Rüge bei überhöhter Miete: Checkliste für Mieter Deutschland
Checkliste: Rüge wegen überhöhter Miete
- Notieren Sie die vereinbarte Miete sowie alle Zahlungsbelege und Kontoauszüge.
- Prüfen Sie Mietvertrag und Mietpreisbremse und heben Sie relevante Klauseln und Formulare hervor.
- Vergleichen Sie die geforderte Miete mit ortsüblichen Vergleichsmieten.
- Sammeln Sie Belege: Fotos, Zahlungsbelege, Wartungsrechnungen und Schriftwechsel als Nachweis.
- Setzen Sie Fristen in Ihrer Rüge; vermerken Sie Datum und Versandart der Nachricht.
- Senden Sie die Rüge per Einschreiben oder Zustellung und bewahren Sie die Quittung auf.
- Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen Sie Beratung und gegebenenfalls Klage vor dem Amtsgericht[3].
Formulare und Muster
Klageformular / Klageschrift (Muster): Zur Einreichung einer Klage beim Amtsgericht nutzen Sie eine Klageschrift nach den Vorgaben der ZPO. Beschreiben Sie Forderung, Begründung und fügen Sie Belege bei; als Beispiel: "Antrag auf Rückzahlung überzahlter Miete" mit Zahlungsübersicht. Sie finden die gesetzlichen Vorgaben in der ZPO.[2]
Formlose Rüge / Mahnschreiben: Eine Rüge braucht keine besondere Form, sollte aber Datum, konkrete Forderung, Begründung und eine angemessene Frist enthalten (z.B. 14 Tage). Fügen Sie Nachweise bei und dokumentieren Sie Versand und Empfang.
Gesetzliche Grundlage: Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter sind im BGB geregelt, insbesondere zu Pflichten, Mietminderungen und Rückzahlungsansprüchen.[1]
Häufige Fragen
- Kann ich eine zu hohe Miete einseitig kürzen?
- Eine eigenmächtige Kürzung der Miete ist riskant; dokumentieren Sie Mängel und prüfen Sie Anspruch auf Mietminderung. Bei Zweifeln senden Sie zuerst eine formelle Rüge und suchen Beratung.
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Wesentliche Fristen betreffen die Reaktionszeit nach Ihrer Rüge und Verjährungsfristen für Rückforderungen; dokumentieren Sie Fristen schriftlich und handeln Sie innerhalb der gesetzten Termine.
- Wann sollte ich vor das Amtsgericht gehen?
- Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert und wirtschaftliche Ansprüche bestehen, kann Klage beim Amtsgericht sinnvoll sein; nutzen Sie Muster-Klageschrift und fügen Sie klare Belege bei.[2]
Anleitung
- Ermitteln Sie die Differenz zwischen vereinbarter und ortsüblicher Miete und erstellen Sie eine Belegmappe.
- Formulieren Sie die Rüge schriftlich mit Sachverhalt, Forderung und einer klaren Frist (z.B. 14 Tage).
- Senden Sie die Rüge per Einschreiben oder durch Zustellungsurkunde; bewahren Sie Nachweise auf.
- Falls die Miete aufgrund von Mängeln erhöht erscheint, dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und Gutachten.
- Wenn keine Einigung erreicht wird, reichen Sie ggf. eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und fügen Sie die Belegmappe bei.[3]
Hilfe und Unterstützung
- BMJ - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
- Bundesgerichtshof (BGH)