrittsankündigung aufbewahren (notice) — SMS, E‑Mail oder handschriftliche Notizen sichern.
  • Schloss oder Schlüsselübergabe dokumentieren (entry) — bei Schlüsselübergabe Beleg verlangen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, im Streitfall Recht zu behalten.

Formen, Fristen und Schriftlichkeit

Grundsätzlich ist es ratsam, Ankündigungen schriftlich zu verlangen oder selbst in Schriftform zu bestätigen. Manche Termine erfordern eine angemessene Vorlaufzeit; was angemessen ist, hängt vom Anlass ab. Bei dringenden Reparaturen kann der Zutritt kürzer angekündigt werden, bei Besichtigungen zur Neuvermietung sollte eine längere Vorlaufzeit eingeplant werden. Bei Streitfragen kann die Zivilprozessordnung relevant werden, zum Beispiel wenn es zu einer Räumungsklage oder gerichtlichen Durchsetzung kommt.[2]

Bewahren Sie alle Mitteilungen sauber auf; fehlende Nachweise erschweren Ihre Rechtsposition.

Was tun, wenn Sie Rechte verletzt sehen?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Vermieter ohne rechtfertigenden Grund in Ihre Privatsphäre eingegriffen hat oder Schäden verursacht wurden, sollten Sie strukturiert vorgehen: Dokumentieren, Vermieter schriftlich auffordern, Schadensmeldung erstellen und Fristen setzen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, ist das Amtsgericht zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten; oft ist eine anwaltliche Beratung vor einer Klage sinnvoll.[3]

  • Schriftliche Aufforderung senden (notice) — Frist setzen und Schadensbehebung verlangen.
  • Beweise zusammenstellen (photo) — Fotos, Zeugen, Nachrichten chronologisch ordnen.
  • Bei Bedarf Klage erwägen (court) — Zuständigkeit: Amtsgericht für Mietstreitigkeiten.

Praktische Muster und offizielle Formulare

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Standardform für eine „Zutrittsankündigung“ des Vermieters. Für gerichtliche Schritte stehen jedoch offizielle Informationen und Rechtsnormen bereit: das BGB regelt Mietverhältnisse, die ZPO das Verfahren bei gerichtlichen Ansprüchen. Für bestimmte Maßnahmen (z. B. Räumungsklage) finden sich Verfahrenshinweise bei den Gerichten. Nutzen Sie Vorlagen für eine schriftliche Aufforderung zur Schadensbeseitigung und verlangen Sie eine Bestätigung des Vermieters.

Formulieren Sie Fristen klar und bewahren Sie die Sendebelege auf.

FAQ

Was darf mein Vermieter ohne meine Zustimmung betreten?
Der Vermieter darf die Wohnung nur in engen Ausnahmefällen ohne vorherige Ankündigung betreten, etwa bei konkreter Gefahr in Verzug oder zur Abwehr von Schäden; sonst ist eine Ankündigung üblich.
Reicht eine mündliche Ankündigung?
Eine mündliche Ankündigung ist möglich, schriftliche Nachweise (E‑Mail, SMS) sind jedoch deutlich sicherer für Ihre Beweislage.
Wie sichere ich Beweise, wenn ich nicht zu Hause war?
Machen Sie Fotos, notieren Sie Datum/Uhrzeit, fragen Sie Nachbarn als Zeugen und bewahren Sie alle Nachrichten oder Schlüsselübergabeprotokolle auf.

Anleitung

  1. Bitten Sie den Vermieter schriftlich um genaue Angaben zur Zutrittszeit und zum Zweck (notice).
  2. Erstellen Sie eine Beweismappe: Fotos, Nachrichten, Zeugenangaben und Datum/Uhrzeit (photo).
  3. Setzen Sie eine Frist zur Beseitigung von Mängeln; bleibt die Reaktion aus, prüfen Sie das weitere Vorgehen beim Amtsgericht (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet - Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.