Rauch- und Geruchsbelästigung: Mieterrechte Deutschland

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sind Sie vor Rauch- und Geruchsbelästigung geschützt, doch viele Fragen bleiben: Wann dürfen Sie die Miete mindern, wie dokumentieren Sie Beweise, welche Fristen gelten und wann ist ein Gericht nötig? Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Rechte aus dem Mietrecht des BGB[1] folgen, wie Sie eine schriftliche Mängelanzeige richtig formulieren, welche offiziellen Schritte bei keiner Reaktion möglich sind und wie Sie Beweise sichern. Sie finden klare Handlungsanweisungen, Hinweise zu relevanten Formularen und Anlaufstellen wie dem Amtsgericht sowie Beispiele für Formulierungen. Ziel ist, Sie sicher durch die ersten Wochen einer Beeinträchtigung zu führen und Ihnen zu zeigen, welche Unterlagen bei einem möglichen Verfahren hilfreich sind.

Was tun bei Rauch- und Geruchsbelästigung?

Prüfen Sie zunächst, ob die Störung die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt. Bei erheblichen Geruchs- oder Rauchbeeinträchtigungen kann eine Mietminderung angezeigt sein; die Grundlagen finden sich in den §§ 535–580a BGB[1]. Dokumentation und Fristsetzung sind entscheidend: Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung.

In den meisten Regionen können Mieter die Miete mindern.

Dokumentation und Beweise

  • Datum, Uhrzeit und Dauer der Belästigung notieren (record).
  • Fotos oder Videoaufnahmen anfertigen und speichern (evidence).
  • Zeug:innen benennen und Kontaktdaten sichern (record).

Fristen und Formulare

  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden; begründen und Frist setzen (notice).
  • Frist für Abhilfe setzen (z. B. innerhalb von 14 Tagen) (within).
  • Bei akuter Gefahr die zuständige Behörde informieren (contact).
Antworten Sie auf Fristsetzungen und bleiben Sie beim Vermieter sachlich.

Rechte, Mietminderung und gerichtliche Schritte

Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete mindern, Schadensersatz verlangen oder nach Fristablauf selbst Abhilfe verlangen. Für Klagen gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO)[2], und Mietstreitigkeiten werden in erster Instanz in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt[3]. Bei unklaren Rechtsfragen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) Orientierung bieten[4].

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Verhandlungen oder vor Gericht.

Anleitung

  1. Innerhalb von 14 Tagen schriftlich Mängel anzeigen und Frist zur Beseitigung setzen (within).
  2. Beweise sammeln: Fotos, Videos und Zeugen benennen (evidence).
  3. Kommt keine Reaktion, Anwalt oder Schlichtungsstelle konsultieren und ggf. Klage vorbereiten (notice).
  4. Streitfälle vor dem Amtsgericht einreichen; Klage gemäß ZPO §253 formulieren (court).

Häufige Fragen

Kann ich die Miete wegen Geruchsbelästigung mindern?
Ja, wenn die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist; die Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der Störung und muss dokumentiert werden.
Muss die Mängelanzeige schriftlich erfolgen?
Ja, eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung ist empfehlenswert, um spätere Ansprüche zu sichern.
An welches Gericht wende ich mich bei einer Räumungsklage?
Räumungsklagen und Mietrechtsstreitigkeiten werden in erster Instanz beim zuständigen Amtsgericht verhandelt.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] §§ 535–580a BGB — gesetze-im-internet.de
  2. [2] ZPO §253 — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Informationen zu Amtsgerichten — justiz.de
  4. [4] Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.