Rampe & Türverbreiterung: Mieterrechte in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland benötigen aus Mobilitäts- oder Gesundheitsgründen bauliche Veränderungen wie Rampen oder Türverbreiterungen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Mieter haben, wie die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eingeholt wird und welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind. Wir beschreiben praktische Schritte, nützliche Formulierungsvorschläge für Anträge sowie Fristen und mögliche Kostenübernahmen, damit Sie als Mieter Ihre Barrierefreiheit sicher und rechtssicher durchsetzen können.

Was Mieter in WEG-Häusern wissen müssen

In WEG-Häusern hängt die Genehmigung baulicher Veränderungen oft von der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ab. Vertragsrechtliche Pflichten des Vermieters und die Rechte von Mietern ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ergänzenden Regelungen; zentrale Normen finden sich in den §§ 535–580a BGB.[1] Parallel regeln die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Zustimmungs- und Beschlussverfahren innerhalb der Eigentümergemeinschaft.[2]

In vielen Fällen braucht die Eigentümergemeinschaft eine formelle Beschlussfassung für dauerhafte bauliche Veränderungen.

Bei Streit über Zustimmung oder Kosten kann die Klärung vor einem Amtsgericht erfolgen; das Amtsgericht ist die erste Instanz für viele miet- und wohnungsrechtliche Streitigkeiten.[3]

Reichen Sie Ihre Anträge rechtzeitig und schriftlich ein, um Fristen nicht zu versäumen.

Wie beantragen Sie Rampe oder Türverbreiterung

Führen Sie diese Schritte durch, bevor baulich verändert wird:

  • Formular oder schriftlicher Antrag: Formulieren Sie ein formloses Schreiben an den Vermieter und die WEG-Verwaltung mit konkreter Maßnahme, Lage und Begründung.
  • Belege und Nachweise: Fügen Sie ärztliche Atteste, Fotos der Zugänge und einen einfachen Grundriss bei.
  • Fristen nennen: Bitten Sie um eine Entscheidung innerhalb einer klaren Frist (z. B. 4–6 Wochen).
  • Sicherheits- und Rückbauklausel: Schlagen Sie vor, wie Sicherheit gewährleistet und ein Rückbau bei Auszug geregelt wird.
  • Kostenklärung: Klären Sie vorab, wer Kosten trägt (Mieter, Vermieter, Fördermittel).

Ein kurzes Musterschreiben kann so beginnen: "Hiermit beantrage ich als Mieter die Genehmigung zur Anbringung einer Rampe vor der Wohnungstür wegen eingeschränkter Mobilität; beiliegend Attest und Fotos." Reichen Sie es schriftlich bei der Hausverwaltung und dem Vorstand der WEG ein.

Formulieren Sie Ihr Anliegen sachlich, konkret und mit Nachweisen, dann erhöht das die Zustimmungschancen.

Praktische Hinweise zu Kosten und Förderungen

Barrierefreie Maßnahmen können kostenträchtig sein. Prüfen Sie staatliche Förderprogramme oder Zuschüsse auf kommunaler Ebene; in einigen Fällen gibt es Hilfen zur wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Klären Sie außerdem, ob eine Kostenüberwälzung auf die Gemeinschaft rechtlich zulässig ist oder ob der Vermieter/WEG eine Erstattung verlangt.

Dokumentieren Sie alle Angebote, Rechnungen und Absprachen schriftlich, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

FAQ

Wer entscheidet über bauliche Veränderungen in einer WEG?
Die Eigentümergemeinschaft entscheidet meist per Beschluss; wichtige Umbauten benötigen häufig eine qualifizierte Mehrheit nach WEG-Recht.
Kann ein Mieter die Zustimmung erzwingen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein gerichtlicher Antrag Erfolg haben, besonders wenn Gesundheitsbedürfnisse und Zumutbarkeitsabwägungen vorliegen.
Wer trägt die Kosten für Rampen oder Türverbreiterungen?
Das hängt vom Einzelfall ab: Mieter, Vermieter, WEG oder Fördergeber können anteilig beteiligt sein; prüfen Sie schriftliche Vereinbarungen.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Nachweise: ärztliches Attest, Fotos, Maße und ggf. Kostenvoranschläge.
  2. Schreiben Sie einen Antrag an Vermieter und WEG mit klarer Frist (z. B. 4 Wochen).
  3. Suchen Sie das Gespräch mit dem WEG-Vorstand oder der Hausverwaltung zur Abstimmung.
  4. Prüfen Sie Fördermöglichkeiten und klären Sie Kostentragung schriftlich.
  5. Falls notwendig: rechtliche Schritte prüfen und ggf. beim Amtsgericht Klärung beantragen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
  2. [2] Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – Gesetze im Internet
  3. [3] Justizportal – Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.