Rüge überhöhter Miete 2025 – Rechte für Mieter in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Sie eine Rüge überhöhter Miete anbringen, wenn die verlangte Zahlung nicht rechtmäßig erscheint. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Belege sammeln, Fristen setzen und eine formgerechte Rüge verfassen. Er behandelt relevante Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), zeigt, wann eine Mietminderung oder Klage sinnvoll ist, und erklärt, wie Sie das Amtsgericht einschalten können. Ziel ist es, Mieterrechte verständlich zu machen und praktische Handlungsschritte zu geben, damit Sie eine überhöhte Forderung wirksam anfechten können und Ihre Chancen vor Gericht erhöhen.

Was bedeutet eine Rüge überhöhter Miete?

Eine Rüge überhöhter Miete ist eine formelle Mitteilung an den Vermieter, dass Sie die geltend gemachte Miete für zu hoch halten. Sie dient dazu, die Forderung zu bestreiten und den Vermieter zur Stellungnahme oder Korrektur aufzufordern. Rechtsgrundlagen finden sich im BGB, insbesondere zu Mietzahlungspflichten und Mieterrechten.[1]

Bewahren Sie alle Mietverträge, Abrechnungen und Zahlungsbelege sicher auf.

Praxis: Schritte zum Anfechten

  • Setzen Sie eine klare Frist zur Stellungnahme des Vermieters (z. B. 14 Tage).
  • Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, frühere Mietzahlungen, Vergleichswohnungen und Fotos.
  • Verfassen Sie die Rüge schriftlich und nennen Sie den beanstandeten Betrag sowie die Rechtsgrundlagen.
  • Wenn der Vermieter nicht reagiert, bereiten Sie eine Klage vor oder wenden Sie sich an das Amtsgericht für Mietrecht.
Fristgerechtes Handeln und vollständige Dokumentation stärken Ihre Position bei Streit.

Wie schreibe ich eine formgerechte Rüge?

Eine wirksame Rüge sollte klar, sachlich und vollständig sein: Name und Adresse, Bezug zum Mietvertrag, genaue Angabe der beanstandeten Mietposition, Begründung und Frist. Verwenden Sie deutliche Formulierungen wie "Hiermit rüge ich die überhöhte Mietforderung vom [Datum] in Höhe von [Betrag]" und fügen Sie Kopien der Belege bei. Es ist sinnvoll, den Zugang der Rüge nachweisbar zu machen (Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung).

Reagieren Sie binnen gesetzter Frist, um Verjährungs- oder Prozessnachteile zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Vermieter widerspricht?

Widerspricht der Vermieter, prüfen Sie die Beweislage: Sind Vergleichsmieten oder vertragliche Vereinbarungen belastbar? In vielen Fällen folgt ein Austausch von Schreiben; oft ist eine Mediation oder Beratung sinnvoll. Reicht dies nicht, können Sie den Anspruch gerichtlich klären lassen. Zuständig sind meist die Amtsgerichte; Berufungen gehen an das Landgericht und im Revisionsfall an den Bundesgerichtshof.[2]

Wann ist eine Mietminderung möglich?

Eine Mietminderung kommt vor allem bei Mängeln der Mietsache in Betracht (z. B. fehlende Heizung, Schimmel). Die Rüge überhöhter Miete betrifft dagegen die Forderungshöhe. Beide Verfahren können parallel relevant sein: Sie mindern die Miete wegen Mängeln, rügen zugleich eine überhöhte Grundmiete und dokumentieren alles schriftlich. Informieren Sie sich über die prozentuale Minderrate und melden Sie Mängel umgehend schriftlich.

Mietminderung und Anfechtung der Miete sind rechtlich getrennte Instrumente.

Beispiele für Formulierungen und Formulare

  • Beispielrüge: "Hiermit rüge ich die überhöhte Mietforderung vom [Datum] in Höhe von [Betrag] und setze Ihnen eine Frist bis zum [Datum] zur Stellungnahme."
  • Belege beifügen: Kopie Mietvertrag, Kontoauszüge, Vergleichsmieten.
  • Wenn nötig: Klageeinreichung beim zuständigen Amtsgericht (Mietverfahren).
Nutzen Sie Kopien, nicht Originale, wenn Sie Belege verschicken.

FAQ

Was ist der erste Schritt, wenn ich eine zu hohe Miete vermute?
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, sammeln Sie Zahlungsbelege und senden Sie eine schriftliche Rüge an den Vermieter mit klarer Frist.
Kann ich die Miete sofort zurückhalten?
Nur unter klar geregelten Umständen; grundsätzlich empfiehlt sich zunächst die Rüge und ggf. eine anteilige Zurückbehaltung nach rechtlicher Beratung.
Welches Gericht ist zuständig für Mietstreitigkeiten?
Für die erste Instanz ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag, Zahlungsnachweise, Nebenkostenabrechnung).
  2. Schreiben Sie eine formelle Rüge mit Angabe des bestrittenen Betrags und setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage).
  3. Dokumentieren Sie den Versand nachweisbar (Einschreiben oder Empfangsbestätigung).
  4. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder widerspricht, bereiten Sie die Klageeinreichung beim Amtsgericht vor oder suchen rechtliche Beratung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet — Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — Informationen zu Gerichtsbarkeiten
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Offizielle Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.