Mietrecht: Rauch- und Geruchsbelästigung in Deutschland
Was tun bei Rauch- oder Geruchsbelästigung?
Rauch oder anhaltende Gerüche können die Wohnqualität beeinträchtigen und unter Umständen die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung mindern. Prüfen Sie zunächst, ob es sich um eine wiederkehrende Störung handelt oder um ein einmaliges Ereignis; rechtlich relevant sind fortdauernde Beeinträchtigungen, die den Gebrauch der Wohnung einschränken (Mietminderung). Die rechtliche Grundlage finden Sie in den §§ 535–580a BGB.[1]
Sofortmaßnahmen
- Vermieter schriftlich informieren und Mangel genau beschreiben.
- Frist zur Abhilfe setzen (z. B. 14 Tage) und Reaktion dokumentieren.
- Beweise sammeln: Fotos, Geruchsprotokoll, Zeugen, Datum und Uhrzeit.
- Mietminderung prüfen, falls die Nutzung erheblich eingeschränkt ist.
- Bei Gesundheitsgefahr sofort Gesundheitsamt oder Bauaufsichtsamt informieren.
Dokumentation und Formulare
Sammeln Sie alles an einem Ort: Datum, Uhrzeit, Messungen (wenn möglich), Fotos und schriftliche Aussagen von Nachbarn. Für gerichtliche Schritte gibt es bundesweite Vordrucke und Hinweise auf offiziellen Formularportalen, z. B. für die Zivilklageeinreichung und Zustellung von Schriftstücken.[2]
Wenn Sie rechtlich vorgehen müssen
Kommt es zur Klärung vor Gericht, ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; dort laufen Mietstreitigkeiten wie Mietminderungsklagen, Kündigungsschutz oder Räumungsklagen. Die zivilrechtlichen Verfahrensregeln sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und die erste Instanz ist meist das Amtsgericht in Ihrer Nähe.[3]
Häufige Fragen
- Wann darf ich die Miete mindern?
- Wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch Rauch oder Gerüche erheblich eingeschränkt ist, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein; informieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie den Mangel.
- Muss ich den Vermieter zuerst informieren?
- Ja, in der Regel ist eine schriftliche Mängelanzeige notwendig, damit der Vermieter die Möglichkeit zur Abhilfe hat; halten Sie Fristen und Antworten schriftlich fest.
- Was tue ich bei akuter Gesundheitsgefahr?
- Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt oder die Bauaufsichtsbehörde und suchen Sie ärztlichen Rat; dokumentieren Sie Beschwerden und melden Sie diese Behörden zusätzlich Ihrem Vermieter.
Anleitung
- Dokumentation anlegen: Fotos, Datum/Uhrzeit, Geruchsprotokoll und Zeugen notieren.
- Vermieter schriftlich informieren: Mangel beschreiben, Frist setzen und gebührenfreie Zustellungsart wählen.
- Frist abwarten und weitere Kommunikation dokumentieren; bei ausbleibender Abhilfe Mietminderung prüfen.
- Bei Bedarf Klage ans Amtsgericht: Formulare prüfen, Beweise beilegen und mögliche Beratung nutzen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet – BGB §§ 535 ff.
- FormularServiceBund – Zivilklage und Zustellformulare
- Justizportal – Informationen zu Amtsgerichten
