Teilrückzahlung der Kaution für Mieter in Deutschland
Als Mieter in Deutschland kann es vorkommen, dass Sie nur einen Teil Ihrer Kaution zurückfordern möchten oder der Vermieter eine Teilrückzahlung anbietet. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Belege Sie benötigen, welche Fristen gelten und wie Sie eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter formulieren. Wir zeigen praktische Schritte von der Dokumentation über die Berechnung von Abzügen bis zur Klärung vor dem Amtsgericht. Dabei verweisen wir auf relevante Gesetze und geben Beispiele, damit Sie Ihre Ansprüche sicher und effizient durchsetzen können. Ziel ist, dass Sie als Mieter wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie mit Belegen die Rückzahlung anteilig geltend machen.
Was ist eine Teilrückzahlung der Kaution?
Eine Teilrückzahlung bedeutet, dass der Vermieter nur einen Teil der hinterlegten Mietkaution an den Mieter zurückzahlt, etwa weil erwartete Nachforderungen oder Schäden geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Mietkaution und deren Abrechnung finden sich im BGB, insbesondere § 551 BGB[1]. Als Mieter sollten Sie verstehen, welche Abzüge zulässig sind und welche Belege der Vermieter vorlegen muss.
Praktische Schritte: Belege sammeln und Forderung stellen
Gehen Sie systematisch vor: Belege, Fotos und Übergabeprotokolle sind zentrale Nachweise. Notieren Sie Termine und Fristen und bereiten Sie eine klare Übersicht über Forderungen und bereits geleistete Zahlungen vor.
- Belege und Fotos der Schäden sammeln und chronologisch ordnen.
- Quittungen und Überweisungsbelege für Mietzahlungen und Nebenkosten bereitlegen.
- Fristen prüfen: Wann muss der Vermieter abrechnen oder Rückzahlen?
- Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung verfassen.
- Bei Unklarheiten zunächst Kontakt mit dem Vermieter suchen und Dokumentation per E-Mail/Brief bestätigen.
Formulare und gerichtliche Schritte
Es gibt kein einheitliches staatliches "Kautionsabrechnungsformular", aber für gerichtliche Schritte wird eine Klageschrift nach den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) erforderlich sein[2]. Praktisches Beispiel: Sie senden zunächst eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Frist von 14 Tagen; bleibt die Zahlung aus, bereiten Sie eine Klageschrift vor und reichen diese beim zuständigen Amtsgericht ein, das für viele Mietstreitigkeiten zuständig ist[3]. Formulierungsbeispiel für die Aufforderung: "Bitte zahlen Sie bis zum TT.MM.JJJJ den Restbetrag der Kaution in Höhe von X Euro unter Beifügung der Abrechnung oder Rückerstattung."
FAQ
- Wann darf der Vermieter Teile der Kaution einbehalten?
- Der Vermieter darf einbehalten, was er zur Begleichung berechtigter Forderungen wie ausstehender Nebenkosten oder zur Beseitigung von Schäden benötigt, sofern er dies belegt.
- Wie lange habe ich Zeit, um Teilrückzahlung geltend zu machen?
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und setzen Sie eine angemessene Frist in der Aufforderung; bei gerichtlichen Ansprüchen gelten Verjährungsfristen nach dem BGB.
- Was mache ich, wenn der Vermieter die Teilrückzahlung verweigert?
- Sammeln Sie alle Belege, fordern Sie schriftlich mit Fristsetzung und ziehen Sie bei Bedarf das Amtsgericht zur Klärung hinzu.
Anleitung
- Prüfen Sie Fristen und Vertragsbedingungen.
- Sammeln Sie Belege, Fotos und das Übergabeprotokoll.
- Verfassen Sie eine schriftliche Aufforderung mit konkreter Frist und Betrag.
- Kontaktieren Sie den Vermieter und dokumentieren Sie alle Gespräche schriftlich.
- Reicht der Vermieter nicht nach, bereiten Sie die Klage für das Amtsgericht vor.
Hilfe und Unterstützung
- BGB §551 auf gesetze-im-internet.de
- ZPO auf gesetze-im-internet.de
- Informationen zu Gerichten auf justiz.de