Rüge überhöhter Miete: Checkliste für Mieter in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Sie eine Rüge einreichen, wenn Ihre Miete offenbar überhöht ist. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, welche Dokumente Sie sammeln, wie Sie Fristen beachten und wie Sie das Schreiben richtig formulieren, damit es rechtswirksam ist. Sie müssen nicht sofort einen Anwalt beauftragen: viele Fälle lassen sich mit klarer Begründung, Vergleichsbeispielen und formgerechter Zustellung klären. Ich erkläre typische Beweisquellen wie Mietverträge, Vergleichswohnungen und Energieabrechnungen sowie den Umgang mit der Mietpreisbremse und Formularen. Am Ende finden Sie eine praktische Checkliste, Hinweise zur Beweissicherung und Hinweise, welche Gerichte und Behörden in Deutschland zuständig sind.[1]

Was ist eine Rüge wegen überhöhter Miete?

Eine Rüge ist eine formelle Mitteilung an den Vermieter, dass Sie die Miete für überhöht halten und warum. Ziel ist, dem Vermieter die Gelegenheit zur Stellungnahme oder Korrektur zu geben, bevor rechtliche Schritte nötig werden. Die Rüge sollte klar begründet sein, Vergleichsmieten oder ein Mietspiegel zitiert und konkrete Beträge nennen.

Belegen Sie Ihre Behauptungen mit konkreten Zahlen und Vergleichswohnungen.

Schritt-für-Schritt-Checkliste

  1. Prüfen Sie Fristen: Notieren Sie Datum des Mietvertrags, letzte Mieterhöhung und Fristen für Widerspruch.
  2. Belege sammeln: Mietverträge, letzte Abrechnungen, Inserate und Fotos von Ausstattung und Zustand.
  3. Mietspiegel & Vergleichswohnungen: Suchen Sie zwei bis drei vergleichbare Wohnungen als Beleg.
  4. Schriftliche Rüge verfassen: Nennen Sie Betrag, Vergleichsbelege und fordern Sie Korrektur innerhalb einer Frist.
  5. Zustellung dokumentieren: Versenden Sie die Rüge per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie gegen Empfangsbestätigung.
  6. Wenn keine Einigung: Prüfen Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht; für Rechtsfragen sind Landgericht und BGH mögliche Instanzen.[2][3]
  7. Dokumentation aufbewahren: Alle Antworten, Fristen und Zahlungsbelege sicher archivieren.
Reichen Sie die Rüge rechtzeitig ein, sonst können Ansprüche verloren gehen.

Wie formuliere ich die Rüge?

Ein klares Anschreiben genügt meist. Nennen Sie Name, Adresse, Mietzeitraum, aktuelle und Ihrer Ansicht nach angemessene Miete sowie die Vergleichsquellen. Formulieren Sie eine Frist (z. B. 14 Tage) zur Stellungnahme oder Rückzahlung überzahlter Beträge. Verweisen Sie auf Belege, die Sie beifügen.

Formulieren Sie die Forderung sachlich und mit konkreten Vergleichszahlen.

Praxisbeispiel (kurz)

Sie zahlen 950 EUR kalt. Zwei vergleichbare Wohnungen mit gleicher Lage und Ausstattung liegen bei 780–800 EUR. Sie senden eine Rüge mit Kopien der Inserate, fordern Korrektur und Rückzahlung für die letzten 6 Monate. Dokumentieren Sie Zustellung und reagieren Sie auf jede Vermieterantwort.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rüge und Klage?
Die Rüge ist eine außergerichtliche Aufforderung zur Korrektur; eine Klage ist der gerichtliche Weg, wenn Einigung fehlt.
Muss ich sofort einen Anwalt einschalten?
Nein. Viele Fälle lassen sich ohne Anwalt klären, besonders wenn Dokumentation und Vergleichswerte klar sind. Bei komplexen Rechtsfragen ist aber rechtlicher Rat sinnvoll.
An welche Behörde oder welches Gericht wende ich mich?
Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in erster Instanz das zuständige Amtsgericht verantwortlich. Höhere Instanzen sind Landgerichte und der Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Frist setzen: Formulieren Sie in der Rüge eine klare Frist zur Antwort (z. B. 14 Tage).
  2. Belege beifügen: Kopien von Verträgen, Inseraten und Abrechnungen anfügen.
  3. Rüge senden: Per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
  4. Frist abwarten: Reaktion des Vermieters dokumentieren und Fristverlängerungen schriftlich festhalten.
  5. Bei keiner Einigung: Letzte Schritte prüfen und ggf. Klage beim Amtsgericht vorbereiten.
Eine vollständige Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Bundesgerichtshof (BGH)
  3. [3] Justiz NRW – Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.