Teilkautionsrückzahlung für Mieter in Deutschland 2025

Kaution & Kautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor der Frage, wie eine Teilrückzahlung der Kaution organisiert und beantragt wird. Dieser Text erklärt praxisnah, welche Rechte und Fristen gelten, welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten und wie Sie ein formloses Schreiben an den Vermieter richtig formulieren. Wir zeigen, wann eine Teilrückzahlung möglich ist, wie Sie Belege dokumentieren und welche gerichtlichen Schritte beim Amtsgericht relevant werden können [2]. Dabei verweisen wir auf die maßgeblichen Regelungen im BGB und geben konkrete Handlungsschritte für 2025, damit Sie als Mieter Ihre Ansprüche in Deutschland zügig und sicher durchsetzen können [1]. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, ein FAQ mit typischen Fragen und Links zu offiziellen Formularen sowie Gerichtsinformationen. Wenn nötig erläutern wir außerdem, wann eine Klage sinnvoll ist und wie Gerichtsentscheidungen die Praxis prägen.

Was ist eine Teilrückzahlung der Kaution?

Eine Teilrückzahlung bedeutet, dass der Vermieter nach dem Auszug nicht die gesamte Kaution, sondern nur einen Teilbetrag zurückzahlt. Gründe können abgerechnete Betriebskosten, nachgewiesene Schäden oder offene Forderungen sein. Rechtlich besteht keine pauschale Pflicht zur sofortigen Komplettauszahlung: der Vermieter darf zur Absicherung mögliche Ansprüche berücksichtigen und innerhalb einer angemessenen Frist abwarten [1].

In den meisten Fällen steht die Kaution nur nach Abrechnung ganz oder teilweise zu.

Wann können Mieter in Deutschland eine Teilrückzahlung verlangen?

Mieter können eine Teilrückzahlung verlangen, wenn ein klar bestimmbarer Teil der Kaution nicht mehr zur Sicherung von Forderungen benötigt wird. Typische Situationen: der Vermieter hat bereits abgerechnet und kann nur noch einen kleineren Restbetrag halten, oder es wurden einzelne, selbst bezifferbare Posten beglichen. Sie können schriftlich einen Teilbetrag anfordern und Fristen setzen; bei Unsicherheit ist die Klärung vor dem Amtsgericht möglich [2].

Praktische Schritte: Teilrückzahlung beantragen

  1. Prüfen Sie zunächst die Fristen und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Zahlungsfrist, z. B. 14 oder 30 Tage.
  2. Sammeln Sie Belege: Übergabeprotokoll, Fotos, Kontoauszüge und Abrechnungen.
  3. Schicken Sie eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter (Einschreiben oder Einwurf) mit konkretem Betrag und Frist; fügen Sie Belege bei.
  4. Reagiert der Vermieter nicht oder verweigert die Zahlung, prüfen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht.
Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist schriftlich, sonst riskieren Sie Verzögerungen.

Zur Vorbereitung einer Klage sollten Sie die Höhe der Forderung genau beziffern und mögliche Gegenforderungen des Vermieters dokumentieren. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohnort und liegt beim Amtsgericht, bei höheren Streitwerten beim Landgericht [2]. In vielen Fällen reicht ein formloses Schreiben; wenn standardisierte Vorlagen gewünscht sind, können Musterformulare des Bundesministeriums der Justiz helfen [3].

Was Sie in Ihrem Schreiben anführen sollten

  • Konkrete Forderung: Betrag der Teilrückzahlung und Bezug zur Kautionsabrechnung.
  • Belege: Übergabeprotokoll, Fotos von Schäden, Abrechnungen der Betriebskosten.
  • Fristsetzung: Datum nennen, bis wann die Zahlung erfolgen soll.
  • Kontaktangaben: Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung für die Rückzahlung.

Häufige Fragen

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Rückzahlung?
Das Gesetz legt keine feste Kurzfristfrist fest; in der Praxis sind drei bis sechs Monate üblich, damit der Vermieter Abrechnungen prüfen kann. Bei konkreten Forderungen sollten Sie eine kürzere Frist setzen und ggf. rechtlich nachhaken [1].
Kann ich vor dem Auszug einen Teilbetrag verlangen?
Sie können den Vermieter um einen Teilbetrag bitten, besonders wenn klare Belege vorliegen. Eine verpflichtende Auszahlung vor Ende des Mietverhältnisses besteht meist nicht ohne besondere Vereinbarung.
Welche Formulare sind nützlich?
Musterkündigungen und Standardbriefe vom Bundesministerium der Justiz sowie Informationen zur Klageeinreichung beim Amtsgericht sind hilfreich, um Formalien einzuhalten [3] [2].

Anleitung

  1. Prüfen Sie Ihre Abrechnungen und bestimmen Sie den sofort frei verfügbaren Anteil der Kaution.
  2. Dokumentieren Sie Schäden und Belege systematisch mit Fotos und Protokollen.
  3. Formulieren Sie ein Schreiben mit Betrag und Frist und senden Sie es per Einschreiben.
  4. Wenn nötig: Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen und alle Belege beifügen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §535 ff. – Bürgerliches Gesetzbuch
  2. [2] Justizportal – Informationen zu Amts- und Landgerichten
  3. [3] Bundesministerium der Justiz – Musterformulare und Informationen
  4. [4] Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.