Ordentliche Kündigung als Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Sie Ihre Wohnung ordentlich kündigen, ohne gleich einen Anwalt zu benötigen. Dieser Leitfaden erklärt klar und praxisnah, welche Fristen gelten, wie Sie die Kündigung schriftlich formulieren, welche Belege Sie sammeln sollten und wie Sie auf Rückfragen oder Gegenangebote reagieren. Wir zeigen, welche Rechte und Pflichten sich aus §§ 535–580a BGB ergeben [1], wie Sie Fristen berechnen und wann ein Gespräch mit dem Vermieter sinnvoll ist. Außerdem erläutern wir, welche offiziellen Formulare oder Nachweise im Streitfall vor Gericht relevant sein können und wie Sie ein mögliches Räumungsverfahren beim Amtsgericht vermeiden oder abwehren. Ziel ist: sicher, fristgerecht und ohne unnötige Kosten kündigen.

Was bedeutet ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter beendet das Mietverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Für Mieter ist in der Regel keine Begründung nötig; die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen und dem Vermieter zugehen.

In den meisten Fällen reicht eine schriftliche Kündigung mit Zugang beim Vermieter.

Vorbereitung: Checkliste vor dem Absenden

  • Fristen prüfen (gesetzliche und vertragliche Fristen beachten).
  • Schriftform sicherstellen: unterschriebenes Kündigungsschreiben erstellen.
  • Belege sammeln: Mietzahlungen, Schriftwechsel und Fotos als Nachweis.
  • Übergabetermin planen und Protokoll vorbereiten.
  • Vermieter kontaktieren, um Optionen wie Nachmieter oder Abstimmung zu besprechen.

Praktisch heißt das: berechnen Sie die Frist, unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich, und sorgen Sie für einen nachweisbaren Zugang (z. B. Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder Einschreiben).

Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Schriftwechsel sicher auf.

Formale Anforderungen und Muster

Es gibt kein einheitliches staatliches Formular für die ordentliche Kündigung; die Erklärung muss jedoch schriftlich sein und von Ihnen unterschrieben werden. Ein einfaches Kündigungsschreiben enthält: Ihre Daten, Adresse der Wohnung, Datum, Kündigungsfrist und Ihre Unterschrift. Beispiel: "Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum XX.XX.XXXX." Legen Sie eine Kopie Ihrer Mietzahlungen und einen Zustellnachweis bei.

Was tun bei Streit oder wenn der Vermieter nicht einverstanden ist?

Wenn der Vermieter die Kündigung bestreitet oder die Wohnung nicht fristgerecht geräumt wird, sind Mietstreitigkeiten in der Regel beim zuständigen Amtsgericht anzumelden [2]. Bevor Sie ein gerichtliches Verfahren provozieren, prüfen Sie formale Mängel der Kündigung und bieten Sie ggf. eine gütliche Lösung an, etwa einen Übergabetermin oder einen Nachmieter.

Reagieren Sie fristgerecht auf Klagen oder Forderungen, um Rechte zu wahren.

Anleitung

  1. Frist prüfen: Ermitteln Sie die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist und das genaue Datum des Vertragsendes.
  2. Kündigung schreiben: Formulieren Sie die Kündigung schriftlich, mit Datum und handschriftlicher Unterschrift.
  3. Zustellung sicherstellen: Übergeben Sie die Kündigung gegen Empfangsbestätigung oder schicken Sie ein Einschreiben mit Rückschein.
  4. Belege sammeln: Legen Sie Nachweise über Mietzahlungen, Fotos und Schriftwechsel ab.
  5. Bei Streit reagieren: Wenden Sie sich an das Amtsgericht oder prüfen Sie rechtliche Beratung, wenn eine Räumungsklage droht.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Fristen sind entscheidend: Berechnen Sie das Kündigungsdatum sorgfältig.
  • Dokumentation schützt: Sammeln Sie alle Belege und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll.
  • Schriftform einhalten: Ohne unterschriebenes Schreiben ist die Kündigung unwirksam.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
In den meisten Fällen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern nicht im Vertrag kürzere Fristen vereinbart sind.
Muss ich die Kündigung begründen?
Als Mieter müssen Sie bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel keinen Grund angeben; eine schriftliche Erklärung genügt.
Was passiert, wenn ich nicht ausziehe?
Zieht der Mieter nicht fristgerecht aus, kann der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen [2].

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] §§ 535–580a BGB — Gesetze im Internet
  2. [2] BGH Entscheidungen zum Mietrecht — Bundesgerichtshof
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.