Mieterrechte: Barrierearmes Bad in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter und Mieterinnen in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie ein barrierearmes Bad in einem WEG-Haus realisieren können. Oft sind bauliche Veränderungen an gemeinschaftlichem Eigentum beteiligt, und die Rechte aus dem Mietverhältnis, besonders Pflichten des Vermieters und mögliche Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümergemeinschaft, müssen beachtet werden. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Anträge und Fristen wichtig sind und welche Stellen (Amtsgericht, Verwaltung, Sozialleistungsträger) helfen können. Sie erhalten praktische Schritte, Beispiele für Schriftwechsel und Hinweise zu offiziellen Formularen, damit Sie als Mieterinnen und Mieter in Deutschland Ihre Bedürfnisse nach Barrierefreiheit sachlich und rechtssicher geltend machen können.

Was gilt rechtlich?

Als Mieterin oder Mieter haben Sie Rechte aus dem Mietvertrag und aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die den Erhalt der Gebrauchstauglichkeit regeln.[1] Bauliche Eingriffe in gemeinschaftliches Eigentum eines WEG-Hauses betreffen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und erfordern meist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.[2] Kommt es zum Streit, sind zivilprozessuale Regeln nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und die Zuständigkeit des Amtsgerichts zu beachten.[3]

In WEG-Gebäuden sind Änderungen an Gemeinschaftseigentum ohne Zustimmung selten zulässig.

Praktische Schritte für Mieterinnen und Mieter

Nutzen Sie diese Reihenfolge, um ein barrierearmes Bad sachlich und rechtssicher zu beantragen:

  • Prüfen Sie den Mietvertrag und notieren Sie konkrete Gründe für die Anpassung (medizinische Notwendigkeit, Pflegebedürftigkeit).
  • Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme an; nennen Sie gewünschte Maßnahmen und Fristen.
  • Stellen Sie einen formlosen Antrag an die WEG-Verwaltung oder Eigentümerversammlung mit Skizze und Kostenschätzung.
  • Fordern Sie Kostenvoranschläge ein und klären Sie, wer Kosten trägt oder ob Zuschüsse möglich sind.
  • Dokumentieren Sie alle Kontakte, Antworten und Fristen mit Datum und Kopien von E-Mails oder Briefen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Kommunikation und rechtlichen Schritten.

Wenn die Eigentümerversammlung ablehnt, fragen Sie nach Gründen und prüfen Sie, ob eine Beschlussanfechtung oder Klage möglich ist. In vielen Fällen kann ein medizinischer Nachweis oder ein schriftliches Angebot für die bauliche Umsetzung überzeugen.

Mustertext: Antrag an Vermieter/WEG

Ein einfacher Antrag könnte so beginnen: "Hiermit beantrage ich aufgrund nachvollziehbarer medizinischer Gründe die Genehmigung zur Umrüstung des Badezimmers in meiner Wohnung auf barrierefreien Standard. Bitte informieren Sie mich binnen vier Wochen schriftlich über die Zustimmung und mögliche Bedingungen." Nennen Sie Fristen, gewünschte Maßnahmen und fügen Sie Kostenvoranschläge bei.

Bewahren Sie immer eine Kopie des Antrags und aller Antworten auf.

Häufige Fragen

Brauche ich die Zustimmung der WEG für ein barrierefreies Bad?
Ja, wenn Arbeiten Gemeinschaftseigentum betreffen (z. B. Leitungen, tragende Wände). Klären Sie Umfang und Zustimmung vor Baubeginn.[2]
Wer trägt die Kosten?
Das hängt ab: Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder öffentliche Zuschüsse können jeweils relevant sein; holen Sie Kostenvoranschläge und Förderinformationen ein.
Was, wenn die WEG ablehnt?
Prüfen Sie die Ablehnungsgründe, wenden Sie sich an das Amtsgericht bei Beschlussfehlern oder nutzen Sie medizinische Gutachten zur Unterstützung.

Anleitung

  1. Sammeln Sie medizinische Nachweise und konkrete Vorschläge für die Umbaumaßnahmen.
  2. Schicken Sie einen schriftlichen Antrag an Vermieter und WEG-Verwaltung mit Fristangabe.
  3. Bitten Sie um Einsicht in Protokolle und Abstimmungen der Eigentümerversammlung, falls nötig.
  4. Beantragen Sie Fördermittel oder Zuschüsse bei zuständigen Trägern (z. B. Sozialamt, Rehabilitationsträger).
  5. Wenn keine Einigung: Prüfung rechtlicher Schritte vor dem Amtsgericht; bereiten Sie Unterlagen und Fristen vor.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.