Rauchmelderpflicht für Mieter in Deutschland 2025

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie 2025 vor klaren Pflichten: Rauchmelder müssen funktionieren, korrekt installiert und dort gemeldet sein, wo Landesvorschriften es verlangen. Diese Anleitung erklärt verständlich, welche Schritte Sie als Mieter im Altbau unternehmen können: wie Installation, Dokumentation der Seriennummern, Kommunikation mit dem Vermieter und welche Fristen zu beachten sind. Wir erläutern außerdem, wann Sie selbst aktiv werden dürfen, welche Behörden zuständig sind und wie Sie offizielle Formulare nutzen. Die Tipps helfen, Streit zu vermeiden und Ihre Sicherheit zu erhöhen, ohne rechtliche Fachsprache vorauszusetzen. Lesen Sie weiter für eine praktische Checkliste.

Was Mieter jetzt tun sollten

Prüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Bundesland Nachrüstpflichten gelten und welche Fristen bestehen. Grundsätzlich regelt das Mietrecht die Pflichten von Vermieter und Mietern in den §§ 535 ff. BGB.[1] Sprechen Sie schriftlich mit dem Vermieter, bevor Sie eigenmächtig Veränderungen in der Elektroinstallation vornehmen.

In den meisten Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht.

Praktische Checkliste für Altbau-Mieter

  • Innerhalb der Nachrüstfrist prüfen, ob Rauchmelder vorhanden sind und funktionieren.
  • Vermieter schriftlich informieren (Mängelanzeige) und um Nachrüstung bitten.[3]
  • Installation durch Fachbetrieb oder Anleitung dokumentieren; Seriennummern notieren.
  • Fotos, Rechnungen und Installationsbelege aufbewahren.
  • Kommt keine Einigung zustande, beim Amtsgericht Klage oder Beratung anstreben.[2]
Reagieren Sie schnell auf Mängel und Fristen, um Rechte nicht zu verlieren.

Häufige Fragen

Wer ist verantwortlich für Rauchmelder im Altbau?
In vielen Fällen trägt der Vermieter die Pflicht zur Installation, die konkrete Zuständigkeit regelt das Landesrecht und §§ 535 ff. BGB.[1]
Muss ich als Mieter Rauchmelder selbst melden?
Wenn ein Meldeverfahren vorgeschrieben ist, sollten Mieter Installation und Seriennummern melden; sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Dokumentieren Sie Mängel, setzen Sie eine Frist in Textform und ziehen Sie bei Bedarf das Amtsgericht oder rechtliche Beratung hinzu.[2]

Anleitung

  1. Prüfen: Sind Rauchmelder vorhanden und funktionsfähig?
  2. Mängelanzeige schreiben: Datum, Ort, Fotos und bitte um Nachbesserung.
  3. Dokumentieren: Seriennummern, Rechnungen und Montagebelege sammeln.
  4. Sicherheit: Bei akuter Gefahr Feuerwehr informieren und Vermieter schnell benachrichtigen.
  5. Wenn nötig: Frist setzen, danach gerichtliche Schritte prüfen.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB §535 – Pflichten des Vermieters
  2. [2] ZPO – Verfahren bei Räumung und Klage
  3. [3] BMJ – Musterformulare und Hinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.