Mieter-Check: Treppenhaus-Dekoration in Deutschland

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland wollen Sie oft das Treppenhaus freundlich gestalten, etwa mit Pflanzen oder Lichterketten. Gleichzeitig gelten im Mehrparteienhaus Regeln aus der Hausordnung und das Mietrecht nach §§ 535–580a BGB.[1] Dieser Text erklärt praxisnah, welche Dekoration zulässig ist, wie Sie Nachbarn und Vermieter richtig informieren und Konflikte vermeiden können. Ich beschreibe konkrete Schritte: Absprachen im Haus, schriftliche Erlaubnis einholen, Gefahren vermeiden und wie formelle Beschwerden oder Anträge beim Amtsgericht funktionieren. Beispiele zeigen, welche Formen sicher sind und wann Eingriffe in Gemeinschaftsflächen unzulässig werden. Ziel ist, Ihre Rechte als Mieter zu stärken und gute Lösungen im Zusammenleben zu fördern. Lesen Sie weiter für Vorlagen und Beispiele.

Rechte und Regeln kurz erklärt

Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser gehören zum gemeinschaftlichen Gebrauch; Änderungen sind oft durch die Hausordnung oder durch vertragliche Regelungen begrenzt. Mieterpflichten und Vermieterpflichten sind im BGB geregelt, vor allem in den §§ 535–580a BGB.[1]

In den §§ 535–580a BGB stehen die grundlegenden Pflichten von Vermieter und Mieter.

Praktische Checkliste für Mieter

  • Absprachen mit Nachbarn führen und Zustimmung einholen.
  • Hausordnung lesen und prüfen, welche Dekoration erlaubt ist.
  • Schriftliche Erlaubnis vom Vermieter einholen (form).
  • Sicherheit prüfen: keine Stolperfallen, Brandschutz beachten.
  • Dokumentieren: Fotos und Datum als Beweismittel sammeln.
  • Bei Streit: Fristgerechte Klage beim Amtsgericht prüfen [2].
Sichere Dekoration reduziert Haftungsrisiken für alle.

Wann sind gerichtliche Schritte möglich?

Wenn keine Einigung erzielt wird, können formelle Schritte nötig werden. Verfahren vor dem Amtsgericht folgen den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) und erfordern fristgerechte Schriftsätze sowie vollständige Beweismittel.[2]

Reagieren Sie schnell auf Fristen, sonst können Ansprüche verloren gehen.

FAQ

Darf ich das Treppenhaus nach eigenem Geschmack dekorieren?
Oft nein: Gemeinschaftsflächen unterliegen der Hausordnung und dem Mietrecht; holen Sie Zustimmung ein und prüfen Sie vertragliche Regelungen.[1]
Welche Dekorationen sind typischerweise erlaubt?
Kleine, nicht dauerhafte Dekorationen direkt vor der Wohnungstür, die Fluchtwege oder den Brandschutz nicht beeinträchtigen, sind häufiger zulässig.
Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Schriftlich widersprechen, eine Frist zur Klärung setzen und dokumentieren; wenn nötig, rechtliche Schritte prüfen und Beweise sichern.[2]

Anleitung

  1. Vorbereiten: Fotos machen, Datum notieren und Situationen dokumentieren.
  2. Vermieter schriftlich um Erlaubnis bitten und Begründung sowie ggf. Sicherungen aufführen (form).
  3. Frist setzen: Innerhalb einer klaren Frist um Antwort bitten und den Eingang dokumentieren.
  4. Wenn keine Einigung: Unterlagen sammeln und ggf. Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen [3].

Wichtigste Punkte

  • Kommunikation mit Nachbarn und Vermieter reduziert Konflikte.
  • Dokumentation mit Fotos und Datumsangaben ist entscheidend.
  • Beachten Sie Sicherheits- und Brandschutzvorgaben stets zuerst.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Justizportal des Bundes und der Länder – Amtsgerichte
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.