Ordentliche Kündigung als Mieter in Deutschland 2025
Grundlagen zur ordentlichen Kündigung
Als Mieter können Sie das Mietverhältnis ordentlich kündigen. Grundlage sind die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a [1]. Die ordentliche Kündigung unterscheidet sich je nach Befristung, Kündigungsfristen im Vertrag und gesetzlichen Fristen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die dem Vermieter zugehen muss; die Frist beginnt mit Zugang.
Formale Anforderungen
Wichtig sind klare Angaben und nachweisbare Zustellung. Nennen Sie im Schreiben den Kündigungsgrund nur wenn nötig und halten Sie Fristen ein. Für Standardkündigungen verwenden Mieter häufig ein schriftliches Kündigungsschreiben (Musterkündigung). [3]
- Fristen einhalten (deadline): Vertrags- und gesetzliche Kündigungsfristen prüfen.
- Form und Inhalt (notice): Schriftliche Erklärung, vollständiger Name, Adresse, Mietobjekt und Datum angeben.
- Zustellung sichern (record): Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung wählen.
- Unterschrift (important): Handschriftliche Unterschrift nicht vergessen, sonst kann das Schreiben unwirksam sein.
Anleitung
- Vorbereiten: Mietvertrag, Namen des Vermieters, Anschrift der Wohnung und gewünschtes Beendigungsdatum sammeln (notice).
- Kündigung schreiben: Klare Kündigungserklärung, Datum, Adresse des Mietobjekts und Unterschrift einfügen (notice).
- Zustellung durchführen: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung (record).
- Dokumentation: Kopie des Schreibens und Nachweise der Zustellung aufbewahren (record).
Häufige Fragen
- Was muss in einer ordentlichen Kündigung als Mieter stehen?
- Eine eindeutige Kündigungsformel, Datum, genaue Adresse des Mietobjekts und Ihre Unterschrift.
- Welche Frist gilt beim normalen Mietverhältnis?
- Üblich sind drei Monate Kündigungsfrist für Mieter, es gelten aber vertragliche oder gesetzliche Besonderheiten.
- An welches Gericht wende ich mich bei einer Räumungsklage?
- Bei Mietstreitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht (Mietgericht) zuständig; im Berufungsfall das Landgericht und später der BGH. [2]
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof (BGH) – bundesgerichtshof.de
- Formulare und Gerichtsinformationen – justiz.de
