Rampe & Türverbreiterung 2025 – Mieter in Deutschland
Was Sie wissen müssen
Als Mieter haben Sie Schutzpflichten und Rechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Instandhaltungspflichten und zur Änderung der Mietsache durch den Vermieter oder mit dessen Einwilligung[1]. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter möglich, oft verbunden mit einer Vereinbarung zur Kostenübernahme oder Rückbauverpflichtung.
Wann ist ein Umbau erlaubt und wer zahlt?
Umbauten zugunsten der Barrierefreiheit können durch verschiedene Stellen gefördert werden. Für Pflegebedürftige sind Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI eine mögliche Finanzierungshilfe; in anderen Fällen prüfen Sozialamt oder Förderprogramme die Kostenübernahme[2]. Der Vermieter muss zustimmen, sofern durch die Maßnahme die Substanz der Wohnung gefährdet ist oder zusätzliche Belastungen entstehen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Antrag an die Pflegekasse oder das zuständige Amt (z. B. Antrag nach § 40 SGB XI).
- Kostenvoranschlag vom Handwerksbetrieb, mit Aufschlüsselung von Material und Arbeitszeit.
- Ärztliche Nachweise oder Gutachten, die den medizinischen Bedarf dokumentieren.
Praktische Hinweise zum Ablauf
Starten Sie mit einer schriftlichen Anfrage an den Vermieter: Beschreiben Sie den Bedarf, fügen Sie Kostenvoranschläge und ärztliche Nachweise bei und schlagen Sie eine konkrete Lösung vor. Bieten Sie eine Vereinbarung zum Rückbau an, falls die Maßnahme dauerhaft nicht vom Vermieter getragen wird.
Wenn der Vermieter ablehnt
Bleibt der Vermieter bei einer ablehnenden Haltung, dokumentieren Sie den Schriftwechsel und prüfen Sie rechtliche Schritte. Ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht kann notwendig werden; dabei gelten die Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung (ZPO) für Klagen, etwa auf Duldung oder Kostenerstattung[3].
FAQ
- Wer trägt die Kosten für eine Rampe oder Türverbreiterung?
- Das kann variieren: Pflegekassen, Sozialämter oder der Vermieter kommen infrage. Prüfen Sie Ansprüche nach § 40 SGB XI und klären Sie das schriftlich mit allen Beteiligten.[2]
- Kann der Vermieter den Umbau komplett verbieten?
- Ein völliges Verbot ist nicht immer möglich. Der Vermieter kann berechtigte Interessen geltend machen, muss aber sachlich begründen. Eine Einigung oder gerichtliche Klärung kann erforderlich sein.[1]
- Welche Fristen sind wichtig?
- Reagieren Sie zeitnah auf Aufforderungen und Fristen, insbesondere bei Kostenzusagen oder gerichtlichen Schreiben. Fristversäumnisse können Rechte gefährden.
Anleitung
- Schritt 1: Prüfen Sie Anspruch und sammeln Sie Nachweise (Ärztliche Atteste, Pflegegrad, WBS-Relevanz).
- Schritt 2: Holen Sie mindestens einen Kostenvoranschlag ein und fragen Sie bei Pflegekasse oder Sozialamt nach Fördermöglichkeiten.
- Schritt 3: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Vermieter mit allen Unterlagen und einem konkreten Vorschlag zur Durchführung.
- Schritt 4: Wenn nötig, bereiten Sie eine Klage oder eine Klärung vor dem Amtsgericht vor und legen Sie vollständige Dokumentation vor.
Kernaussagen
- Mieter haben Rechte auf Barriereanpassung, aber oft ist Vermietereinwilligung nötig.
- Sorgfältige Dokumentation und Kostenvoranschläge sind entscheidend.
- Förderungen über Pflegekassen oder Sozialämter können Kosten reduzieren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535 ff.
- SGB XI § 40 – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Verfahrensregeln
