So setzen Mieter Absenkungsanspruch durch in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie einen Absenkungsanspruch oder eine Mietminderung durchsetzen können, wenn die Wohnung Mängel hat oder Leistungen fehlen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rechte Mietende haben, wie Sie Mängel dokumentieren, den Vermieter formell informieren und welche Fristen für Antworten und gerichtliche Schritte gelten. Sie lernen, welche offiziellen Gesetze und Gerichte zuständig sind, welche Belege und Musterformulare nützlich sind und wie ein Verfahren vor dem Amtsgericht abläuft. Ziel ist eine klare, praktische Anleitung, damit Mieter in Deutschland ihre Ansprüche sicherer und effektiver geltend machen können, ohne unnötige Fristen zu versäumen.

Wann besteht ein Absenkungsanspruch?

Ein Absenkungsanspruch liegt vor, wenn die Mietsache mangelhaft ist und dadurch die Gebrauchstauglichkeit erheblich eingeschränkt wird; die grundlegenden Regeln finden sich im BGB §§ 535–580a[1]. Entscheidend ist das Ausmaß der Beeinträchtigung sowie die Frage, ob der Vermieter zur Nachbesserung verpflichtet ist.

In den meisten Regionen berechtigt ein erheblicher Mangel zur Mietminderung.

So bereiten Sie Ihren Anspruch vor

Gute Vorbereitung erhöht Ihre Erfolgschancen. Dokumentation, formale Mitteilung und das Einhalten von Fristen sind zentral.

  • Belege sammeln (evidence): Fotos, Datumsangaben, Zeugen und Rechnungen chronologisch ordnen.
  • Mängel schriftlich melden (notice): Senden Sie ein formelles Schreiben mit Frist zur Nachbesserung an den Vermieter.
  • Fristen setzen (time): Geben Sie eine klare, angemessene Frist und dokumentieren Sie den Versand.
Bewahren Sie alle Quittungen und Fotos in chronologischer Reihenfolge auf.

Formulare und Muster

Für gerichtliche Schritte benötigen Sie oft ein Klageformular (Musterformular), das viele Amtsgerichte oder die Landesjustizbehörden bereitstellen; allgemeine Hinweise zu Verfahren finden Sie auf justiz.de. Ein praktisches Muster für eine Kündigung bzw. Mahnung kann auf der Website des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden. Beispiel: Sie schicken nach erfolgloser Fristsetzung ein Mahnschreiben mit Fristverlängerung und kündigen an, bei ausbleibender Nachbesserung die Miete zu mindern oder Klage einzureichen.

Reagieren Sie rechtzeitig auf schriftliche Aufforderungen, sonst können Rechte verloren gehen.

Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann der Rechtsweg über das Amtsgericht nötig werden; Verfahrensregeln finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO)[2], und bei Bedarf können Entscheidungen höherer Instanzen herangezogen werden[3].

Häufige Fragen

Kann ich die Miete sofort mindern?
Sie sollten zuerst den Mangel schriftlich melden und eine Frist setzen; bei erheblichen Mängeln ist eine Mietminderung möglich, aber Dokumentation ist wichtig.
Welche Fristen gelten?
Es gibt keine einheitliche Frist für Nachbesserung; geben Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie alles.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Bei streitigen Fällen ist das Amtsgericht zuständig, bei Revisionen das Landgericht bzw. der BGH.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Datum, Zeugen und ärztliche Bescheinigungen, falls gesundheitlich betroffen.
  2. Schreiben Sie eine Mängelanzeige: Beschreiben Sie den Mangel, fordern Sie Nachbesserung und setzen Sie eine Frist.
  3. Wenn keine Reaktion erfolgt: Kündigen Sie die Mietminderung an und dokumentieren Sie den Beginn der Minderungsphase.
  4. Reichen Sie gegebenenfalls Klage beim Amtsgericht ein: Nutzen Sie das Klageformular und fügen Sie Beweise bei.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.