Mieterrechte: Barrierearmes Bad in Deutschland
Was gilt rechtlich?
Als Mieterin oder Mieter haben Sie Rechte aus dem Mietvertrag und aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die den Erhalt der Gebrauchstauglichkeit regeln.[1] Bauliche Eingriffe in gemeinschaftliches Eigentum eines WEG-Hauses betreffen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und erfordern meist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.[2] Kommt es zum Streit, sind zivilprozessuale Regeln nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und die Zuständigkeit des Amtsgerichts zu beachten.[3]
Praktische Schritte für Mieterinnen und Mieter
Nutzen Sie diese Reihenfolge, um ein barrierearmes Bad sachlich und rechtssicher zu beantragen:
- Prüfen Sie den Mietvertrag und notieren Sie konkrete Gründe für die Anpassung (medizinische Notwendigkeit, Pflegebedürftigkeit).
- Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme an; nennen Sie gewünschte Maßnahmen und Fristen.
- Stellen Sie einen formlosen Antrag an die WEG-Verwaltung oder Eigentümerversammlung mit Skizze und Kostenschätzung.
- Fordern Sie Kostenvoranschläge ein und klären Sie, wer Kosten trägt oder ob Zuschüsse möglich sind.
- Dokumentieren Sie alle Kontakte, Antworten und Fristen mit Datum und Kopien von E-Mails oder Briefen.
Wenn die Eigentümerversammlung ablehnt, fragen Sie nach Gründen und prüfen Sie, ob eine Beschlussanfechtung oder Klage möglich ist. In vielen Fällen kann ein medizinischer Nachweis oder ein schriftliches Angebot für die bauliche Umsetzung überzeugen.
Mustertext: Antrag an Vermieter/WEG
Ein einfacher Antrag könnte so beginnen: "Hiermit beantrage ich aufgrund nachvollziehbarer medizinischer Gründe die Genehmigung zur Umrüstung des Badezimmers in meiner Wohnung auf barrierefreien Standard. Bitte informieren Sie mich binnen vier Wochen schriftlich über die Zustimmung und mögliche Bedingungen." Nennen Sie Fristen, gewünschte Maßnahmen und fügen Sie Kostenvoranschläge bei.
Häufige Fragen
- Brauche ich die Zustimmung der WEG für ein barrierefreies Bad?
- Ja, wenn Arbeiten Gemeinschaftseigentum betreffen (z. B. Leitungen, tragende Wände). Klären Sie Umfang und Zustimmung vor Baubeginn.[2]
- Wer trägt die Kosten?
- Das hängt ab: Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder öffentliche Zuschüsse können jeweils relevant sein; holen Sie Kostenvoranschläge und Förderinformationen ein.
- Was, wenn die WEG ablehnt?
- Prüfen Sie die Ablehnungsgründe, wenden Sie sich an das Amtsgericht bei Beschlussfehlern oder nutzen Sie medizinische Gutachten zur Unterstützung.
Anleitung
- Sammeln Sie medizinische Nachweise und konkrete Vorschläge für die Umbaumaßnahmen.
- Schicken Sie einen schriftlichen Antrag an Vermieter und WEG-Verwaltung mit Fristangabe.
- Bitten Sie um Einsicht in Protokolle und Abstimmungen der Eigentümerversammlung, falls nötig.
- Beantragen Sie Fördermittel oder Zuschüsse bei zuständigen Trägern (z. B. Sozialamt, Rehabilitationsträger).
- Wenn keine Einigung: Prüfung rechtlicher Schritte vor dem Amtsgericht; bereiten Sie Unterlagen und Fristen vor.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – Gesetze im Internet
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – Gesetze im Internet
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
