Rampe & Türverbreiterung: Rechte für Mieter in Deutschland
Was gilt rechtlich?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Viele Umbauten zur Barrierefreiheit betreffen die Gebrauchstauglichkeit; deshalb sind Zustimmung, Erlaubnisbedingungen und mögliche Kostenfragen zu klären.[1]
Wie beantragen Mieter Rampen oder Türverbreiterungen?
Eine schriftliche und konkrete Anfrage ist der erste Schritt. Dokumentation und Fristen sind wichtig, ebenso Kopien relevanter ärztlicher Nachweise oder Bescheide, wenn eine besondere Notwendigkeit besteht.
- Schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Beschreibung des Umbaus, Zweck, gewünschtem Zeitpunkt und Frist zur Antwort.
- Fotos, Maße und ggf. ärztliche Bescheinigungen beifügen als Beweismittel.
- Frist setzen und Fristen dokumentieren, damit Reaktionszeiten später nachgewiesen werden können.
- Abklären, ob Baugenehmigungen oder statische Prüfungen erforderlich sind.
Kosten, Förderungen und Genehmigungen
Kostenfragen sind häufig strittig: Grundsätzlich kann der Vermieter die Zustimmung an Bedingungen knüpfen oder Kostenübernahmen verhandeln. Es gibt kommunale und staatliche Förderprogramme sowie Sonderregelungen für Sozialleistungen; prüfen Sie lokale Zuschussmöglichkeiten und das Wohnungsrecht (WoFG) für Ansprüche auf sozialen Wohnraum.[2]
- Prüfen Sie mögliche Zuschüsse oder Förderprogramme bei Kommune und Land.
- Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Genehmigungspflichten bei der Bauaufsicht.
- Halten Sie Kostenvoranschläge und Rechnungen für späteren Nachweis bereit.
Was tun bei Ablehnung?
Lehnt der Vermieter berechtigte Anpassungswünsche ab, prüfen Sie die Möglichkeit, die Zustimmung gerichtlich durchzusetzen oder eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Zuständig sind in Mietrechtsstreitigkeiten meist die Amtsgerichte; in höheren Instanzen sind Landgerichte und der Bundesgerichtshof relevant.[3]
FAQ
- Kann ich ohne Zustimmung des Vermieters eine Rampe einbauen?
- In der Regel benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen; in Einzelfällen können Gerichte eine Zustimmung anordnen, wenn medizinische Notwendigkeit besteht und Vermieterpflichten betroffen sind.
- Muss ich beim Auszug den Zustand wiederherstellen?
- Oftmals verlangen Vermieter die Rückbauverpflichtung; klären Sie Rückbauregeln schriftlich, idealerweise vor Beginn der Arbeiten.
- Wer entscheidet bei Streit über Fördermittel oder Genehmigungen?
- Zuständig sind meist kommunale Bauämter und Sozialstellen; bei Rechtsfragen ist das Amtsgericht die erste Instanz.
Anleitung
- Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage mit Beschreibung, Ziel und Frist.
- Fügen Sie Fotos, Maße, ärztliche Atteste und Kostenvoranschläge bei.
- Recherchieren Sie mögliche Förderungen bei Kommune oder Land und beantragen Sie diese rechtzeitig.
- Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen Sie die Klage bei Ihrem örtlichen Amtsgericht oder suchen Sie rechtliche Beratung.