Mieterrechte: Handwerkerzugang in WG vermeiden – Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wann und wie Vermieter oder beauftragte Handwerker Zutritt zur Wohnung verlangen dürfen. In WGs sind zusätzliche Punkte zu klären: wer kann zustimmen, wie wird Privatsphäre geschützt und welche Fristen gelten für angekündigte Termine? Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie Sie typische Fehler vermeiden, welche schriftlichen Anzeigen sinnvoll sind und welche Fristen einzuhalten sind. Außerdem zeige ich praktische Schritte zur Dokumentation von Mängeln, zur Einlegung von Widerspruch und wann ein Gericht eingeschaltet werden kann. Am Ende finden Sie häufige Fragen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und offizielle Quellen für Formulare und Gesetze in Deutschland.

Wann darf der Vermieter Handwerker schicken?

Grundsätzlich muss ein Vermieter einen berechtigten Grund haben und den Zutritt ankündigen. Die rechtliche Grundlage finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Pflichten des Vermieters und zur Instandhaltung[1]. Bei akuten Gefahren (z. B. Wasserrohrbruch) ist sofortiger Zutritt möglich; für planbare Arbeiten ist dagegen in der Regel eine vorherige Ankündigung üblich.

Bevorzugen Sie grundsätzlich schriftliche Terminvereinbarungen.

Zutrittsgründe und Fristen

Unterscheiden Sie immer zwischen Notfall, notwendigen Reparaturen und optionalen Arbeiten. Klären Sie, ob es um die Beseitigung eines Mangels geht oder um eine Modernisierung. In WGs ist zusätzlich die Frage zu klären, welche Mitbewohner zustimmen müssen.

  • Terminankündigung: Vermieter sollte Datum und Uhrzeit schriftlich nennen und begründen.
  • Sofortiger Zutritt bei Gefahr: Bei akuter Gefahr für Mieter oder Gebäude kann sofort gehandelt werden.
  • Privatsphäre: Zugang zu privaten Zimmern erfordert in WGs in der Regel Zustimmung der betroffenen Mieter.
  • Dokumentation: Protokollieren Sie Datum, Uhrzeit, Namen der Personen und Grund des Zutritts.

Privatsphäre in WGs: Wer entscheidet?

In Wohngemeinschaften gilt: Jeder Mieter hat Anspruch auf Schutz seiner Privatsphäre. Für Räume, die nur ein Mitbewohner nutzt (privates Schlafzimmer), benötigt der Vermieter dessen Einwilligung für Nicht-Notfälle. Bei Gemeinschaftsräumen reicht oft die Zustimmung des Vermieters oder aller betroffenen Mieter, je nach Vertragslage. Schlüsselübergaben an Handwerker sollten protokolliert werden.

Antworten Sie rechtzeitig auf schriftliche Mitteilungen, um Ihre Rechte zu wahren.
  • Zustimmung erforderlich: Private Zimmer nur mit Einwilligung des jeweiligen Mieters öffnen.
  • Schriftliche Einwilligung: Bitten Sie um eine schriftliche Terminbestätigung oder Auftragserklärung.
  • Beweisfotos: Fotografieren Sie Schäden vor und nach Arbeiten (falls zulässig).

Häufige Fragen

Muss ich Handwerkern immer Zutritt gewähren?
Nein. Bei planbaren Arbeiten kann und sollte vorher informiert werden; private Räume sind durch die Zustimmung der betroffenen Mieter geschützt. Bei Gefahrensituationen ist Zutritt jedoch möglich.[2]
Welche Fristen gelten für Ankündigungen?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist im BGB für jede Art von Zutritt; Ankündigungen sollten aber rechtzeitig und nachvollziehbar erfolgen. Bei regelmäßigen Wartungen sind kurze Vorlaufzeiten üblich.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ohne Ankündigung erscheint?
Dokumentieren Sie das Erscheinen, sprechen Sie das Vorgehen schriftlich an und fordern Sie künftig Termine an. Bei wiederholten oder unrechtmäßigen Zutritten können rechtliche Schritte nötig sein.

Anleitung

  1. Schritt 1: Mängel schriftlich melden und Termin anfragen, sodass Datum und Grund dokumentiert sind.
  2. Schritt 2: Fotos oder Videos vom Mangel machen, Uhrzeit und Namen notieren.
  3. Schritt 3: Bei Unklarheiten schriftlich widersprechen und Frist zur Klärung setzen.
  4. Schritt 4: Wenn keine Reaktion erfolgt, informieren Sie das zuständige Amtsgericht als ersten gerichtlichen Ansprechpartner[2].
  5. Schritt 5: Sichern Sie alle Belege für Kommunikation und Schäden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Offizielle Website
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.