Smart Meter: Dokumente & Fristen für Mieter in Deutschland

Modernisierung & Kostenumlage 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie vor einer Umrüstung auf Smart Meter wissen, welche Dokumente nötig sind, welche Fristen gelten und welche Rechte Sie bei Datenschutz, Zugang und Kosten haben. Dieses praktische Handbuch erklärt verständlich, welche Schreiben Vermieter senden dürfen, welche offiziellen Formulare Sie nutzen können und wann Sie fristgerecht reagieren müssen, etwa bei Widerspruch oder Mietminderung. Ziel ist, Ihnen als Mieter klare Schritte an die Hand zu geben, damit Sie Fristen einhalten, relevante Unterlagen sammeln und gegebenenfalls Unterstützung bei einem Amtsgericht finden. Lesen Sie die Checkliste und die Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung, um Ihre Rechte in Deutschland sicher und vorbereitet wahrzunehmen. Diese Anleitung ist mieterfreundlich formuliert.

Was sind Smart Meter und wer entscheidet?

Smart Meter (intelligente Messsysteme) erfassen und übermitteln Verbrauchsdaten elektronisch. In Deutschland regeln das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und technische Vorgaben der BSI die Pflicht zur Umrüstung und den Betrieb.[1] Für Mietwohnungen bedeutet das: Vermieter oder Messstellenbetreiber informieren Mieter über den Austausch. Als Mieter haben Sie dabei Rechte zum Datenschutz und zur Unverletzlichkeit der Wohnung.

Wichtige Dokumente für Mieter

  • Schreiben des Vermieters zur Ankündigung der Umrüstung (Termin, Firmenname, Zweck).
  • Einverständniserklärung oder Zugangserlaubnis, falls Installation in der Wohnung nötig ist.
  • Protokoll oder Foto der Zählerstände vor und nach dem Tausch als Beleg.
  • Abrechnungsunterlagen, falls Kosten umgelegt werden sollen (z. B. Modernisierung nach §559 BGB).
Bewahren Sie alle Mitteilungen und Fotos zum Zählerwechsel separat und datiert auf.

Fristen und Termine

  • Ankündigungsfrist: Vermieter sollten rechtzeitig informieren; reagieren Sie innerhalb der genannten Frist.
  • Widerspruchsfrist: Wenn Sie Datenschutzbedenken haben, melden Sie diese unmittelbar und schriftlich.
  • Termin für den Einbau: Notieren Sie Datum und Uhrzeit und fordern Sie Nachweise der ausführenden Firma an.
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, sonst können Rechte verloren gehen.

Welche Formulare und offiziellen Vorlagen sind relevant?

Für gerichtliche Schritte oder finanzielle Unterstützung gibt es offizielle Formulare, zum Beispiel Anträge für Prozesskostenhilfe (PKH) oder standardisierte Mahnverfahren nach der ZPO. In Mietstreitigkeiten gelten die Vorschriften des BGB (§§ 535–580a) und der ZPO für Klagen und Mahnverfahren.[2]

  • Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) – nutzen, wenn ein Gerichtsverfahren nötig ist und Sie über geringe Mittel verfügen.
  • Mahnverfahren / Klageformular beim Amtsgericht – wenn Vermieter z. B. Zugang erzwingen will oder Kosten unrechtmäßig umlegt.
Offizielle Formulare erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht oder den Justizportalen; speichern Sie Kopien und Einreichungsprotokolle.

Wie ist das mit Kosten und Modernisierungsumlage?

Ob und wie Kosten für Smart Meter auf Mieter umgelegt werden können, richtet sich nach dem Modernisierungsrecht im BGB und nach Vereinbarungen im Mietvertrag. Pauschal: reine Messkosten trägt meist der Messstellenbetreiber, Modernisierungsaufwand kann zu einer Umlage führen, wenn der Einbau als Modernisierung gilt. Prüfen Sie jeden Umlagebescheid genau und fordern Sie eine Aufschlüsselung an.

Datenschutz und Zutritt

Smart Meter erfassen detaillierte Verbrauchsdaten. Fragen Sie, wer Zugriff auf Daten hat und wie lange sie gespeichert werden. Technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen legt das BSI fest; bei Unsicherheiten verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung zur Datenverarbeitung.[3]

Mieter dürfen verlangen, dass personenbezogene Verbrauchsdaten geschützt und nur zweckgebunden verwendet werden.

Praktische Schritte für Mieter

  • Sammeln Sie alle Ankündigungen, Fotos und schriftlichen Nachweise vor und nach dem Einbau.
  • Fordern Sie eine schriftliche Auskunft zur Datenverarbeitung und zu eingesetzten Systemen an.
  • Kontaktieren Sie bei Zweifeln Ihre lokale Mieterschutzberatung oder das Amtsgericht für Verfahrensfragen.

FAQ

Wer zahlt den Einbau des Smart Meters?
Das ist einzelfallabhängig: Messstellenbetreiber übernehmen oft die Messung, bei Modernisierung können Kostenumlagen möglich sein; prüfen Sie die Abrechnung genau.
Kann der Vermieter ohne meine Zustimmung die Wohnung betreten?
Nein, der Zutritt zur Wohnung braucht grundsätzlich Ihre Einwilligung oder eine gerichtliche Anordnung; informieren Sie sich über Fristen und Voraussetzungen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Datenschutzprobleme sehe?
Wenden Sie sich an den Vermieter schriftlich und an die zuständige Behörde (z. B. BSI oder Landesdatenschutzbehörde) und dokumentieren Sie Ihre Einwände.

Anleitung

  1. Prüfen Sie das Ankündigungsschreiben und notieren Sie Fristen und Ansprechpartner.
  2. Sammeln Sie Fotos der Zählerstände vor dem Termin.
  3. Fordern Sie nach dem Einbau Protokolle und eine schriftliche Bestätigung der Datenverarbeitung an.
  4. Bei Problemen: Schriftliche Beschwerde an Vermieter, gegebenenfalls Antrag auf PKH oder Klage beim Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a - gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) - bsi.bund.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.