Rampe und Türverbreiterung: Mieter in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in einem WEG-Gebäude können bauliche Anpassungen wie eine Rampe oder Türverbreiterung den Alltag stark erleichtern. Viele fragen sich, wer die Kosten trägt, wie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu erreichen ist und welche Fördermittel in Deutschland möglich sind. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie Sie als betroffene Person förderfähige Programme prüfen, welche offiziellen Formulare relevant sind und wie Sie Schritt für Schritt mit Vermieter, WEG und Behörden kommunizieren. Die Informationen helfen Ihnen, Anträge vorzubereiten, Fristen zu beachten und Konflikte sachlich zu lösen, ohne juristischen Fachjargon vorauszusetzen. Am Ende finden Sie FAQs, eine Schritt‑für‑Schritt-Anleitung und Hinweise zu offiziellen Stellen in Deutschland.

Was Mieter wissen sollten

Ob der Einbau einer Rampe oder die Verbreiterung einer Wohnungstür zulässig ist und wer die Kosten trägt, richtet sich nach dem Mietvertrag, nach den Pflichten des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache und nach den Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Relevante Vorgaben zum Mietverhältnis finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 535–580a).[1] Sind bauliche Maßnahmen nur durch Eingriff in Gemeinschaftseigentum möglich, ist meist die Zustimmung der WEG erforderlich.

In den §§ 535–580a BGB stehen grundlegende Regeln zum Mietverhältnis.

Praktische Schritte für Mieter

  • Kontaktieren Sie schriftlich den Vermieter, schildern Sie den Bedarf und fordern Sie die Zustimmung an.
  • Sammeln Sie Dokumentation: Fotos, ärztliche Bescheinigungen und Kostenvoranschläge von Handwerkern.
  • Prüfen Sie Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, etwa für altersgerechte oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.
  • Reichen Sie formelle Anträge bei Vermieter, WEG-Verwaltung oder zuständigen Stellen ein; nennen Sie Fristen und Angebote.
  • Wenn die Zustimmung verweigert wird, prüfen Sie rechtliche Schritte und die Möglichkeit einer Klärung vor dem Amtsgericht.
Halten Sie Fristen schriftlich fest und dokumentieren Sie jede Kommunikation.

Wer zahlt und welche Rolle hat die WEG?

Bei Maßnahmen, die ausschließlich dem privaten Wohnbereich dienen, ist in der Regel der Mieter oder Eigentümer auf eigene Kosten verantwortlich. Eingriffe in Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhausrampe, Türöffnungen in gemeinschaftlichen Bereichen) benötigen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft; oft ist eine Mehrheit oder sogar eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Besprechen Sie frühzeitig den Umfang, Kostenvoranschläge und mögliche Absprachen zur Kostenbeteiligung.

Veränderungen an Gemeinschaftseigentum ohne Zustimmung können teuer werden und Rückbaumaßnahmen nach sich ziehen.

Fördermittel und offizielle Formulare

In Deutschland gibt es Förderprogramme für barrierefreies Wohnen sowie soziale Leistungen, die Umbaukosten mindern können. Beispiele sind Programme zur altersgerechten Anpassung oder Zuschüsse durch lokale Sozialämter. Für rechtliche Schritte und Zwangsräumung gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Für staatliche Förderprogramme und Antragsformulare prüfen Sie die jeweiligen Stellen (z. B. KfW-Programme zur Wohnraumanpassung).[3]

Förderangebote unterscheiden sich nach Bundesland; prüfen Sie lokale Bedingungen frühzeitig.

FAQ

Kann ich als Mieter ohne Zustimmung der WEG eine Rampe einbauen?
Nein. Eingriffe in Gemeinschaftseigentum erfordern in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft; allein in Ihrer Wohnung sind begrenzte Veränderungen möglich, sofern Gemeinschaftsbereiche nicht betroffen sind.
Wer kann bei einem Streit die Kosten übernehmen?
Das ist einzelfallabhängig: Mögliche Kostenträger sind Mieter, Vermieter, die WEG (bei Gemeinschaftsinteresse) oder Förderstellen; bei Gerichtsverfahren kann ein Gericht über Ansprüche entscheiden.
Wo reiche ich Anträge für Fördermittel ein?
Förderanträge werden bei der jeweiligen Förderbank oder Behörde gestellt; prüfen Sie Programme zur altersgerechten Anpassung und lokale Sozialhilfestellen.

Anleitung

  1. Kontakt aufnehmen: Schreiben Sie an Vermieter und WEG-Verwaltung, beschreiben Sie den Bedarf und fügen Sie erste Nachweise bei.
  2. Angebote einholen: Fordern Sie mehrere Kostenvoranschläge von qualifizierten Handwerkern an.
  3. Formell beantragen: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der WEG oder dem Vermieter und legen Sie Angebote und Atteste bei.
  4. Förderung prüfen: Beantragen Sie Zuschüsse oder Kredite rechtzeitig bei zuständigen Stellen.
  5. Bei Streit: Suchen Sie rechtliche Beratung; im Extremfall kann eine Klage vor dem Amtsgericht nötig sein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
  3. [3] KfW-Förderprogramm: Altersgerecht Umbauen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.